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View Full Version : DI --> MSc, Bakk.techn. --> BSc


uibk
23-05-2008, 17:41
vorab: hab einen master und einen bachelor abschluss in informatik. verliehen wurde ein Dipl.-Ing. und ein Bakk.techn. dazu einige fragen:

ist es sinnvoll bzw. üblich beide grade im namen zu führen? ist die schreibweise DI der schreibweise Dipl.-Ing. vorzuziehen?

sobald sich eine universität dazu entschieden hat anstatt Mag./DI nun MSc grade zu verleihen steht es den absolventen früherer jahrgänge frei, sich den erworbenen grad auf MSc umschreiben zu lassen. ist auch ein gemischtes umschreiben möchlich, also anstatt
DI Vorname Nachname Bakk. techn. --> DI Vorname Nachname BSc
oder müssen wenn dann beide grade umgeschrieben werden?

uibk
23-05-2008, 18:05
habe hierzu folgenden eintrag im UG02 gefunden:
§124.
(12) Absolventinnen und Absolventen, die vor In-Kraft-Treten des Bundesgesetzes
BGBl. I Nr. 74/2006 das Studium begonnen haben, sind jene akademischen
Grade zu verleihen, die zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des
Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 74/2006 für dieses Studium vorgesehen sind. Über
Antrag sind anstelle dieser akademischen Grade die akademischen Grade „Bachelor
...“, oder „Master ...“, jeweils mit dem im Curriculum festgelegten Zusatz
zu verleihen, wenn diese akademischen Grade in den Curricula festgelegt sind.

(13) Absolventinnen und Absolventen, die vor In-Kraft-Treten des Bundesgesetzes
BGBl. I Nr. 74/2006 aufgrund eines abgeschlossenen Bakkalaureats-
oder Magisterstudiums das Recht zur Führung eines akademischen Grades
„Bakkalaurea/Bakkalaureus ...“, oder „Magistra/Magister ...“, jeweils mit einem
Zusatz, sowie „Diplom-Ingenieurin/Diplom-Ingenieur“, erworben haben, sind
berechtigt, anstelle dieser akademischen Grade die akademischen Grade „Bachelor
...“ oder „Master ...“, jeweils mit dem im Curriculum festgelegten Zusatz
zu führen, wenn diese akademischen Grade in den Curricula festgelegt sind. Auf
Antrag hat die Universität, die den akademischen Grad verliehen hat, darüber
eine Bestätigung auszustellen.

bedeutet das, dass man sich fortan auch Vorname Nachname, MSc nennen kann, sobald für den selben studien gang entsprechende grade vergeben werden?

schon klar, dass man nicht DI und MSc im namen führen darf, aber einmal so und ein anderes mal so, sollte doch drin sein, oder?

Plantschkuh!
23-05-2008, 18:13
ist es sinnvoll bzw. üblich beide grade im namen zu führen?
Was man sinnvoll findet, ist Geschmackssache. Nachgestellte Grade wirken auf die meisten Leute wahrscheinlich befremdlich, allerdings kann man das Verwirren von Leuten auch als Pionierarbeit sehen :) Was "üblich" ist, ist grad beim Bakk schwer zu sagen, den gibts ja noch nicht so lang, außerdem kommts auf den Geschmack des Einzelnen an. Die Stellen an der Uni, die sowas furchtbar ernst nehmen (Personalabteilung, unsere Institutssekretärin) führen das Bakk nicht mehr an, sobald man ein Diplom hat.

ist die schreibweise DI der schreibweise Dipl.-Ing. vorzuziehen?
Ich find Dipl.-Ing. hübscher, die Stellen an der Uni, ehschowissen, offenbar auch. Auf der WU hat eine Freundin von mir im Briefschreibkurs dagegen eingetrichtert bekommen, DI wäre die einzige Schreibweise überhaupt. Kann sein, daß das in "der Wirtschaft" verbreitet ist.

