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View Full Version : [Frage] wie sieht der test aus?


Mr Q.C.
04-07-2007, 12:43
weiss jemand ob es ein multiple choice test wird? oder textantworten? gibts irgendwo prüfungsordner?

LAWSITE
04-07-2007, 14:01
Im TUWEL Kurs gibt es Musterfragen, die ganz im Stile der Klausur gehalten sind.
Die Prüfung ist eine reine (echte) Multiple Choice Prüfung, dh. 0 bis n Antwortmöglichkeiten können richtig sein.

Arnold.A
04-07-2007, 17:16
ich mach die prüfung morgen zum 3.mal! hab immer um 0,5 bzw 1 Punkt den vierer verpasst! es ist so wie lawsite sagt. 0-n antworten richtig! für jedes richtig gesetzte kreuz bekommst du einen punkt. für jedes falsche 1/2 minus punkt!

meine taktik beim ersten test: alles ankreuzen, dass ich so ca für richtig halte.
taktik beim 2.versuch: nur das ankreuzen, wo ich mir 100% sicher war! davon hat eine frage doch nicht gestimmt -> wieder ein fetzn...

meine taktik morgen: alles ankreuzen, wo man sich ca zu 80% sicher ist!

fragen sind mache ziemlich komisch gestellt und man muss sie GANZ genau lesen. oft steht auch dazu nichts in den unterlagen und man muss sein gefühl anwenden. (ich habe leider kein gefühl für dieses recht zeug)

Hier ein paar fragen:

Wer eine fremde Website auf seinem Server spiegelt,
a) ist Content Provider
b) kann bei Vorliegen illigaler Inhalte als unmittelbarar Täter eingestuft werden.
c) ist kein Service Provider

mein gedanke dazu: das ist ein Host (service) provider, da er ja eine fremde HP hostet. das ist leider falsch, weil "spiegeln" bedeutet anscheinend, dass man sich aussucht, was man spiegelt und dadurch ist man Content provider. -> man muss alles ankreuzen.

Der Grundsatz der Relativität völkerrechtlicher Rechte und Pflichten besagt, dass:
a) die Staaten oft sehr unterschiedliche, nationale Vorschriften haben
b) völkerrechtliche Verträge nur zwischen den Vertragsparteien Rechtswirkungen entfalten.
c) die gesamte internationale Gerichtbarkeit auf Prinzip freiwilliger Unterwerfung beruht

meine gedanken dazu: hab davon noch nie was gehört?! richtige antwort b!

Die urheberrechtliche Dienstnehmerregelung gilt:
a) bei Werkverträgen
b) nur bei Kettenwerkverträgen
c) bei echten Dienstverträgen
e) nicht bei echten, aber bei freien Dienstverträgen
f) nur bei Miturheber

meine gedanken: Hab keine Ahnung von Arbeitnehmerverträgen! von wo soll ich das bitte wissen? hab kein gefühl für so etwas!
Richtige antwort c: erklärung: Zitat "in der frage steht ja "Dienstnehmerregelung" also kann ja nur bei echten Dienstverträgen stimmen!"

naja! und weitere solche fragen. aber es kommen eh nie die selben fragen! die lassen sich immer was neues einfallen! werd wahrscheinlich wieder durchfallen. Hatte eh noch keine Komissionelle! zum glück is nur ein wahlfach!

also: viel Spaß morgen!

Mr Q.C.
04-07-2007, 17:26
rosige aussichten. danke *g*:wein:

:omg:

bags
04-07-2007, 21:07
Rofl.

Arnold.A
04-07-2007, 21:09
ich habe gerade das skriptum von Christoph R. (siehe Thema "suche mitschrift") durchgearbeitet. darin werden viele sachen erwähnt, die nicht im offiziellen skript stehen, aber trotzdem zur prüfung kommen. echt klasse! ;)

Inaneness
04-07-2007, 23:40
ja das ist wirklich spitze.. jetzt hab ich schon um 400% mehr verstanden

Arnold.A
05-07-2007, 21:17
diesmal sollts geklappt haben! zumindest, wenn man mit dem skript vom christoph gelernt hat! drück euch allen die daumen!

Mr Q.C.
05-07-2007, 21:28
@Arnold.A: nach dem test hab wir ja eh kurz geplaudert, ich hoffs für dich.:thumb: