Kann mir vielleicht jemand erklären, was auf Seite 2 der Übergangsbestimmungen unter Prüfungsfächer der Wortlaut "knapp darüber" genau bedeutet? Fallen 145 ECTS-Punkte anstelle von 137 in die "knapp darüber"-Regelung?
Last edited by maxx; 21-09-2006 at 10:47.
(1) Als Vertiefungsfach sind LVAs im Umfang von 25.0 Ects (oder knapp darunter) zu wählen, und zwar so, dass alle Prüfungsfächer außer freie Wahlfächer und Soft Skills insgesamt 162.0 Ects ergeben.
(2) Es sind freie Wahlfächer und Soft Skills im Umfang von 18.0 Ects zu wählen.
Falls obige Feststellungen korrekt sind, könnte man auf Seite 6 der Übergangsbestimmungen den Satzvereinfacht wie (2) formulieren, oder?Es sind freie Wahlfächer und Soft Skills in jenem Umfang zu wählen, der nach Berücksichtigung der in den anderen Prüfungsfächern absolvierten Lehrveranstaltungen noch auf 180.0 Ects fehlt.
vg
josef
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heisst für mich aberOriginally Posted by Vertiefungsfach (Übergangsbestimmungen Seite 4)
Falls die Aufteilung zwischen freie Wahlfächer & Softskills und Vertiefungsfach wirklich variabel ist warum wurde dann hier auf eine Formulierung wie "... noch auf 162.0 Ects (oder knapp darüber) fehlt." verzichtet?
- 162 Ects - 137 Ects (oder knapp darüber) = 25 Ects (oder knapp darunter) Vertiefungsfach
- und damit 180 Ects - 162 Ects = 18 Ects freie Wahlfächer und Soft Skills
Mir ist durchaus bewusst, dass alle diese Grenzen nur untere sind und ich als Student sowieso bestrebt bin viel mehr zu lernen ;-), allerdings finde ich es trotzdem wichtig diese Grenzen zu kennen.
edit: Solange man insgesamt auf 137 + 43 = 180 kommt ist die Grenze eigentlich irrelevant, jede Vertiefungsfach-LVA ist ja als freies Wahlfach verwendbar.
Last edited by josef; 22-09-2006 at 19:28.
vg
josef
das mit den softskills ist mir nun auch noch nicht so wirklich klar.
Ich habe Daten- und Informatikrecht abgelegt. Wenn ich das nun zu meinen Pflichtfächern zähle, so dass ich damit die 137 ECTS erreiche, muss ich dann noch ein anderes Softskills Fach machen oder zählt da nochmals Daten- und Informatikrecht, da dieses ja auch im Softskills Katalog steht !?
VoWi: Als die Prüfungsordner die Weltherrschaft übernahmen und die kollaborativen Mitschriften fliegen lernten.
http://klau.si
wie Prof. Salzer schon sagte, man KÖNNTE es so auslegen, dass du statt dem softskill-fach ein wahlfach machst.
wirst wohl aber mr. freund fragen müssen oder auf verdacht einreichen.
ganz streichen darfst das Softskill fach aber mit bestimmtheit nicht, weil du ja auf die ECTS-zahl kommen musst und ein fach nicht doppelt zählen kann.
das würd ich gern machen, wenn ich schon alle stunden beisammen hätte. das dauert aber doch noch ein weilchen.. :/
hallo leute,
ich habe die ganze diskussion nicht verfolgt und frage kurz und bündig:
wann wird die ENDfassung der übergangsbestimmungen zu haben sein? und wo kann ich sie mir dann holen?
lg & danke
trinity
Nachdem die Übergangsbestimmungen in der Stuko am 20.09.2006 beschlossen wurden, werden sie wohl bald unter http://www.logic.at/informatik/uebergang534.pdf in ihrer endgültigen Version online sein (müssen). Viel wird sich aber wohl nicht mehr ändern.
