Der Entwurf für die Übergangsbestimmungen vom alten auf den neuen Studienplan für das Masterstudium "Medieninformatik" ist unter
http://www.logic.at/informatik/uebergang935.pdf
zu finden.
Kommentare/Korrekturen dazu an uebergang@logic.at
GS
Der Entwurf für die Übergangsbestimmungen vom alten auf den neuen Studienplan für das Masterstudium "Medieninformatik" ist unter
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GS
hallo !
ich hatte aus dem alten studienplan medieninfo. schon alle benötigten lva's absolviert (bis auf seminar f. diplomanden und ein zeugnis von multimediakommunikation).
in den übergangsbestimmungen haben viele der lva's (sowohl in der linken als auch in der rechten spalte) andere ECTS-werte als auf meinen zeugnissen,
zb haben die virtual reality vo und lu bei mir jeweils 4 ECTS statt in den übergangsbestimmungen 3 usw
zähle ich nun alle meine ECTS-punkte zusammen, wobei ich die für projektpraktikum aus medieninformatik und seminar für diplomanden noch nicht mitzählen kann weil ich davon keine zeugnisse habe, komme ich auf 72,5 (werte meiner zeugnisse) beziehungsweise 69 (ects-werte aus der übergangsbestimmungs-tabelle)
welche zählweise gilt nun ?
und beide werte sind noch weniger als die jetzt benötigten 81 ects
kommt also drauf an wieviele punkte das projektpraktikum bringen wird ?
oder wenn ich dann andererseits plötzlich zuviel hätte (zb 72,5 + 9 + 10,5) könnte ich etwas davon als freifächer verwenden ?
ich hoffe es reicht jedenfalls, denn da ich laut altem studienplan schon alles hatte wird es ja nicht so sein dass ich dieses semester plötzlich noch etwas aus irgendeinem katalog dazu machen müsste oder ?
danke, lg markus
bei lva's vor ws 06 zählt ects = sws * 1.5. (ausnahme: seminar für dipl.)
Gilt das mit dem Umrechnen:
bei lva's vor ws 06 zählt ects = sws * 1.5.
für alle LVAs vor dem kommenden Semester?
Ist es also egal, was für ECTS ich auf meinen Zeugnissen stehn hab?
Ich versteh nicht, wann ich jetzt die ECTS nehmen kann, die auf meinen Zeugnissen stehn und in welchen Fällen ich die Multiplikation durchführen muss.
danke!
bei semester <= ss 06 zählt ects = sws * 1.5.
also wenn am zeugnis als stoffsemester "06S", "05W", "05S", "04W", etc. steht, gilt sws * 1.5.
ab ws 06 gilt die ects-zahl, die am zeugnis steht.
okay, ich ignoriere also einfach alle ects punkte auf den zeugnissen und berechne alles neu mit dem faktor 1,5.
aber wieso steht dann in den übergangsbestimmungen:
(8) Unterscheiden sich alte und neue Lehrveranstaltung in ihrem Umfang, z¨ahlen die ECTSPunkte
der tats¨achlich absolvierten Lehrveranstaltung.
das würd doch bedeuten, dass man die ects nimmt, die am zeugnis stehn, oder?!
nur das diplomandenseminar zählt 10,5 ects.
und wie siehts mit dem 6stündigen praktikum aus?
im forum steht irgendwo, dass das 12.5 ects zählt, beim übergang steht 9 ects. was davon stimmt denn jetzt?
Last edited by Dove; 14-09-2006 at 16:59.
das heißt nur: wenn du die alte lva mit 3 ects/2 sws gemacht hast, und die neue (die du NICHT machst) hat 4.5 ects/3 sws, zählen die 3 ects/2 sws.
das ist eine ausnahme.nur das diplomandenseminar zählt 10,5 ects.
12.5 ects ist das bakk.praktikum.und wie siehts mit dem 6stündigen praktikum aus?
im forum steht irgendwo, dass das 12.5 ects zählt, beim übergang steht 9 ects. was davon stimmt denn jetzt?
es gilt immer das, was in den übergangsbestimmungen steht. das forum ist studienrechtlich nicht relevant. also zählen die 9.
laut altem magisterstudienplan is das praktikum sehr wohl 12.5 ects wert und nicht 9 ects, so wies in den übergangsbestimmungen steht.
hey!
dem muss ich zustimmen, hab auch im alten studienplan bei mag. medieninformatik nachgeschaut, und da steht, Projektpraktikum aus Medieninformatik 6.0h 12.5ects, ist so eine kleine tabelle, bei punkt 12.5 ects punkte.
never underestimate the power of denial
@ Projektpraktikum:
Das ist ja so eine Sache, die sich laenger dahinziehen kann.
