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Thread: Allgemeine Fragen

  1. #1
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    Allgemeine Fragen

    Hi,

    ich bin seit dem Sommersemester 2012 an der TU Wien angemeldet, konnte aber leider die STEG nicht absolvieren, da ich erst in der Nachfrist angenommen wurde. Anschließend habe ich die LVA´s in den Favoriten hinzugefügt und frage mich nun, ob es als Prüfungsantritt zählt und mir nur noch 2 zur verfügung stehen. Außerdem wüsste ich gerne ob es ein Limit in der STEOP gibt bei der man Studieren kann z.B. nur 3 Semester.

    Außerdem weiß ich nicht genau ob ich jetzt die STEG machen muss ohne sie im TISS auf den LVA´s zu haben und da angemeldet zu sein. Ich kann es ja noch nicht hinzufügen. Muss ich mit der Anmeldung noch warten?

    Danke im voraus

  2. #2
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    Quote Originally Posted by Sandy92 View Post

    Anschließend habe ich die LVA´s in den Favoriten hinzugefügt und frage mich nun, ob es als Prüfungsantritt zählt und mir nur noch 2 zur verfügung stehen. Außerdem wüsste ich gerne ob es ein Limit in der STEOP gibt bei der man Studieren kann z.B. nur 3 Semester.
    Etwas im TISS zu abonnieren gilt nicht als Leistung, du bekommst erst ein Zeugnis wenn du eine Leistung in dem jeweiligen Fach erbracht hast. Auch das Anmelden zu einer Gruppe zählt nicht als Leistung, auch das Ankreuzen im Tuwel (was dir erst später was sagen wird) und nicht erscheinen in der Übungsstunde gilt nicht als Leistung. Lange Rede, kurzer Sinn: Nein du kriegst kein Zeugnis, keine Sorge.

    Quote Originally Posted by Sandy92 View Post
    Außerdem weiß ich nicht genau ob ich jetzt die STEG machen muss ohne sie im TISS auf den LVA´s zu haben und da angemeldet zu sein. Ich kann es ja noch nicht hinzufügen. Muss ich mit der Anmeldung noch warten?
    Danke im voraus
    Hum dat weiß ich leider nicht so genau, abonnier sie auf jeden Fall mal und wenn geht meld dich auch an... Muss man sich für das STEG nicht sowieso auch noch außerhalb des TISS irgendwie anmelden/Termin Reservieren?

    Noch was für die Zukunft:
    Du hättest damals darauf pochen sollen, das STEG in der Nachfrist machen zu können. Jetzt haste wegen den sinnfreien Regeln der Uni nen Semester verloren, beim nächsten Mal einfach immer die zuständigen Anschreiben und die Sache erklären. Dann hättest sicher schon nen Semester hinter dir

  3. #3
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    In TISS kann ich es ja noch nicht abonnieren, dasst ist ja mein Problem. Den Termin reseviert man sich nun über einen STEG account.


    Ich habe bereits alles gemacht was in meinen Händen war um diese STEG Prüfung machen zu können. Ich wurde vom Dekan abgelehnt obwohl ich ihm Dutzende male geschildert habe wieso ich nicht antreten konnte. Ich finde die Lage der TU im moment zum Kotzen, wenn man bedenkt was mich jetzt wegen diesem ersten Semester erwartet (die neuen Prüfungen & 400er Beschränkung)

    Jedenfalls danke für deine Antwort

  4. #4
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    Die können einen "ablehnen" ?

  5. #5
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    Ja, können sie. Mir wurde an der Fakultät für Informatik gesagt dass dieses Handeln zwar nicht ganz Legan ist aber sie es trotzdem tun.

  6. #6
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    Quote Originally Posted by Sandy92 View Post
    Ja, können sie. Mir wurde an der Fakultät für Informatik gesagt dass dieses Handeln zwar nicht ganz Legan ist aber sie es trotzdem tun.
    Dann würde ich ganz schnell mal einen Termin bei der Fachschaft Informatik ausmachen und dies denen dort erzählen. Du kriegste ja massive Probleme mit Beihilfen und co...

    Wie kann man denn jemanden wegen so was behindertem wie dem STEG den Studienanfang so versauen...