VoWi: Als die Prüfungsordner die Weltherrschaft übernahmen und die kollaborativen Mitschriften fliegen lernten.
http://klau.si
weiss man schon etwas wie die 881 lehrveranstaltungen angerechnet werden und wie hier ECTS punkte gerechnet werden ? zB steht bei "ue algebra für informatiker" im sammelzeugnis nur 1.0 ECTS punkte![]()
nix konkretes gibts zu 881, aber die vermutung, dass alles wie gehabt verläuft. einfach alter 881->53X anrechnungskatalog und danach den neuen übergangskatalog hernehmen. passt...
es gibt viele fächer, bei denen die ECTS-punktezahl a käse ist. einfach ignorieren und stundenzahl mal 1,5 rechnen (bis auf seminar und praktikum).
die ECTS punkte gelten erst für fächer, die ab WS 06 absolviert werden, ab dem zeitpunkt MÜSSTEN sie richtig angegeben sein, wenn nicht, dann beim aussteller nachfragen.
also ich kenne mich da irgendwie nicht aus mit den WS und ECTS umrechnungen.
sind die ECTS punkte auf den zeugnisen falsch und soll ich sie ignorieren??
wie soll ich meine ECTS punkte zusammenzählen wenn ich nicht weiss welcher wert richtig ist bzw wie ich zum korrekten ECTS wert komme.
als beispiel ein paar daten von meinen zeugnissen:
VO Multimedia Produktion 1: Materialien & Tools (WS 2.0 / ECTS 6)
UE Multimedia Produktion 1: Materialien & Tools (WS 2.0 / ECTS 6)
VU Requirementsanalyse und -spezifikation (WS 2.0 / ECTS 3)
VU Software Wiederverwendung (WS 2.0 / ECTS 4)
da ist ja keine logik dahinter !?!?!?
bei ALLEN zeugnissen, die eine semesterzahl VOR WS 06 besitzen, waren die SWS der ausschlaggebende faktor. ab 1.10. sind ECTS dieser faktor. siehs einfach so, dass die ECTS früher einfach nur da waren, um zu zeigen, dass es sie gibt, gebraucht hats eh kein mensch...
daher gelten für alle früheren zeugnisse SWS*1,5 = ECTS und für alle ab WS06 die ECTS des zeugnisses (laut übergangsbestimmungen) - mit ausnahme der in den übergangsbestimmungen aufgelisteten (wenigen) LVAs
alles klar! vielen dank. ist ja auch im Punkt (5) genau beschrieben.![]()
Werden auch die Semesterstunden aller Wahlfächer ohne Ausnahme mit 1,5 multipliziert? Im Tuwis sind nämlich bei meinen abgelegten Prüfungen alle ECTS-Punkte korrekt außer beim Wahlfach: "Demonstrationen zu Chemie für Technische Physiker".
hallo,
Ich brauche noch nur ein Wahlfach fürs Bakk Software&Information Eng.
Kann ich eine Wahllehrveranstaltung, die auf der Magister-Wahllehrveranstaltungsliste von Software Engineering&Internet Computing steht, fürs Bakk. verwenden?
danke im voraus
ein anderes Beispiel
Ich hab bis auf eine VO und das Praktikum mit Bakkarbeit alle LVAs vom alten Studienplan. Möchte jetzt aber statt der alten Version vom Praktikum (12.5 ECTs) die neue (5.0 ECTs) machen. Sollte doch eigentlich gehen, weil ich z.B Theoretische Informatik 2 und Projektmanagement auch gemacht hab - oder hab ich da was falsch verstanden?
Jemand hat hier erwähnt, dass er alte Mathe 1 UE&Co., welche 1Std=1,5 Ects sind, für neue Mathe 1 UE&Co., welche 2Std = 3 Ects sind, anrechnen lassen werde.
Geht es überhaupt? Hat jemand schon deswegen Hr. Freund gefragt?
Hallo,
ich studiere Software Engineering. Als Wahlfächer konnten wir die Pflichtfächer von anderen Bakkalaureats verwenden. Dafür habe ich "Datenmodellierung und
Informationssysteme in der Medizin" gemacht. Jetzt ist dieser Fach nicht mehr Pfilch für die Mediznische Informatik.
Gilt dieser Fach immer noch als Wahlfach für mich oder nicht?
Danke im voraus.
mfg,
toni
Hm, eigenartiger Fall.
<mutmaßung>
Ich denke, wenn du 533 studierst, gelten für dich nur die 533-Übergangsbestimmungen, für 534 nur die 534-Übergangsbestimmungen.
Wenn du also 533 studierst, kannst du sowohl "Objektorientierte Modellierung" als auch "Objektorientierte Analyse und Entwurf" verwenden, in deinen Übergangsbestimmungen steht ja nirgendwo, dass die beiden LVAs äquivalent sind.
