max_rayman
17-07-2007, 15:42
Hi!
Wenn ich den Punkt 6 der Übergangsbestimmung für den Master Software Engineering richtig interpretiere heisst das, dass wenn ich Theoretische Informatik 2 für das Bakk verwende, dass ich Formale Methoden der Informatik im Master nicht mehr machen brauch/darf, aber dafür Vertiefungsfächer im selben ECTS Ausmaß machen darf/muss?
zz bin ich Bakk Software Engineering mit den Übergangsbestimmungen.
(6) Zeugnisse ̈uber Lehrveranstaltungen, die inhaltlich ̈aquivalent sind, k ̈onnen nicht gleich-
zeitig f ̈ur den Studienabschluss eingereicht werden. Weiters k ̈onnen Zeugnisse nicht f ̈ur den
Studienabschluss verwendet werden, wenn ̈aquivalente Lehrveranstaltungen bereits zur Errei-
chung jenes Studienabschlusses notwendig waren, auf dem das Masterstudium aufbaut. An ihrer
Stelle sind beliebige noch nicht gew ̈ahlte Lehrveranstaltungen aus den Wahlfachkatalogen des
Masterstudiums zu absolvieren. Im Zweifelsfall entscheidet das studienrechtliche Organ ̈uber die
̈Aquivalenz. In jedem Fall gelten Lehrveranstaltungen, die im folgenden Katalog in der selben
Zeile gegen ̈ubergestellt sind, als ̈aquivalent.
Wenn ich den Punkt 6 der Übergangsbestimmung für den Master Software Engineering richtig interpretiere heisst das, dass wenn ich Theoretische Informatik 2 für das Bakk verwende, dass ich Formale Methoden der Informatik im Master nicht mehr machen brauch/darf, aber dafür Vertiefungsfächer im selben ECTS Ausmaß machen darf/muss?
zz bin ich Bakk Software Engineering mit den Übergangsbestimmungen.
(6) Zeugnisse ̈uber Lehrveranstaltungen, die inhaltlich ̈aquivalent sind, k ̈onnen nicht gleich-
zeitig f ̈ur den Studienabschluss eingereicht werden. Weiters k ̈onnen Zeugnisse nicht f ̈ur den
Studienabschluss verwendet werden, wenn ̈aquivalente Lehrveranstaltungen bereits zur Errei-
chung jenes Studienabschlusses notwendig waren, auf dem das Masterstudium aufbaut. An ihrer
Stelle sind beliebige noch nicht gew ̈ahlte Lehrveranstaltungen aus den Wahlfachkatalogen des
Masterstudiums zu absolvieren. Im Zweifelsfall entscheidet das studienrechtliche Organ ̈uber die
̈Aquivalenz. In jedem Fall gelten Lehrveranstaltungen, die im folgenden Katalog in der selben
Zeile gegen ̈ubergestellt sind, als ̈aquivalent.