Wenn ich jetzt offiziell mit dem PR im WS 05/06 bzw. SS 06 begonnen habe, und erst im WS 06/07 fertig werde, dann faellt das auch unter die Sache mit dem "Stoffsemester" (Absatz 5 der Uebergangsbestimmungen), oder, d.h. es zaehlen die urspruenglichen ECTS-Punkte, d.h. 12,5?
(danke fuer den Hinweis auf den alten Studienplan, ich wusste gar nicht mehr, dass es fuers PR urspruenglich so viele ECTS-Punkte gegeben hat)
lg
M-Th's Homepage: http://www.tschurlo.at
es zählt das semester, auf das dein betreuer dein zeugnis schreibt. betreuer fragen.
Kurzzeitig war ich verwirrt, aber lt. Absatz 9 werden ALLE Lehrveranstaltungen, die vor dem WS 06/07 absolviert wurden mit ECTS = Sst * 1.5 berechnet.Originally Posted by dove
Wenn du das PR erst ab WS 06/07 machst gelten die ECTS-Punkte, die auf dem Zeugnis drauf stehen, falls du es davor gemacht hast, 6 Sst * 1.5 = 9 ECTS Punkte, egal ob im alten Plan 12.5 Punkte stand, oder?
M-Th's Homepage: http://www.tschurlo.at
ich glaub, dass das praktikum so eine ausnahme wie das seminar für diplomandinnen ist, dass zählt ja auch mehr ects als es stunden hat. bzw. sollte es nicht so eine ausnahme sein?!
never underestimate the power of denial
Nein, lt. diesem Post von Prof. Salzer nicht:
http://www.informatik-forum.at/showp...61&postcount=4
Lt. diesem Post hat das SE deshalb 10.5 ECTS bekommen, weil zwar in alter wie auch neuer Version des Studienplans 90 ECTS (+ Diplomarbeit) absolviert werden muessen, es in der alten Version aber nur 55 Stunden statt jetzt neu 60 Stunden waren. D.h., damit die Leute der "alten" Version nichts verlieren, hat er die fehlenden ECTS-Punkte zu einer LVA dazu addiert, die jeder machen muss.
Auszerdem rechtfertigt er das weiter unten so, da ja die Leut, die vor dem 1.7.06 mit dem Mag begonnen haben, auch ein laengeres Bakk absolviert haben, als in der neuen Version.
lg
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Hallo
ich hätte eine Frage bzgl. der Vertiefungsfächer. In den Übergangsbestimmungen steht was vom Wahllehrveranstaltungskatalog 1 und 2. Meinen die damit die Kataloge aus dem alten Studienplan? Weil im neuen gibt es ja nur mehr einen großen Vertiefungskatalog. Wäre irgendwie komisch, weil z.B. VO Musterkennung jetzt ja bei den Basisfächern ist und nicht mehr im Wahllehrveranstaltungskatalog. Kennt sich da irgendwer aus was damit genau gemeint ist?
lg anita
und was ist wenn aus dem Wahllehrveranstaltungskatalog 1 schon fürs Bakk. 6von9 LVA's gemacht wurden, woher darf man dann Fächer nehmen, da ja nicht mehr genug Fächer im Katalog vorhanden sind (zb. "Farbe i.d. CG" im BAkk-> äquivalente LVA = ??)
hi!
wenn du schon vor dem ws06 mit dem magister angefangen hast, dann brauchst du sowieso nur auf die übergangsbestimmungen schauen und nicht auf den neuen studienplan. für alle die vor dem ws06 den magister angefangen haben, gelten die übergangsbestimmungen als studienplan!!
never underestimate the power of denial
eine frage, nur ob ich das richtig verstehe. also wenn ich laut den übergangsbestimmungen bei den basisfächern auf 40.5 ects komme, kann ich mir alle restlichen basisfächer eingentlich schenken, oder? ich muss nicht mehr, so wie laut dem alten plan, auf eine bestimmte stundenanzahl kommen, ja?