ist auch ein gemischtes umschreiben möchlich
Das weiß wohl die betreffende Institution, wenn es bei ihr soweit ist. Ich kann mir nicht vorstellen, daß man gezwungen würde, etwas umschreiben zu lassen.

bedeutet das, dass man sich fortan auch Vorname Nachname, MSc nennen kann, sobald für den selben studien gang entsprechende grade vergeben werden?
Les ich nicht so, zumindest nicht für alle. Punkt 12 muß man meiner Auslegung nach noch während dem Studium beantragen, sonst kriegt man den alten Grad; Punkt 13 bezieht sich nur auf Leute, die vor In-Kraft-Treten des Gesetzes sowieso schon das Studium abgeschlossen haben. So wie ich das lese, könnt ich aufgrund Punkt 13 einen BSc statt meinem Bakk führen, aber anscheinend keinen MSc statt dem Dipl.-Ing.

uibk
23-05-2008, 18:37
danke mal für deine antworten!
So wie ich das lese, könnt ich aufgrund Punkt 13 einen BSc statt meinem Bakk führen, aber anscheinend keinen MSc statt dem Dipl.-Ing.du hast also dein masterstudium noch nicht abgeschlossen?

ansosten interpretiere ich das auch so wie du: wer schon einen DI hat, darf sich auch MSc nennen. wer noch im masterstudium steckt, bekommt den grad verliehen, der im curriculum steht (alter studienplan: DI, neuer studienplan: MSc).

Blub Blub
23-05-2008, 20:25
Also im neuen Studienplan (1. Oktober 2006) steht
(2) Der Absolventin/Dem Absolventen eines Masterstudiums wird der akademische Grad "Diplom-Ingenieurin" / "Diplom-Ingenieur", abgekürzt "Dipl.-Ing." oder "DI", verliehen(englische Übersetzung: "Master of Science", abgekürzt "MSc").Trägt zwar nichts zu deiner Frage bei, wollt nur gesagt haben bezgl. "Neuer Studienplan: MSc" ;)

Plantschkuh!
24-05-2008, 12:02
du hast also dein masterstudium noch nicht abgeschlossen?

ansosten interpretiere ich das auch so wie du: wer schon einen DI hat, darf sich auch MSc nennen.
Da liegst du zweimal daneben :) Ich habe mein Masterstudium abgeschlossen. Aber nicht vor In-Kraft-Treten des Gesetzes X, also bezieht sich Punkt 13 nicht auf mich. Punkt 12 hätte sich auf mich beziehen können, aber nur, wenn ich noch während des Studiums einen Antrag gestellt hätte.

Daher auch: Wer schon einen DI hat, darf sich nicht generell MSc nennen. Auch nicht die, die von der TU nach dem neuen Studienplan den DI verliehen bekommen und dazu einen netten unverbindlichen Kaszettel, wonach das "comparable to MSc" wäre.

uibk
24-05-2008, 17:42
@ Blub Blub: der neue studienplan bezieht sich auf die uni innsbruck:

http://www.uibk.ac.at/fakultaeten-servicestelle/pruefungsreferate/studien/c521_2007w.html
http://www.uibk.ac.at/fakultaeten-servicestelle/pruefungsreferate/studien/c921_2007w.html

@ Plantschkuh: dann gehts mir genau wie dir. hab mein studium ende 2006 abgeschlossen, BGBl. I Nr. 74/2006 trat aber schon am 10. juni 2006 in kraft.

zusammenfassend: wer vor dem 10.06.06 seine diplomprüfung für den masterstudiengang informatik erfolgreich abgelegt hat kann zwischen Bakk.techn. und BSc bzw. DI und MSc frei wählen. in deinem und meinem fall also "nur" Bakk.techn. und BSc, der DI bleibt dabei fix.

werd mir das aber nochmals von meiner ehemaligen studienabteilung bestätigen lassen, ob wirklich der stichtag relevant ist, oder das laufende semester, das ja offiziell mit 30. november endet (wintersemester).