Wenn du 534 studierst, gilt dasselbe für "Datenmodellierung und Informationssysteme in der Medizin" sowie "Objektorientierte Analyse und Entwurf".
<mutmaßung>
Ich würd da aber noch genauere Informationen einholen.
wirklich seltsamer fall...
ich mutmaße mal weiter...
wenn du die LVA ja schon VOR 1.10. unter 534 absolviert hast und das fach damals noch nicht äquivalent mit OOAE war, müsstest du eigentlich beide verwenden können. ganz besonders, falls du schon beide fächer absolviert hast, sonst würd dir ja ein zeitlicher nachteil daraus resultieren.
Ich hätte eine Frage und zwar Ich habe im alten Studienplan(881) angefangen und hab damals Elekrotechnische Grundlagen der Informatik VO+UE absolviert. Jetzt mach Ich Software&Information Engineering und Elekrotechnische Grundlagen der Informatik ist nicht mehr als Pflichtfach hier sondern nur im Technische Informatik.
Kann Ich diese zwei Fächer als Vertifungsfächer für Software&Information Engineering anrechnen lasse?
Ich bednake mich im Voraus
Gruss
Proxima
gibts da schon was konkretes mittlerweile?
Kann ich beispielsweise "1.0 UE Lineare Algebra" aus dem alten 881 Plan beim Einreichen direkt als
"3.0/2.0 UE Mathematik 1 für Informatik und Wirtschaftsinformatik" verwenden
oder
"2.0 VO Informationsstrukturen" als "2.0 VU Gesellschaftliche Spannungsfelder der Informatik", ...
"The future is something which everyone reaches at the rate of 60 minutes an hour, whatever he does, whoever he is."
wenn du noch 881er bist, weiss ich auch nicht, was gilt.
wenn du mittlerweile (sprich seit VOR dem 1.10.06) 534 bist, gelten die 881er übergangsbestimmungen und dann die 534 alt->neu
konkret ist das leider noch immer net, aber es kann eigentlich gar nix anderes gelten, sonst spring ich auf die barrikaden, immerhin bin ich 534 und schon länger kein 881er mehr
dein 1. fall (mathe) funktioniert nicht so. linalg kannst maximal als wahlfach einreichen
für deinen 2. fall müsst ich ma mal das einreichformular anschauen, das krieg ich aber erst. aber ich glaub da schreibst dann einfach nur infostrukt in die zeile , wo ges. spannungsfelder steht und passt.
Last edited by Green Mamba; 06-10-2006 at 17:27.
Seit 2 Jahren unter 534 inskribiert. Aber warum geht das mit Mathe so nicht? Im allgemeinen Anrechnungskatalog (http://www.logic.at/informatik/uebergang881.html) steht in der zweite Zeile der Tabelle
1.0 Semesterstunde aus
1.0 UE Algebra
1.0 UE Analysis
1.0 UE Graphentheorie und Kombinatorik
1.0 UE Lineare Algebra
2.0 UE Mathematik I für Wirtschaftsinformatiker (Uni)
gilt als
1.0 UE Mathematik 1 für InformatikerInnen
also wäre die 881 Lineare Algebra im 534(alt) die UE Mathematik1 und diese ist laut Übergangsbestimmungen dann im 534(neu)
"3.0/2.0 UE Mathematik 1 für Informatik und Wirtschaftsinformatik".
Last edited by permanent; 06-10-2006 at 17:33.
"The future is something which everyone reaches at the rate of 60 minutes an hour, whatever he does, whoever he is."
In 534(alt) - und die geht noch durch Übergangsbestimmungen oder? Im allgemeinen Anrechnungskatalog finde ich keine Einschränkungen - da gilt Lineare Algebra als 1.0 Mathematik 1 und diese in den Übergangsbestimmungen als neue Mathematik 1 Übung.
Im neuen Plan darf ja kein Nachteil entstehen im Prinzip?
Also müsste man mit denselben Zeugnissen, mit denen man vor einem Monat einreichen konnte auch jetzt den Bakk. einreichen können - die 881 Fächer aus dem allgemeinen Anrechnungskatalog müssten unter der Bezeichnung ihrer Äquivalenz dann in den Übergangsbestimmungen gelten.
"The future is something which everyone reaches at the rate of 60 minutes an hour, whatever he does, whoever he is."