als ich würd momentan auf 42,5 ects kommen, hab aber zum beispiel virtual reality vo noch nicht und mm komm lu nicht, komme aber mit meinen wahlfächern und freifächern auf die 90 ects. also passt alles, richtig?
ich kann mir vr und mmkomm lu schenken?
vielen, vielen dank, für die info im voraus!!
never underestimate the power of denial
Ergaenzung zur Frage von enola:
Kann ich mir dann die "alte" 2.0 VO Multimedia Kommunikation auf die 2.0 VU Multimedia Kommunikation anrechnen lassen (die 4.0 VU MMK, die auch noch in den Uebergangsbestimmungen steht, hat es so nie gegeben. Letztes Semester gab es vom http://www.ibk.tuwien.ac.at/ das Angebot von 2.0 VO und 2.0 bzw. 1.0 LU)?
Muesste eigentlich, was ich noch so vom Bakk-Einreichen weisz, dass VO und VU quasi beim Einreichen "identisch" sind, gehen, oder?
lg
M-Th's Homepage: http://www.tschurlo.at
Also hi Leute. Hab mich jetzt das erste mal mit dem neuen Studienplan beschäftigt, und wie soll es anders sein, kenn mich nicht ganz aus.
Also bin dieses Jahr im Februar mit dem Bak. fertig geworden. Muß ich jetzt zwangsweise auf den neuen Studienplan umsteigen?? Oder geht der alte auch noch??
Ich meine da jetzt das Bak. weniger stunden hat und das magister-studium mehr, habe ich, so wie ich das zurzeit verstehe, zu einem sehr sehr ungünstigen Moment eingereicht, denn ich habe somit das lange Bak. gemacht und muß jetzt auch das lange Magister-Studium machen. Da komme ich mir dann ziemlich verarscht vor. Ein Freund von mir ist noch nicht fertig und so wie es mit dem neuen Studienplan ausschaut hat er dann mehr schon mehr Stunden fürs Magisterstudium als ich, obwohl ich mehr LVA's gemacht habe, weil ja das Bak. gekürzt wurde.
Wennst weißt von wo`s kommt,
weißt das stimmt
hallo
nein du musst nicht mehr stunden machen als die anderen. du studierst nach dem übergangsbestimmungskatalog und da wirst/solltest du nix verlieren. die haben dort dem seminar für diplomanten so viele ects punkte gegeben damit sich die stunden ausgleichen. hoffe das stimmt auch so was ich da sag.
lg
Hallo!
Ich war heute nachmittag in Prof. Salzers Sprechstunde und konnte ein paar Punkte, die ich noch bestaetigt brauchte, klaeren:
- Die "alte" 2.0 VO Multimedia Kommunikation wird anstandslos fuer die "neue" 2.0 VU Multimedia Kommunikation angerechnet. Wie von mir vermutet, sind VO und VU gleichwertig, wenn sie sich sonst nicht in Titel, Std. etc. voneinander unterscheiden.
- Eigentlich kann man, wenn man mit der alten Studienplanversion einreichen gehen will, einfach die Uebergangsbestimmungen hernehmen, schauen, dass man die erforderlichen ECTS-Punkte zusammenbekommt, ohne in die alte Studienplanversion schauen zu muessen. Bei Unstimmigkeiten, wenn die Uebergangsbestimmungen nicht weiterhelfen, gilt die neue Studienplanversion (bzw. halt auch wieder bei Prof. Salzer nachfragen)
- Wenn man so wie ich das PR 6.0 Projektpraktikum schon begonnen hat, aber noch kein Zeugnis hat, sollte es nach Absprache mit dem Betreuer kein Problem sein, auch spaeter noch ein Zeugnis ueber 6.0 Stunden ausgestellt zu bekommen (vorausgesetzt man hat die entsprechende Leistung erbracht), auch wenn im neuen Studienplan nur noch ein 4.0-stuendiges Praktikum vorgesehen ist.
