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View Full Version : [Frage] negatives Proseminar


Eristoff
14-05-2003, 12:02
Gibt es einen Unterschied zw. einem PS und VOs bzw. UEs bei einer negativen Note?
oder hat man auch dort auch 3 versuche (irgendwann besiegt der ehrgeiz die faulheit)

wolfi
14-05-2003, 19:46
Gibt es einen Unterschied zw. einem PS und VOs bzw. UEs bei einer negativen Note?
oder hat man auch dort auch 3 versuche (irgendwann besiegt der ehrgeiz die faulheit)

Wenn ich mich richtig erinner hat man bei einer UE 4 Antritte, dafuer aber keinen Anspruch auf kommisionelle Pruefung, das ist bei einer UE relativ schwer zu bewerkstelligen. ;)

Da es beim PS aehnlich ausschaut, denke ich das es sich auch gleich verhalten wird.
Bin mir aber wie gesagt nicht ganz sicher.

w.

hal
14-05-2003, 23:34
Da es beim PS aehnlich ausschaut, denke ich das es sich auch gleich verhalten wird.
Bin mir aber wie gesagt nicht ganz sicher.

Wer 4 Versuche fürs Proseminar braucht is aber ein armes Würschterl...

wolfi
14-05-2003, 23:38
Wer 4 Versuche fürs Proseminar braucht is aber ein armes Würschterl...

Mag durchaus sein, ich sag nur das es IRC 4 Antrittsversuche dafuer gibt.
Ich mein, es geht ja anscheinend auch 3 Versuche fuer I&G1 zu brauchen, da musst dann aber extremes Pech mit dem Zufallszahlengenerator haben... ;) :D :ausheck:

w.

Michael
16-05-2003, 12:26
wie ist es jetzt eigentlich, wenn man wirklich 4 mal danebenhaut bzw die kommissionelle nicht schafft? ich hab mal gehört, wenn man die LVA woanders herbekommt, ist es auch okay. stimmt das?
und gehts dann nur um die LZK-Nummer? also kann man zB SoftwareEngineering bei einem Institut 4 mal net schaffen und dann macht mans beim anderen? oder fällt man zum Beispiel, wenn man beim kaiser versagt hat auch gleich beim baron durch?
Stimmt es, dass man bei ner anderen Uni immer noch die Chance hat und sich das dann für die TU anrechnen lassen kann?

bin zwar noch nicht in der situation, aber man weiß ja nie :)

hal
16-05-2003, 12:33
wie ist es jetzt eigentlich, wenn man wirklich 4 mal danebenhaut bzw die kommissionelle nicht schafft? ich hab mal gehört, wenn man die LVA woanders herbekommt, ist es auch okay. stimmt das?

Ich hab mal gehört (Gerüchteküche mangels ausreichende Information seitens der Verantwortlichen?), dass Anrechnen selber schon als Prüfungsantritt gilt, d.h. wenn du die kommisionelle verhaust kann dich gar nix mehr retten.

und gehts dann nur um die LZK-Nummer? also kann man zB SoftwareEngineering bei einem Institut 4 mal net schaffen und dann macht mans beim anderen? oder fällt man zum Beispiel, wenn man beim kaiser versagt hat auch gleich beim baron durch?

Zweiteres, die Nummern sind egal.

Stimmt es, dass man bei ner anderen Uni immer noch die Chance hat und sich das dann für die TU anrechnen lassen kann?

Schau mal auf dein Studienblatt vom SS03, da wird das erklärt (neue und alte Regelung).

Georg Kraml
16-05-2003, 14:59
Ich hab mal gehört (Gerüchteküche mangels ausreichende Information seitens der Verantwortlichen?), dass Anrechnen selber schon als Prüfungsantritt gilt, d.h. wenn du die kommisionelle verhaust kann dich gar nix mehr retten.

