Ich habe im Wintersemester an der TU studiert, bin bis 30.04 als Student gemeldet(laut Ausweis), habe das Studium jedoch abgebrochen und das Finanzamt will von mir März April zurückbezahlt bekommen. Das kann doch ned stimmen oder?
Mein Vater hat wegen der Kinderbeihilfe voll rumgeschissen und ist finanzbeamter, aber nicht in der Kinderbeihilfeabteilung, deswegen kennt ersich da ned so aus. (Vielleicht sind sie deswegen so genau)
Ich habe, Sammelzeugnis, 9-Stunden Leistungsnachweis und Studienbuchblatt hingeschickt. Was war notwendig und was nicht? War der Leistungsnachweis notwendig?
Aber das wichtigste ist, Muss ich wirklich die 2 Monate zurückbezahlen? Die "Ferien" gehören ja zum Semster auch dazu oder?