- Es kann sein, dass die Leute, die das Masterstudium noch nach der alten Version begonnen haben und somit auch das laengere Bakk zu absolvieren hatten, z.B. im Basisfach im Vergleich zu der Menge an Stunden, die in der alten Version erforderlich waren, jetzt weniger Stunden machen muessen um die erforderliche Menge an ECTS zusammenzubekommen.
So, ich hoffe, fuer jemand anderen als mich sind diese Infos auch nuetzlich.
lg
M-Th's Homepage: http://www.tschurlo.at
Hi Leute...
ich hab mich nu die die Posts geackert und absolut keinen Überblick mehr...
Also meine Situation. ich hab in den Ferien das Bakk. eingereicht und dachte mir eigentlich dass ich nu im neuen Stud Plan Master anfangen werde.
Nun seh ich aber dass für mich eigentlich auch die Übergangsbestimmung gilt.
Ausserdem hab ich ja das lange Bakk gemacht und hab nu ich denk 6 VOs im Plan die ich schon im Bakk gemacht hab. Wie schaut das nu aus die kann ich ja nicht mehr verwenden und muß also ersatz machen ... oder gibts da eine Lösung der Übergangsbestimmungen aus?
Sry ich kenn mich Nüsse aushätt wohl schon von anfang an auf die Bestimmungen aufpassen sollen
Vielleicht kann mir ja jemand ein wenig erleuchtung verschaffen
lg johm
Echte DAUs können mit jedem Programm unsachgemäß umgehen
Sorry, ich hab da auch noch eine kleine (blöde) Frage:
Wenn man aufgrund von bereits absolvierten LVas aus dem Basisfach (z.B. Theoinf 2) Ersatzfächer aus dem "Vertiefungsfach" wählen muss, kann man dann auch welche aus dem Praxisfeld nehmen? Das gehört doch auch zum Vertiefungsfach dazu oder?
Das Wichtigste im Leben ist zu wissen was das Wichtigste ist.
Hey an alle!
Ich hab was ganz was lustiges herausgefunden. Siehe dazu Attachement.
Wenn ich die ECTS-Punkte meiner Fächer laut altem und neuem Studienplan mit denen die wirklich auf meinen Zeugnissen stehn vergleiche, kommen total verschiedene Summen heraus. Ich habe sogar laut neuem Studienplan ECTS-Punkte zu machen!!!! Kann das überhaupt sein?????
Bitte schaut euch mal das Attachement an und sagt mir eure Meinungen!!!!
Danke!!!!
ja!!!!!!!!! das kann sein!!!!!!!!! vor ws 06 zählt nämlich ects = sws * 1.5!!!!!!!! ausnahme seminar für diplomanden!!!!!!!!!!!!!!!!
auch wenn auf den zeugnissen die genannten ects-punkte stehn???
ich habs jetzt nochmals ausgerechnet: mit stunden mal 1,5. und siehe da, ein 4. ergebnis.
also das nenn ich doch echt besch*****!!!!!!!
mir fehlen laut dieser berechnung noch genau 1,5 ECTS-Punkte. Is doch n Blödsinn!
Muss ich jetzt irgendeine Stunde vom Studienplan machen???? Egal von welchem Block???
du hast die freifächer vergessen ^^
aber die freifächer zählen erst ab mind. 81 ects
never underestimate the power of denial
wie auch immer, irgendetwas stimmt da nicht. wieso wird eine in beiden versionen nur 1h angebotene vo mit 3 ects gewertet? die audio-vu wird auch mit 3 ects bewertet, obwohl sie vor diesem sem. nur 1h (1.5 ects) angeboten wurde. also im moment fehlen tatsächlich 1.5 ects, aber es schaut eher so aus, als würden mehr fehlen.
vergesst die ects punkte auf den alten zeugnissen, alles vor diesem semester zählt die stunden mal 1,5. bei den ects haben die professoren früher nicht auf die richtigkeit geachtet und teilweise beliebige punkte vergeben, deshalb auch jetzt ein neuer studienplan mit überall einheitlichen ects.
also, alle zeugnisse vor ws 06 die stunden mal 1,5, um die richtige ects anzahl zu bekommen.
never underestimate the power of denial
ja eben genau das meine ich. eine 1h vo ist mit 3 ects aufgeführt.
kk
hab mich schon damit abgefunden, dass ich doch noch was machen muss
trotzdem danke für eure auskunft!!!
hi, eine frage:
aus dem WahlLVAKatalog 1 habe ich bereits 4 LVAs fürs Bakk gemacht.