Wenn es Dir wirkich einen Nachteil bereitet, musst Du zum Freund hatschen.(9) Abgesehen von den Einschrankungen, die bei der Beschreibung der Prufungsfacher oder
an anderer Stelle der Ubergangsbestimmungen formuliert sind, konnen die Lehrveranstaltungen
beliebig aus den Katalogen ausgewahlt werden, wobei alte und neue Lehrveranstaltungen
gemischt werden konnen. Lediglich Lehrveranstaltungen, die einander in derselben Zeile gegen
ubergestellt sind (alte und neue Variante einer Lehrveranstaltung), schlieen einander aus,
es kann nur hochstens eine davon fur den Studienabschluss verwendet werden. Unterscheiden
sich alte und neue Lehrveranstaltung in ihrem Umfang, zahlen die ECTS-Punkte der tatsachlich
absolvierten Lehrveranstaltung.
Naja das Zitat ist aus den Übergangsbestimmungen - aber die 881 Fächer sind laut der automatischen Anrechnung den Fächern der linken Spalte der Übergangsbestimmungen äquivalent.
"2.0 Informationsstrukturen" ist äquivalent zu "2.0 Informatik und Gesellschaft 1"
-> dieses ist in linker Spalte von "2.0 Gesellschaftliche Spannungsfelder der Informatik"
genauso ist es aber auch bei
"1.0 UE Lineare Algebra" welches äquivalent zu "1.0 UE Mathematik 1 für InformatikerInnen" ist
-> dieses in linker Spalte von "3.0/2.0 UE Mathematik 1 für Informatik und Wirtschaftsinformatik" (obwohl sie unterschiedliche ECTS zahl haben)
und so fort (Eprog, Datenschutz, Wissenschaftliches Arbeiten, ...).
"The future is something which everyone reaches at the rate of 60 minutes an hour, whatever he does, whoever he is."
ja aber es zählt trotzdem nur als 1.5 ects
und bevor du mir widersprichst, übergangsbestimmungen lesen
ahh ok danke euch
Eine Frage aber noch dazu ... das reduziert nur die ECTS Zahl, die Mathe Übung gilt mit der alten LVA (in meinem Fall die UE LinAlg) aber als erledigt, nur fehlen dann halt 1,5 ECTS mehr auf die 137 ECTS im "Pflichtteil"? Mir ist vor allem wichtig, dass ich mit den 881er Zeugnissen den Bakk einreichen kann, also das diese unter dem Namen ihres Äquivalentes im allgemeinen Anrechnungskatalog in den Übergangsbestimmungen verwendet werden können - ohne erst ein Anrechenformular auszufüllen in die Sprechstunde zu gehen und den nächsten Termin damit zu versäumen.
"The future is something which everyone reaches at the rate of 60 minutes an hour, whatever he does, whoever he is."
richtig!
nach derzeitigem wissensstand passt das. ich kenn nur leider noch keinen, der tatsächlich nach 881 eingereicht hatMir ist vor allem wichtig, dass ich mit den 881er Zeugnissen den Bakk einreichen kann, also das diese unter dem Namen ihres Äquivalentes im allgemeinen Anrechnungskatalog in den Übergangsbestimmungen verwendet werden können - ohne erst ein Anrechenformular auszufüllen in die Sprechstunde zu gehen und den nächsten Termin damit zu versäumen.![]()
Hi Leute!
Ich versuche - irgendwie zumindest - mein Bakk.formular für SI auszufüllen. Jedoch fang ich an schön langsam und nach einigen Stunden an zu verzweifeln bzw. mich zu ärgern.
Entweder versteh ich etwas falsch oder nicht richtig - jedenfalls hoffe ich jetzt, dass ihr mir helfen könnt.
Kurz zur Vorgeschichte: ich habe mit 881 angefangen, hab dann mit Beginn des Bakk's zum 534er Studienplan gewechselt und hab letzte Woche das neue Formular gemäß den aktuellen Bestimmungen zum Ausfüllen bekommen. Soweit
so gut. Zusätzlich sollte ich noch erwähnen, dass ich damals mit Beginn und dem Wechsel zu 534 die typische HTL Anrechnungen durchführen hab lassen.
Was mir bisher klar ist:
* lt. Übergangsregelung (2) kann ich, muß aber nicht die Übergangsregelung anwenden, da ich ja bereits mit dem Bakk. vor dem 1.7.2006 begonnen hab.
