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View Full Version : [Frage] Aufgabe1


Iron Leash
01-05-2007, 13:36
Ich habe bei der Internetseite nichts falsches gefunden als es ist gegen das Gesetz 29.Es weckt bei den Besucher Neugierigkeit auf Cannabiskonsum auf und fordert die Besucher Cannabis zu konsumieren auf.Wæhrend Alkohol und Nikotin enthaeltige Tabakprodukte negativ dargestellt werden, wird die Cannabispflanze und ihre Nutzung pozitif dargestellt.Die Seite handelt die wirtschaftliche (Z.b die Cannabisfasern im vergleich zu anderen fasern) und medizinische Vorteile der Cannabis gegenüber den anderen Medikamenten.

Habt ihr was anderes entdekt?Habe ich was übersehen?

320mal240
01-05-2007, 22:45
Ich habe bei der Internetseite nichts falsches gefunden als es ist gegen das Gesetz 29.Es weckt bei den Besucher Neugierigkeit auf Cannabiskonsum auf und fordert die Besucher Cannabis zu konsumieren auf.Wæhrend Alkohol und Nikotin enthaeltige Tabakprodukte negativ dargestellt werden, wird die Cannabispflanze und ihre Nutzung pozitif dargestellt.Die Seite handelt die wirtschaftliche (Z.b die Cannabisfasern im vergleich zu anderen fasern) und medizinische Vorteile der Cannabis gegenüber den anderen Medikamenten.

Habt ihr was anderes entdekt?Habe ich was übersehen?

du meinst wahrscheinlich den PARAGRAPHEN 29 des Suchtmittelgesetzes. also darüber, ob die seite cannabiskonsum gutheisst kann man streiten. alle anderen punkte des paragraphen werden meiner meinung nach strikt eingehalten. die internetseite ist selbstversätändlich auf der seite derjenigen, die cannabis legalisieren wollen, aber sie regen definitiv nicht zum konsum an!

mfg 320mal240

Iron Leash
02-05-2007, 01:04
Also du meinst, die Seite verstoßt nicht gegen die Gesetzte, alles ist in Ordnung?

320mal240
02-05-2007, 14:22
meiner meinung nach: sie verstösst nicht.

du solltest dennoch primär darauf hören, was DU über diese sache denkst und das ganze dann eben auch erläutern. nicht vergessen die paragraphen zu erwähnen. :)

LAWSITE
02-05-2007, 22:20
Ich finde es nicht sehr schlau, Inhalte einer Übungsabgabe zu posten!
Wo doch mehr als nur deutlich darauf hingewiesen wurde, dass es sich bei der Übung um eine EINZELARBEIT handelt.

MfG
LAWSITE

MRB
03-05-2007, 06:41
Guten Tag verehrte Komilitonen!

Ich weiß nicht, ob ich hier richtig bin, aber ich habe folgende hypothetische Frage: Ich, als österreichischer Staatsbürger, habe mich nach der Hanfkonferenz im April (ihr habt vielleicht davon gehört?) dazu entschlossen, im Sommer mit Freunden nach Holland fahren, um dort eine geringe Menge Grünes zu "probieren".

Nun habe ich mich gefragt, ob ich laut dem österreichischen Suchtmittelgesetz vielleicht Probleme bekommen könnte. Dies will ich natürlich verhindern und habe deshalb ein wenig im SMG und StGB geschmökert um zu schaun, was da so auf mich zukommen könnte.

Was den Geltungsbereich des StGB im Ausland angeht für Sachen, wenn die Tat im Ausland nicht bestraft wird (in Holland ist der Konsum von Cannabis legal), sagt Paragraph 64 Absatz 1 Unterdingsbums 4 vom StGB (s. hier (http://www.sbg.ac.at/ssk/docs/stgb/stgb61_67.htm#64)), dass Vergehen gegen bestimmte Paragraphen im Suchtmittelgesetz (SMG) auch im Ausland bestraft werden. Diese Paragraphen im SMG bestrafen allerdings nach meiner Auffassung nicht den Konsum oder Besitz und auch nur große Mengen -> ich finde, dass deswegen für das Probieren von Cannabis in Holland das österreichische StGB nicht gilt.