Kann ich statt denen jetzt wie in Punkt (6) der Übergangsbestimmungen "beliebige noch nicht gewählte LVA aus den Wahlfachkatalogen des Masterstudiums" absolvieren? Oder muss ich erst die LVAs aus eben diesem Katalog "ausschöpfen"?
Konkret habe ich schon Arbeitspraxis, MMP 1+2 und Qualitative Methoden fürs Bakk gemacht. Fürs Mag hab ich schon Mustererkennung und CG2 VO.
Jetzt ist halt die Frage ob ich zb CG 2 UE machen muss, damit ich auf die geforderten 12ECTS aus dem katalog komm, oder ob ich statt dessen was aus einem anderen Katalog machen kann.
danke,
lg, simon
he, super. danke.
dann frag ich gleich nochwas
ich hab am 4.9.06 das bakk eingereicht, am 24.10.06 "Verleihung des akademischen Grades", und auch am 24.10.06 fürs Mag inskribiert.
dadurch fall ich eh in die Übergangesbestimmungen rein, nicht? also Punkt (2) d Übergangsbestimmungen: "vor dem 1.1.07 für Mag zugelassen,...,vor 1.10.06 eingereicht, ..., Nutzung d Übergangsbest. freigestellt..."
ich will eben echt auf nummer sicher gehn![]()
Ich bin mir da nicht so sicher. Wenn ich da vom Wahlfachkatalog 1 ausgehe, dann brauch ich 12 ects aus DIESEM katalog. kann ja sein, dass ich andere schon fürs bakk gemacht hab, aber solange ich noch welche wählen kann hätte ich das so verstanden, dass ich die vo's zuerst aus diesem katalog wählen muss, erst wenn ich nicht mehr auf 12 ects komm, weil ich schon alle fürs bakk gemacht hab, erst dann kann ich frei wählen. oder?
danke für die info!
never underestimate the power of denial
woher hast du das? ich glaub nicht, dass der punkt 6 in den übergangsbestimmungen so gemeint ist.
ich mein, wenn das was du sagst, wirklich stimmt, dann wahnsinn, dann hab ich mich das letzte jahr umsonst mit cg2/3 usw. herumgeärgert.
ich hab im bakk. arbeitspraxis, qual. methoden und mm prod 2 schon gemacht. bedeutet ich könnte mir 9 ects frei aus allen wahlfachkatalogen wählen und 3ects müsst ich noch aus katalog 1 machen? soll das wirklich bedeuten, ich könnte mir cg2 vo und die mündliche pf sparen?!?!
ich glaub einfach nicht, dass das geht. dass ich die cg sachen so leicht umgehen kann.
never underestimate the power of denial
ich zitiere aus dem studienplan:
7.3. Prüfungsfächer
...
(2) Für die Wahl der Lehrveranstaltungen in die Prüfungsfächer gilt, dass eine Lehrveranstaltung nicht für das entsprechende Fach gewählt werden kann, wenn äquivalente Lehrveranstaltungen bereits zur Erreichung jenes Studienabschlusses notwendig waren, auf dem das Masterstudium aufbaut. An ihrer Stelle sind beliebige noch nicht gewählte Lehrveranstaltungen aus den Wahlfachkatalogen des Masterstudiums im selben Ects-Ausmaß zu absolvieren.
...
ja schon, aber ich versteh es so, dass das gemeint ist, wenn man sonst keine vorlesungen aus einem katalog mehr machen kann, dass wenn man 12 ects braucht aber alle vo's im bakk schon gemacht hat, dann kann man beliebige wählen. aber solang noch fächer im katalog frei sind muss man diese wählen. ich mein, das wär ja einfach wenn ich sag, statt cg2 vo möcht ich arbeitspraxis machen, aber das hab ich im bakk schon gemacht, also mach ich was beliebiges, ich glaub eher, dass man dann cg2 machen muss.
daher meine frage, hast du die info sonst noch von wem, außer aus den übergangsbestimmungen? denn ich glaube, dass kann man auch anders verstehen.
never underestimate the power of denial
grundsätzlich gilt das, was dort steht, und nicht, was man sich "dazudenkt". und es gibt keinen zwang, irgendetwas zuerst zu nehmen (lt. studienplan).
