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Elite
Forschungsstipendien 2012
Im Rahmen einer außertourlichen Ausschreibung werden im Jahr 2012 nicht verwendete Mittel in Höhe von EUR 22.740,00 vergeben.
Bewerber/innen um ein Forschungsstipendium müssen folgende Kriterien erfüllen:
1.) Abgeschlossenes Studium (mit Ausnahme Bachelor)
2.) Österreichische Staatsbürgerschaft (bzw. Gleichstellung von EU-Bürgern/innen analog zum § 4 Studienförderungsgesetz)
3.) Das Einkommen darf nicht über dem Höchststipendium nach dem Studienförderungsgesetz liegen (EUR 8.148,-- pro Jahr oder EUR 679,-- pro Monat)
4.) Der/die Bewerber/in darf weder eine Planstelle des Bundes bekleiden noch Angestellter der jeweiligen Universität sein.
5.) Mit dem Forschungsstipendium ist ein wissenschaftliches Projekt durchzuführen, welches bereits an einem Institut bearbeitet oder von der/dem Kandidaten/in selbst eingebracht wird.
Dem schriftlichen Antrag sind folgende Unterlagen beizulegen:
1.) Projektbeschreibung
2.) Befürwortung des Projektes durch die/den Projektbetreuer/in
3.) Lebenslauf
4.) Staatsbürgeschaftsnachweis
Bewerbungen sind unter Anschluss dieser Unterlagen bis spätestens 10. Mai 2012 an die Rechtsabteilung zu senden.
[Mitteilungsblatt TU Wien vom 4. April 2012]
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