In den Übergangsbestimmungen sind LVA gelistet die früher dem Informatikstudium zugeordnet waren..Mittlerweile sind sie es nicht..Jetzt ist meine Frage, wenn ich diese machen würde, ob diese noch zählen würden oder nicht..
Das kommt ganz drauf an: In den Übergangsbestimmungen ist ein Limit auf das Stoffsemester gesetzt (in den BachelorUB 2016->2017 unter (7)) das eine Zeugnis haben darf um verwendet zu werden. Wenn die Limit bei dir nicht all zu sehr in der Vergangenheit ist, kannst du ja den/die PrüferIn fragen ob man dir das Zeugnis mit passenden Stoffsemester ausstellen kann.
Auf Nummer sicher gehst du aber durch nachfragen beim zuständigen Studiendekan.