beispielsituation: angenommen, im katalog sind 24 ects. du musst 12 ects wählen und hast schon 12 ects im bakk gemacht. wird dann nur EINE lva der anderen 12 nicht angeboten, könntest du dein studium nicht abschließen.
aber wenn du ganz sicher gehen willst -> mail an salzer.
hab grad dem salzer eine email deswegen geschrieben. schreib dann hier wenn ich eine antwort gekriegt hab.
ich war gerade beim herrn salzer in der sprechstunde und es stimmt, man kann was beliebiges machen, ich glaubs einfach nicht, ich hätt 1 jahr früher mit meinen fächern fertig sein können, wenn ich das gewusst hätte. ich hab mich 1 jahr unnötig mit cg2 usw. herumgeärgert. ich packs grad nicht! ich mein es ist total super, aber von meinen kollegInnen hat das niemand gewusst, wir haben alle geglaubt, wir müssen die restlichen fächer aus katalog1 machen. oh mann, wir hätten uns alle viel mühe und ärger ersparen können. besser spät als nie ;-)
never underestimate the power of denial
yeah
Lehrveranstaltungen, die Sie bereits im Bac gemacht haben, können Sie
zwar nicht nochmals verwenden, Sie helfen Ihnen aber trotzdem, Regelungen
wie "es sind zumindest XX ECTS aus dem Katalog YY zu absolvieren" zu
erfüllen, da Sie ja insgesamt die geforderten Kenntnisse besitzen.
Sie können statt dessen beliebige Wahl-LVs aus Ihrem Studium machen,
auch aus anderen Katalogen.
MfG, Gernot Salzer
war heute den doppelbogen zum master einreichen holen, und bei der liste in die man seine lvas eintragen muss, stehen ganz andere vorgaben als in den übergangsbestimmungen ?
ich habe seit april 2005 master medieninfo studiert, und bin von dem im herbst 2006 veröffentlichten übergangsbestimmungen-dokument ausgegangen, das sagte zb
man braucht 40,5 ects aus dem in dem dokument veröffentlichten basisfach-katalog (in dem viele meiner zuvor absolvierten lvas als äquivalent aufschienen)
12 ects aus wahlfachkatalog1, plus 6 aus wahlfach2, plus 12 aus theorie-und-praxisfelder
außerdem soviele freie wahlfächer wie auf 90 ects fehlen, wobei diese frei aus dem angebot aller lvas an anerkannten unis stammen dürfen
(seite 2 und 3 der übergangsbestimmungen)
JETZT werden in dem einreichungs-bogen aber 55,5 ects basifächer verlangt, wovon ich einige wie zb
formale methoden, multimedia produktion 2, cg2 vo gar nicht bzw im bakk gemacht hab
was schreib ich statt denen in das formular ?
dafür hab ich statt den verlangten basisfächern einige andere und mit anderen ects gemacht
außerdem ist bei den freien wahlfächern plötzlich 4,5 ects softskills verlangt, was in den übergangsbestimmungen noch nicht so war
muss man sich aus dem alten studienplan absolvierte lva's _anrechnen_ lassen damit sie statt zb formale methoden oder multimediaproduktion2 gelten ?
denn das anrechnen dauert ja recht lang
oder basierend auf welcher grundlage soll ich lvas in das formular eintragen ?
einfach basierend auf den ü-bestimmungen, ggf. etwas durchstreichen, ggf. etwas dazuschreiben, die soft-skill-beschränkung kannst du ignorieren. die verstehen dort schon, was du meinst.
danke für die antwort, das is ja erfreulich unbürokratisch! sprichst du aus eigener erfahrung ?
Weiß jemand von Euch, wie lange diese Übergangsbestimmungen gültig sind?
Dankeschön für die Info!
never underestimate the power of denial
Wie makaber![]()
Otto: Apes don't read philosophy. - Wanda: Yes they do, Otto, they just don't understand
Beleidigungen sind Argumente jener, die über keine Argumente verfügen.
«Signanz braucht keine Worte.» | «Signanz gibts nur im Traum.»
Das neue MTB-Projekt (PO, Wiki, Mitschriften, Ausarbeitungen, Folien, ...) ist online
http://mtb-projekt.at
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