* Diplomprüfungen müssen von 881 über 534 (alt) auf 534 (neu) "angerechnet werden"
* Basisfächer müssen zumindest 137 ECTS und in Summe mit den Vertiefungsfächern aber 162 ECTS ausmachen.
Nun zu den Dingen, die mir nach langem Hin und Her einfach unklar sind:
* wenn ich also die Übergangsregelung lt. (2) nicht verwende, dann muß ich zwar die alten LVAs hinsichtlich der Äquivalenz für das Anrechnen hernehmen, muß aber gegebenenfalls den Typ und die ECTS Punkte im Formular
ausbessern und zwar nach dem ausgestellten Zeugnis von 534 (alt) (zB Mathe 1 UE 1.5 ECTS, PR Projektpraktikum 12.5 ECTS, etc).
ODER
wenn ich die Übergangsregelung lt. (2) verwende, dann muß ich mich eben exakt an den Äquivalenzkatalog bzw. nach dem Formular halten.
Ein Mischen dieser beiden Möglichkeiten zu meinem Gunsten ist somit nicht erlaubt. Richtig od. Falsch?
* Gilt für ein 2. Projektpraktikum mit Bakk.arbeit (welches ich als Vertiefungsfach verwenden möchte) ebenfalls die Tatsache, dass dann nur 6 ECTS angerechnet werden - schon, oder?
* dazu gleich die nächste Frage: was soll man unter Umständen wie am Formular umändern (Bemerkung: Zeile durchstreichen, Typ anpassen, ECTS ausbessern, etc.) damit es weiterhin als gültiges Ansuchen gilt?
* Darf man nun fehlende ECTS Punkte aus dem Basisfach nur im Vertiefungsfach "nachholen" oder geht das sowohl im Vertiefungsfach UND Wahlfach?
* Algodat 1 UE, 3h und Datenbanksysteme LU, 1.5h dürfen ja bekanntlich im Bakk. nicht angerechnet werden, aber im Mag. als Freifach schon oder?
Zusätzlich wäre im Zusammenhang mit Th.Inf 2 und zB mit DbSys UE eine Anrechnung als Formale Methoden d. Inf. im Mag. eigentlich möglich oder?
* Ich hab dzt. noch einige 881 Überhangsstunden oder auch nur Übungsstunden, die ich bei keinen Anrechnungen zu 534 verwenden konnte.
Ein kleines Beispiel: Statistik VO + UE (881) damit ergab sich
Statistik VO (881) -> Statistik VO (534) + Statistik UE (534)
Statistik UE (881) -> Überhangstunde
Somit fallen diese Überhangsstunden doch als Freifächer bzw. unter Umständen sogar als Vertiefungsfächer an. Hierbei müssen Stunden aber mit 1,5 multipliziert werden (zB. 1SS = 1.5 ECTS, 2SS = 3 ECTS, etc). Richtig?
Ach diesbzgl. noch eine kleine Frage: ich hab damals alle 4 Mathe Übungen im 881er gemacht.
Hab dann mit dem Wechsel zum Bakk auch die HTL Anrechnungen durchgeführt, womit mir Mathe 1 UE im 534 angerechnet wurde. Somit verliert eine der 4 älteren 881er Mathe Übungen ihre Gültigkeit.
Eine zweite 881er Mathe Übung benötige ich für die Mathe 2 UE (534) Anrechnung. Bleiben nun noch 2 Mathe Übungen im 881er übrig. Kann/darf ich diese (Überhangsstunden) als Freifach verwenden - zumindest interpretiere ich
das so aufgrund der 881 Übergangsbestimmungen?
* Darf man - sofern man zuviele ECTS Punkte im Bakk. haben sollte - 881 Zeugnisse auch im Mag. als Freifächer verwenden oder sollte man diese doch eher noch im Bakk. unterkriegen?
Danke vielmals im Voraus und ich bitte um Verzeihung, aber ich hab ehrlich nach etlichen Stunden des Forumlesens und mit dem Herumprobieren von "Was-wäre-wenn" usw. den Überblick bzw. das Verständnis darüber verloren.
