PDA

View Full Version : [Frage] Semesterstunden für Kinderbeihilfe bei Doppelstudium??


sheybe
17-05-2003, 13:47
Hi!
weiß jemand, wie sich die genaue sachlage verhält, wenn man 'offiziell' :ausheck: ein Doppelstudium absolviert- reicht es für die Kinderbeihilfe 8 Semesterstunden zu machen, oder ist es dann so, dass man für jede Studienrichtung 8 Semesterstunden pro Jahr vorweisen muss.....?

martin
17-05-2003, 14:06
Wie kann man Informatik bitte als 'offizielles' Doppelstudium betreiben? Wenn du was zweites (drittes, viertes, etc.) dazu machst, musst du der jeweiligen Behörde ein Studium mitteilen, das dann dein Hauptstudium ist und für das du die Nachweise bringst. Irgendwelche Formalitäten sind dazu afaik nicht notwendig

inversesElement
18-05-2003, 16:17
Hi!
weiß jemand, wie sich die genaue sachlage verhält, wenn man 'offiziell' :ausheck: ein Doppelstudium absolviert- reicht es für die Kinderbeihilfe 8 Semesterstunden zu machen, oder ist es dann so, dass man für jede Studienrichtung 8 Semesterstunden pro Jahr vorweisen muss.....?

Jo würde mich auch interessieren wie du ein "offizielles" doppelstudium betreiben kannst... Was mein vorposter gesagt hat, stimmt. Du kannst immer nur ein studium als DEIN für beihilfen gültiges angeben. Das heisst du wirst immer für die kohle das eine und wenn zeit bleibt für die gaudi das andere studium machen. Ein ausweg wäre vielleicht ein fächerbündel oder was ähnliches - da kenn ich mich aber nicht aus.

Lg, invel

sheybe
19-05-2003, 11:22
na dann passt ja eh---- na ich bin da nur durcheinander gekommen, weil ich nicht genau gewusst habe, ob da jetzt alle inskribierten Studienrichtungen ( sowie auf dem Studienblatt und dem ganzen zeug da..) aufscheinen-.... aber wahrscheinlich hab ich da nur was verwechselt.... :D sollt ja nit das erste mal gewesen sein...

also das heißt jetzt praktisch bei dieser Behörde scheint eine Hauptstudienrichtung auf- für die ich den Nachweis bringen muss, wenn er verlangt wird..? sprich man könnte , jetzt nur theoretisch, egal für wieviele Studienrichtungen inskribieren und wichtig ist nur wieviele Stunden man in seinem Hauptstudium absolviert?
aber danke für die Aufklärung---- i kenn mi da ja noch nit so aus.... :ausheck:

manu
19-05-2003, 19:56
also das heißt jetzt praktisch bei dieser Behörde scheint eine Hauptstudienrichtung auf- für die ich den Nachweis bringen muss, wenn er verlangt wird..? sprich man könnte , jetzt nur theoretisch, egal für wieviele Studienrichtungen inskribieren und wichtig ist nur wieviele Stunden man in seinem Hauptstudium absolviert?

genau so ist es! :thumb:

sheybe
20-05-2003, 19:40
ja nicht schlecht- was man da alles für möglichkeiten hat als Student- :D
thx

tschurlo
12-08-2005, 14:15
Um dieses Thema wieder aufzuwaermen:
Steht bezueglich Familienbeihilfe und Doppelstudium nicht auch irgendwo, dass man die Mindeststudienzeit in seinem Hauptstudium nicht um eine gewisse Anzahl von Semestern ueberschreiten darf?

Weil, angenommen ich mach jetzt brav Studium 1 (Hauptstudium) in der Mindeststudienzeit fertig. Das Studium 2 mach ich nebenbei, aber es gehen sich weniger Stunden als fuer Erreichen der Mindeststudienzeit langfristig notwendig waeren, aus.
Gut, wenn ich mit Studium 1 fertig bin wird Studium 2 mein Hauptstudium. Da ich aber aufgrund des Doppelstudiums nicht so schnell studieren konnte, geht es sich hier mit der Mindestzeit nicht aus.
Verliert man dann die Familienbeihilfe? Oder kommen hier dann wieder die mind. 8 Std. pro Semester zum Zug?

lg

Superwinki
12-08-2005, 15:06
Zum Ende des Studiums wirst du vermutlich sowieso deine Familienbeihilfe verlieren - ansonsten habe ich einmal gehört, dass du innerhalb von 8 Semestern (wenn es ein Bakk, also 6+1 Studium ist) mit deinem Hauptstudium fertig werden musst und dann ja ein neues (aufbauendes) Studium inskribieren kannst, damit du weiterhin Beihilfe bekommst. Ansonsten wars das. Wirklich genau kann dir das aber wahrscheinlich der Studenpoint der Uni Wien oder die Fachschaft sagen/herausfinden...