    P.S.: Es kann doch nicht legal sein, jemanden zu einem Studium zuzulassen und ein Fach anzusetzen, was man für jegliches andere Fach benötigt, dies aber nicht bis zum Ende der Zulassungsfrist anzubieten. Dat kann ja nicht rechtens sein

  7. #7
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    Was soll den die Fachschaft machen? Als ich damals bei denen war wurde mir ja gesagt das sie mir nicht wirklich helfen können und ich den Dekan anschreiben soll. Mir wurde ja gesagt das ich mit einem "nein" rechnen muss und sie mir nicht wirklich weiterhelfen können.

    Inwiefern bekomme ich Probleme mit Beihilfen? ( Derzeit Bafög & Kindergeld)

    Derzeit beschäftigt mich sowieso mehr das Problem mit der Beschränkung der Informatiker, da ich jetzt nichts am WS2012 ändern kann(konnte).

    Knock out Prüfungen mit Konkurrenten, eine tolle Sache :/.

  8. #8
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    Quote Originally Posted by Sandy92 View Post
    Was soll den die Fachschaft machen? Als ich damals bei denen war wurde mir ja gesagt das sie mir nicht wirklich helfen können und ich den Dekan anschreiben soll. Mir wurde ja gesagt das ich mit einem "nein" rechnen muss und sie mir nicht wirklich weiterhelfen können.

    Inwiefern bekomme ich Probleme mit Beihilfen? ( Derzeit Bafög & Kindergeld)

    Derzeit beschäftigt mich sowieso mehr das Problem mit der Beschränkung der Informatiker, da ich jetzt nichts am WS2012 ändern kann(konnte).

    Knock out Prüfungen mit Konkurrenten, eine tolle Sache :/.
    Wenn du Beihilfen beziehst musste ja nach ner gewissen Zeit (1 Jahr) eine gewisse Studenzahl vorweisen, haste die nicht bekommst du nix mehr und es kann auch zu Rückforderungen führen.

    Wegen so was hirnlosem wie dem Steg *aufn Kopf greif*

    Die Knock out Prüfungen kannste wenigstens beeinflußen Lernen Lernen Lernen

  9. #9
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    Quote Originally Posted by DarkInferno View Post
    eine gewisse Studenzahl vorweisen
    Steht hier:

    Wenn Sie in den ersten beiden Semestern oder auch nur im zweiten Semester Studienbeihilfe bezogen haben: in der Antragsfrist des folgenden (auch nicht inskribierten) Semesters den halben Studienerfolg, den Sie für den Weiterbezug bei einer Antragstellung im dritten Semester benötigen würden; ab dem Wintersemester 2008/09 beträgt dieser geforderte halbe Studienerfolg an den meisten Bildungseinrichtungen (z.B. Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen) einheitlich 15 ECTS-Punkte oder sieben Semesterstunden. Damit schließen Sie die Rückzahlung für das erste und zweite Semester aus.
    Zur Beachtung: Wenn Ihnen auf Grund eines Antrages im zweiten Semester für das zweite und dritte Semester Studienbeihilfe bewilligt wurde, müssen Sie spätestens in der Antragsfrist des dritten Semesters den vollen Studienerfolg nachweisen, den Sie für den Weiterbezug bei einer Antragstellung im dritten Semester benötigen würden. Damit stellen Sie sicher, dass Sie die Studienbeihilfe auch für das dritte Semester ausbezahlt bekommen.
    Studieren wird immer lustiger![/sarcasm] Wenn man solche Geschichten hört wird man richtig aggressiv.

    Quote Originally Posted by Sandy92 View Post
    Ja, können sie. Mir wurde an der Fakultät für Informatik gesagt dass dieses Handeln zwar nicht ganz Legan ist aber sie es trotzdem tun.
    Reine Amtswillkür... und da die Rechtswege immer viel zu lange dauern, haben diese Spinner Narrenfreiheit.

    Ich hoffe für dich das der Rest deines Studiums besser verläuft, wenigstens bist du jetzt um eine Erfahrung im Leben reicher (auch wenn ich mir sicher bin das du gerne darauf verzichtet hättest.)

    Wünsch dir noch alles Gute.

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