Problem ist jedoch, dass zum Einen ein Zeitdruck besteht und zum Anderen mir die freundliche Dame am Dekanat auch nur mit den Standardantworten dahergekommen ist und mir verständlicherweise nicht eine Stunde ihrer Zeit
schenken konnte. Persönliche Gespräche mit Kollegen haben auch nicht zum Vermeiden dieser Email beigetragen
LG
nein.
du kannst wählen:
ü-bestimmungen: formular ausbessern nach den ausgestellten zeugnissen und den übergangsbestimmungen.
neuer studienplan: du musst dich an den neuen studienplan halten. (ungünstig, da du z.b. die neue, 2stündige mathe übung nachmachen müsstest, da die 1stündige im neuen studienplan nicht vorkommt!)
nein, aber ich sehe nicht, welcher vorteil sich daraus ergeben würde.Ein Mischen dieser beiden Möglichkeiten zu meinem Gunsten ist somit nicht erlaubt. Richtig od. Falsch?
nein.* Gilt für ein 2. Projektpraktikum mit Bakk.arbeit (welches ich als Vertiefungsfach verwenden möchte) ebenfalls die Tatsache, dass dann nur 6 ECTS angerechnet werden - schon, oder?
es zählt nicht einmal als 2. praktikum - sondern als doppelte absolvierung der prüfung, da die titel der beiden lva's gleich sind! liegen weniger als 6 monate zw. 1. und 2. zeugnis, zählt das 2., sonst das 1.
durchstreichen und hineinschreiben.* dazu gleich die nächste Frage: was soll man unter Umständen wie am Formular umändern (Bemerkung: Zeile durchstreichen, Typ anpassen, ECTS ausbessern, etc.) damit es weiterhin als gültiges Ansuchen gilt?
im pflichtfach musst du 137 ects haben, im pflichtfach + vertiefungsfach 162 ects. die 137 ects aus dem pflichtfach müssen aus pflicht- und (a)-fächern bestehen.* Darf man nun fehlende ECTS Punkte aus dem Basisfach nur im Vertiefungsfach "nachholen" oder geht das sowohl im Vertiefungsfach UND Wahlfach?
???* Algodat 1 UE, 3h und Datenbanksysteme LU, 1.5h dürfen ja bekanntlich im Bakk. nicht angerechnet werden, aber im Mag. als Freifach schon oder?
natürlich dürfen sie im bakk angerechnet werden! du darfst bloß nicht VL + UE/LU mischen! aber VO + UE/LU wird sehrwohl angerechnet! (dürfen aber natürlich auch im mag als freifach verwendet werden)
nein, es muss ein vertiefungsfach aus dem magister sein.Zusätzlich wäre im Zusammenhang mit Th.Inf 2 und zB mit DbSys UE eine Anrechnung als Formale Methoden d. Inf. im Mag. eigentlich möglich oder?
bei 881-fragen musst du bei salzer nachfragen, da habe ich keine ahnung.* Ich hab dzt. noch einige 881 Überhangsstunden oder auch nur Übungsstunden, die ich bei keinen Anrechnungen zu 534 verwenden konnte.
Ein kleines Beispiel: Statistik VO + UE (881) damit ergab sich
Statistik VO (881) -> Statistik VO (534) + Statistik UE (534)
Statistik UE (881) -> Überhangstunde
Somit fallen diese Überhangsstunden doch als Freifächer bzw. unter Umständen sogar als Vertiefungsfächer an. Hierbei müssen Stunden aber mit 1,5 multipliziert werden (zB. 1SS = 1.5 ECTS, 2SS = 3 ECTS, etc). Richtig?
Ach diesbzgl. noch eine kleine Frage: ich hab damals alle 4 Mathe Übungen im 881er gemacht.
Hab dann mit dem Wechsel zum Bakk auch die HTL Anrechnungen durchgeführt, womit mir Mathe 1 UE im 534 angerechnet wurde. Somit verliert eine der 4 älteren 881er Mathe Übungen ihre Gültigkeit.
Eine zweite 881er Mathe Übung benötige ich für die Mathe 2 UE (534) Anrechnung. Bleiben nun noch 2 Mathe Übungen im 881er übrig. Kann/darf ich diese (Überhangsstunden) als Freifach verwenden - zumindest interpretiere ich
das so aufgrund der 881 Übergangsbestimmungen?