Inwieweit Anrechnen als Prüfungsantritt gilt, weiss ich auch nicht, aber: Es ist wahr, dass, wer seinen vierten Prüfungsantritt verhaut - egal ob kommissionell oder nicht komissionell - augenblicklich die Zulassung zum Studium verliert. Das heisst: selbst wenn Anrechnen nicht als Prüfungsantritt gilt, was ich mir eigentlich eh nicht vorstellen kann, ist es nach vier verpatzten Prüfungen einfach zu spät.

klausb
19-05-2003, 12:30
Ich hab mal gehört (Gerüchteküche mangels ausreichende Information seitens der Verantwortlichen?), dass Anrechnen selber schon als Prüfungsantritt gilt, d.h. wenn du die kommisionelle verhaust kann dich gar nix mehr retten.


Statt in der Gerüchteküche zu rühren, kann man einfach selber nachforschen:

http://www.bmbwk.gv.at/start.asp?isIlink=1&bereich=7&l1=1101&l2=1108&l3=4257&OID=4300#59

(siehe Zahl 4)

hal
19-05-2003, 14:17
Statt in der Gerüchteküche zu rühren, kann man einfach selber nachforschen:

http://www.bmbwk.gv.at/start.asp?isIlink=1&bereich=7&l1=1101&l2=1108&l3=4257&OID=4300#59

(siehe Zahl 4)

Das Internet, das Ende aller Gerüchteküchen? :rofl:

Bomple
19-05-2003, 14:54
Statt in der Gerüchteküche zu rühren, kann man einfach selber nachforschen:

Das lustige an der sache ist doch das es vollkommen irrelevant ist ob eine anrechnung als prüfungsantritt zählt oder nicht... wenn man noch einen der 4 antritte frei hat kann man sich was anrechnen lassen und der fall ist erledigt (da es irgendwie keinen sinn ergeben würde sich etwas negatives anrechnen zu lassen kommt man wohl nicht in die verlegenheit nachher noch einen antritt zu brauchen)

wenn man in einem prüfungsfach alle 4 antritte verbraucht hat ist es sowieso aus mit dem studium, egal ob man sich noch was anderes für diese prüfung anrechnen lassen könnte oder nicht

hal
19-05-2003, 17:50
Das lustige an der sache ist doch das es vollkommen irrelevant ist ob eine anrechnung als prüfungsantritt zählt oder nicht... wenn man noch einen der 4 antritte frei hat kann man sich was anrechnen lassen und der fall ist erledigt (da es irgendwie keinen sinn ergeben würde sich etwas negatives anrechnen zu lassen kommt man wohl nicht in die verlegenheit nachher noch einen antritt zu brauchen)

und was ist wenn man sich eine Note noch verbessern will (zwecks stipendium, ehrgeiz, etc)? Dann macht es einen Unterschied.

klausb
19-05-2003, 19:39
Das lustige an der sache ist doch das es vollkommen irrelevant ist ob eine anrechnung als prüfungsantritt zählt oder nicht...

Genau.

und was ist wenn man sich eine Note noch verbessern will (zwecks stipendium, ehrgeiz, etc)? Dann macht es einen Unterschied.

Für positiv abgelegte Prüfungen gelten sowieso andere Wiederholungsregeln. Mir ist ehrlich gesagt unklar, warum so viele wilde Gerüchte um Prüfungswiederholungen kursieren: das Zeug ist klar und deutlich im UniStG (bzw. ab WS im UG) nachzulesen, sogar für Nichtjuristen wie unsereins recht verständlich.

Klaus

hal
19-05-2003, 20:03
Für positiv abgelegte Prüfungen gelten sowieso andere Wiederholungsregeln. Mir ist ehrlich gesagt unklar, warum so viele wilde Gerüchte um Prüfungswiederholungen kursieren: das Zeug ist klar und deutlich im UniStG (bzw. ab WS im UG) nachzulesen, sogar für Nichtjuristen wie unsereins recht verständlich.

Dafür isses nicht ganz eindeutig... Was ist zB, wenn jemand abwechselnd negativ-positiv-negativ ist? Hat er dann wieder alle Antrittsversuche?

Bomple
20-05-2003, 00:58
und was ist wenn man sich eine Note noch verbessern will (zwecks stipendium, ehrgeiz, etc)? Dann macht es einen Unterschied.

haarspalterei... wenn man eine bessere note will ist anrechnen sinnlos, da sowieso der letzte prüfungsantritt zählt... und wenn der negativ ist is auch egal ob man sichs schon mal anrechnen hat lassen...