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Thread: Zeitlimit???

  1. #1
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    Zeitlimit???

    Hallo,

    Gibt es ein Zeitlimit in denen man die LVAs vom ersten und 2ten (Grundstudium) schaffen muss/Sollte???


    Weiters wollte ich noch wissen, ob man LVAs vom dritten Semester nehmen darf, wenn man das Grundstudium noch nicht abgeschlossen hat. Speziell wollte ich ein Vertiefungsfach (also Medieninformatik/Richtung Design) schon jetzt nehmen darf (wenn man eben das Grundstudium noch nicht abgeschlossen hat).



    Vielen dank
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  2. #2
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    Hallo!

    http://vowi.fsinf.at/wiki/STEP_LVA_Liste

    Die STEP reglementiert erst ab dem 4. Semester (soweit ich informiert bin) und obige Liste ist eine Zusammenstellung aller LVAs, die davon betroffen sind. Computergraphik 1 kannst du also zum Beispiel machen, Computergraphik 2 allerdings nicht.

    Ein Zeitlimit gibt es soweit ich weiß keines. Du brauchst lediglich für die Familienbeihilfe regelmäßige Erfolgsnachweise, also pro Semester ist das eine gewisse Anzahl an ECTS Punkten. Ich hab da irgendwas von 12 oder 14 Punkten im Hinterkopf, aber bitte google selber danach für eine präzisere Aussage.

  3. #3
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    Quote Originally Posted by froschhund View Post
    Hallo!

    http://vowi.fsinf.at/wiki/STEP_LVA_Liste

    Die STEP reglementiert erst ab dem 4. Semester (soweit ich informiert bin) und obige Liste ist eine Zusammenstellung aller LVAs, die davon betroffen sind. Computergraphik 1 kannst du also zum Beispiel machen, Computergraphik 2 allerdings nicht.

    Ein Zeitlimit gibt es soweit ich weiß keines. Du brauchst lediglich für die Familienbeihilfe regelmäßige Erfolgsnachweise, also pro Semester ist das eine gewisse Anzahl an ECTS Punkten. Ich hab da irgendwas von 12 oder 14 Punkten im Hinterkopf, aber bitte google selber danach für eine präzisere Aussage.
    Es sind min.8 Stunden oder 16 ECTS!
    lg

  4. #4
    Master emptyvi's Avatar
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    Hi!

    Hm.. Bei mir sinds 4 Semesterwochenstunden pro Semester - im Jahr also 8 Semesterwochenstunden. (Ich muss dem Finanzamt 8 Stunden im Jahr vorweien und nicht 4 pro Semester )
    Laut dem Student-Point der Uni Wien muss man diese 8 Stunden nur einmal nachweisen, aber auf Anfrage des Finanzamtes die "Ernsthaftigkeit des Studiums" belegen können.
    Link dazu:
    http://studentpoint.univie.ac.at/index.php?id=302

    Achja.. Was noch wichtig ist: Falls du noch bei deinen Eltern mitversichert (Sozialversicherung) bist, solltest du unbedingt mit deiner Krankenkasse klären, was du DENEN als Nachweis zukommen lassen sollst. Tust du das nicht, melden sie dich sehr wahrscheinlich nach ca. einem Jahr einfach ab, weil sie glauben, du seist arbeitslos (mir passiert, einer Freundin ebenso).
    Die größte Frechheit dabei ist aber, dass du dabei nicht informiert wirst. Und ist dann mal was ernstes, und du musst zum Arzt/Spital, bist du nicht mehr versichert. (--> unbedingt abklären!)

    l.g.: emptyvi



    lg. emptyvi
    Last edited by emptyvi; 24-01-2010 at 13:10.

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