* Darf man - sofern man zuviele ECTS Punkte im Bakk. haben sollte - 881 Zeugnisse auch im Mag. als Freifächer verwenden oder sollte man diese doch eher noch im Bakk. unterkriegen?
danke mdk, jetzt übernehme ich
wie du hier schön sagst... du kannst diese stunden auch als vertiefungsfächer nehmen! ist im 881er übergangskatalog erklärt.
richtig
würde ich aus gründen der fairness auch sagen.
als freifach darfst alles verwenden. aber hier gilt der spezielle fall von oben:
du darfst sie als VERTIÈFUNGSFÄCHER Nehmen!
als freifächer: sicher
als vertiefungsfächer: meiner meinung nach nicht. aber das ist nirgendwo klar geregelt (zumindest nicht, dass ich es wüsste). wenn dus erfährst würd ich um eine PM bitten
ich versteh dein dilemma gut. die einreicherei über 3 pläne ist wirklich eine unnötig komplizierte sache![]()
Hervorragend, danke vielmals!
Die Frage war eher so gemünzt, was genau zu tun ist. Das man anscheinend durchstreichen und was hinschreiben soll, ist mir bereits untergekommen.Originally Posted by mdk
Hierzu aber mein angegebenes Statistik Beispiel, dessen Lösung nun wie lautet?
Soll ich die VO + UE im Formular durchstreichen und bei beiden dass 881er VO Zeugnis oder doch eher die Anrechnungsdaten 534 (alt) eintragen aufgrund der Übergangsbestimmung von 881 zu 534 (alt)?
Wobei ersteres mir sowieso nicht klar ist, wie ich das anstellen sollte. Und beim zweiteren denk ich mir - woher soll jemand später wissen, warum ich ein 881 Zeugnis abgebe, aber andere Anrechnungsdaten hinschreibe? Da es aber mehr Sinn ergibt, würde ich mal auf das Zweite tippen, richtig?
Dito gilt das für:
Algodat 2 VO+UE (881) -> Algodat 2 VU (534 alt) -> Algodat 2 VU (534 neu)
Ja das mit dem Projektpraktikum war natürlich sau dämlich von mir - insofern umsonst dafür gearbeitet. Kein Wunder, dass bei meinem Studium nichts weitergeht, aber es hat Spaß gemacht und mich ein wenig schlauer gemacht +gg+.
Ich denke, somit kann ich einmal zum Dekanat gehen und mir einen Segen geben lassen.
Jedenfalls besten Dank ihre beiden!![]()
LG
Ich habe auch "Lineare Algebra" als Überhangsstunde - aber einen 881 Übergangkatalog habe ich nicht gefunden auf Logic (nur den allgemeinen Anrechnungskatalog - da lese ich aber nicht raus was mit den Überhangsstunden machbar ist). Bitte eventuell Link, falls es da einen eigenen gibt bereits.
Wie ist dieses Zeugnis beim Einreichen für den neuen Bakk. anzugeben - einfach bei der Vertiefung hinzuschreiben mit (SSt x 1.5) ECTS?
Last edited by permanent; 12-10-2006 at 15:50.
"The future is something which everyone reaches at the rate of 60 minutes an hour, whatever he does, whoever he is."
Hier zuerst einmal zu den Übergangsunbestimmungen von 881.
Gleich nach den Allgemeinen Bestimmungen ...
Der erste Punkt bedeutet eben soviel wie VertiefungsfachAlle Pflicht- und Wahllehrveranstaltungen des alten Studienplans sowie Überhangsstunden, die nicht für eine Lehrveranstaltung des neuen Studienplanes anrechenbar sind, können als Wahllehrveranstaltungen in folgenden Studien verwendet werden:
- Bakkalaureatsstudium "Software & Information Engineering" als Teil des Wahllehrveranstaltungskataloges "Software Engineering"
- Bakkalaureatsstudium "Medizinische Informatik" im Rahmen jener 13 Semesterstunden des Vertiefungsfaches, die nicht aus dem Katalog "Soft Skills & Gender Studies" stammen müssen.
.. hab ich zuerst auch ned als solches interpretiert. Kurz gesagt, ja du kannst es als Vertiefungsfach verwenden.
Genau.Wie ist dieses Zeugnis beim Einreichen für den neuen Bakk. anzugeben - einfach bei der Vertiefung hinzuschreiben mit (SSt x 1.5) ECTS?
LG
Last edited by lerod; 12-10-2006 at 16:39.