master_fluc
12-08-2005, 19:54
Verliert man dann die Familienbeihilfe? Oder kommen hier dann wieder die mind. 8 Std. pro Semester zum Zug?
AFAIK verliert man nach Abschluss des (Haupt)Studiums die FBH, es sei denn man inskribiert für ein aufbauendes Studium. ZB: Nach dem Bakk Studium ein aufbauendes Mag-Studium oder nach dem Mag ein Doktoratsstudium, bei diesen gelten natürlich dieselben Bedingungen wie für das erste Studium (also innerhalb der Toleranzsemester bleiben und so weiter).
FBH endet mit dem 26. Lebensjahr, hast du als Mann Präsenzdienst oder Zivildienst geleistet, als Frau ein freiwilliges soziales Jahr absolviert oder ein Kind gekriegt, wird der Bezug der FBH um ein Jahr verlängert.

tschurlo
12-08-2005, 21:01
D.h. man bekommt nur fuer ein Studium FBH?
Wenn man mit diesem fertig ist und mit dem anderen als Hauptstudium weitermacht kriegt man dafuer keine FBH mehr?

lg

Murmel
12-08-2005, 21:43
Hmmm und was ist, wenn man zwei Studien inskribiert hat und das Nebenstudium vor dem Hauptstudium abschließt? Kriegt man dann noch FBH für das Hauptstudium oder wird dann das Nebenstudium zum Hauptstudium deklariert, weil man es schon abgeschlossen hat?

Was ist, wenn man an ein Bakk ein Diplomstudium anschliesst? Diplomstudium im Ganzen ist ja eigentlich höherwertig als Bakk, oder?

lG,
Murmel

Superwinki
13-08-2005, 00:39
Das gilt dann als Studienwechsel, ganz egal ob man schon inskribiert war...

Murmel
13-08-2005, 11:11
Das gilt dann als Studienwechsel, ganz egal ob man schon inskribiert war...

Hmmm, das heisst, wenn man im Bakk in Mindeststudienzeit war und danach neben dem Mag ein Diplomstudium starten will, ist es am Besten, man lässt sich für das Mag die vollen 4 + 1 + 1 = 6 Semester Zeit (Mindeststudienzeit + Toleranzsemester + das Toleranzsemester, das im Bakk nicht verbraucht wurde, richtig?).

Bleibt nur noch die Frage, ob man die Beihilfe verliert, wenn man angenommen 2 Magisterstudien laufen lässt, davon das Hauptstudium die vollen 6 Semester laufen lässt und von Zeit zu Zeit was dafür macht aber das Nebenstudium bereits nach 2 Semestern abschließt? Irgendwie ein absurder Gedanke, als Dipl. Ing. noch Beihilfe zu kriegen, ohne Doktorat zu machen, aber rein gesetzlich so doch möglich, oder nicht?

Zur Verbildlichung wie ich es vorhätte: Ich inskribiere nächstes Semester Medizinische Inf. Mag, Computational Intelligence Mag und Diplomstudium Linguistik.
Ich lasse Computational Intelligence als Hauptstudium laufen, habe damit 6 Semester dafür Zeit. Mit medizinische werd ich nach 2 Semestern fertig und bin Dipl Ing, die Beihilfe läuft aber durch CompInt weiter 4 Semester. Ich nutze diese 4 Semester, um Linguistik fertigzumachen und mache nur von Zeit zu Zeit ein paar Stunden CompInt, um die Ernsthaftigkeit meines CompInt-Studiums nachzuweisen, wenn das Finanzamt danach fragt.
CompInt kann ich dann fallen lassen, Doktorat mit erneuter Familienbeihilfe kann ich ja durch MedInf bereits machen.

Ist da irgendwo ein Haken oder hab ich wiedermal erfolgreich eine Gesetzeslücke gefunden? ;)

lG,
Murmel

master_fluc
13-08-2005, 13:25
Hmmm und was ist, wenn man zwei Studien inskribiert hat und das Nebenstudium vor dem Hauptstudium abschließt? Kriegt man dann noch FBH für das Hauptstudium oder wird dann das Nebenstudium zum Hauptstudium deklariert, weil man es schon abgeschlossen hat?
Der FBH-Stelle ist dein Zweitstudium scheißegal :coolsmile
Du beziehst solange FBH, solange du mit deinem Hauptstudium (das is das, welches du bei der FBH-Stelle angibst) in Mindestzeit plus Toleranzsemester bleibst. Wenn du dazwischen 10 andere Studien abschließt, ändert das nichts am Bezug der FBH.

Was ist, wenn man an ein Bakk ein Diplomstudium anschliesst? Diplomstudium im Ganzen ist ja eigentlich höherwertig als Bakk, oder?
Tja, hier würde es sich ja nicht um ein aufbauendes Studium handeln, oder?
Daher würd ich sagen, dafür bekommst du keine Beihilfe mehr.

Wegen deinem Plan kann ich dir leider auch nicht weiterhelfen. Ich denke aber, um FBH zu beziehen, muss das aufbauende Studium auf dem aufbauen, das du für die FBH angegeben hast. Sprich, erst wenn du CompInt fertig hast, kannst für Doktorat FBH beziehen.
Is aber auch möglich, dass du eine Gesetzeslücke gefunden hast. Wenn mans so nennen will, du hast ja ernsthaft was studiert, also solltest auch weiter Anspruch auf FBH haben, is aber nur meine Meinung.