@lerod: sry, hab dein posting übersehen, aber jetzt durch die pm kann ich dir ja antworten
du musst die daten der tatsächlich gemachten lva angeben.
da gäbs vermutlich auch die möglichkeit (weiss nicht obs schon vorgeschlagen wurde, weil ich jetzt keine lust hab, den thread nochmal durchzustirln), dass du zu deinem betreuer gehst und dir dafür ein informatikpraktikum ausstellen lasst. das kannst dann als 15ects-praktikum fürn mag verwenden. normal sollte das kein problem sein. immerhin sinds ja 2 verschiedene arbeiten gewesen (hoff ich mal
)
Hi und danke nochmals @mamba! Hab meinen Fehler auch scho selbst gefunden. Im 881er ist ist Statistik VO umgerechnet 4,5 ECTS Wert. Genausoviel wie im neuen Formular, d.h. die 2 Zeilen durchstreichen und das 881er angeben. Stundenmäßig sollte ich dagegen am Formular nichts ausbessern. Ich hoffe, so paßts jetzt.
Danke nochmals.
LG
Servus,
hätte eine Frage, und zwar wollte fragen, ob man, ab jetzt WS06, die Prüfungen die auf der Unie Wien macht auf der TU anrechenbar sind. Es geht um die selbe Prüfungen die auch auf der TU gibt, sowie: Datebanksysteme, Eprog, usw.!!
Danke im Voraus,
liebe Grüsse,
Proxima
alte lehrveranstaltungen (also die aus der ALTEN version des studienplanes) können noch bis ss08 auf der univie absolviert werden. NEUE lva's (z.b. das univie EPROG PR) musst du dir beim rudi freund auf das NEUE TU EPROG anrechnen lassen.
"Demonstrationen zu Chemie für Technische Physiker" ist nur 2 ECTs wert. Frag bei der Studien- und Prüfungsabteilung nach. Dort war ich nämlich, als ich die 2 ECTs auf 3 ECTs ausgebessert haben wollte und das hat man mir gesagt. Ich geh mal davon aus, dass sich die dort besser auskennen.
vor ws 06 gilt ects = sws * 1.5, ausnahmen seminar und praktikum, EGAL ob am zeugnis 3.14, 1337 oder 4711 ECTS stehen. das steht so in den übergangsbestimmungen, und das gilt auch. die ects am zeugnis sind vor dem ws 06 als dekoration da. (ab ws 06 zählen sie, das ist aber eine andere geschichte).
Wir lesen in den Übergangsbestimmungen GENAU nach:
Originally Posted by Übergangsbestimmungen Absatz (1)
Also gilt die Umrechnung nur für LVAs aus dem alten Studienplan!!Originally Posted by Übergangsbestimmungen Absatz (10)
Also werden "Demonstrationen zu Chemie für Technische Physiker" und "Geograpische Geschichte des Computers" sicher bei 2 ECTS bleiben.Originally Posted by Übergangsbestimmungen Fußnote Seite 2
EDIT: Laut Prof. Salzer werden doch 3 ECTS dafür anerkannt.
Last edited by klausi; 30-10-2006 at 19:39.
VoWi: Als die Prüfungsordner die Weltherrschaft übernahmen und die kollaborativen Mitschriften fliegen lernten.
http://klau.si
ich sehe das anders, siehe:
Originally Posted by Übergangsbestimmungen Absatz (10)
Originally Posted by Übergangsbestimmungen Absatz (5)
ich sehe aufgrund dieser voraussetzungen die beiden oberen lva's als "alt" an (da sie für das fach "freifächer" im alten studienplan absolviert wurden), mit den daraus entstehenden konsequenzen.Originally Posted by Übergangsbestimmungen Absatz (1)
aber eine endgültige antwort kann hier wohl nur prof. salzer geben.
Absatz (5) bezieht sich aber eindeutig nicht auf Freifächer, die können ja gar nicht "alt" sein, weil sie unter Umständen anderen Studienplänen entstammen. Außerdem dürfte ich dann bezogen auf Absatz (5) z.B. kein auf der WU gemachtes Freifach mit meinem Bachelor einreichen (was aber sehr wohl möglich ist).
Und falls der ECTS-Unterschied zu den SWS zu krass ist, dann kommt eben die Fußnote zum Einsatz.
Last edited by klausi; 30-10-2006 at 16:41. Reason: Grammatikfehler - wie peinlich ;-)
VoWi: Als die Prüfungsordner die Weltherrschaft übernahmen und die kollaborativen Mitschriften fliegen lernten.
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