Natürlich könnte man noch mit Paragraph 64 Absatz 1 Unterdingsbums 6 sagen, dass Österreich das vielleicht doch verfolgen muss, falls es dazu verpflichtet ist. Ob es solche Verpflichtungen gibt, weiß ich nicht.

Was meint ihr dazu? Ich fände es interessant, wenn ihr euch die gelinkten Paragraphen im StGB und SMG durchliest und mir sagen könntet, wie ihr die Lage einschätzt. Ich würde mit meinem Ausflug nämlich lieber auf Nummer Sicher gehen ;)


Achtung: Dieser Post soll nicht zum Mißbrauch von Suchtgift auffordern oder ihn in einer Art gutheißen, die geeignet ist, einen solchen Mißbrauch nahezulegen. Das wäre nämlich für Webseiten illegal laut SMG Paragraph 29 (s. hier (http://www.sbg.ac.at/ssk/docs/smge/smg.htm#29)).

Ich möchte auch noch erwähnen: "cfffg grfne jvyy arq qnffzn uvre cbfgra", meine Lieblingsfarbe ist #FF0000 und meine Lieblinbgszahl die 13. :D


:omg: :engel: :devil:

DieSterne
03-05-2007, 12:24
Ich finde es nicht sehr schlau, Inhalte einer Übungsabgabe zu posten!
Wo doch mehr als nur deutlich darauf hingewiesen wurde, dass es sich bei der Übung um eine EINZELARBEIT handelt.

MfG
LAWSITEUnd seit wann ist Meinungsaustausch verboten?

LAWSITE
03-05-2007, 12:37
Der Meinungsaustausch untereinander ist niemals verboten und wird von unserer Seite her auch als positiv angesehen, hingegen die Veröffentlichung von konkreten Lösungen zu Beispielen, finden wir nicht in Ordnung, da es sich hier um eine Einzelübung handelt und nicht um eine Gruppenarbeit.

Das Post vom Kollegen "MRB", der den Fall einfach ein wenig anders formuliert hat und anschließend die komplette Lösung postet - mehr oder weniger korrekt - tut sein übriges dazu!

Details zum weiteren Vorgehen und möglichen Konsequenzen erfahren sie in einer halben Stunde in der Vorlesung!

MfG
LAWSITE

majinquinkx
03-05-2007, 13:50
IMO es ist nicht möglich über diese Themen zu diskutieren, solange die übung nicht vorbei ist. Aber da jetzt: 12:46 die Abgabe vorbei ist, möchte ich meine Meinung dazu posten:

Ich finde das die Seite nicht gegen SMG in irgendeiner Art und Weise verstößt. Lediglich der §29 der das Werben von Missbrauch von Suchtmittel regelt kann im Falle eines Rechtsstreites herangezogen werden. Ist aber seitens von "Legalize" leicht zu entkräften, wenn man die Menschrechtskonventionen (europ., Protokoll 11) heranzieht, worauf jeder Mensch das Recht auf freie Meinungsäußerung hat. Außerdem distanziert sich der Verein von Missbrauch von Canabis und steht lediglich für ein Gebrauch ein. Ich bin mir ziemlich sicher, dass in der Judikatur sehr wohl zwischen Gebrauch und Missbrauch unterschieden wird. Der Wortlaut im Gesetzestext bezieht sich eindeutig auf Missbrauch.

zum 2.Punkt
Es könnte das StGB angewendet werden. Der Verstoß (gem. österr. Recht) oder das Vorhandensein eines Verstoßes gemäß niederländ. Rechtes müsste vorhanden sein. Dieser müsste zusätzlich von den Niederlanden gemeldet werden oder zumindest strafrechtlich behandelt werden, damit das österreichische Strafrecht angewandt werden kann. Da dies aber zu 100% nicht geschieht, solang man den Konsum gemäß. niederländ. Recht durchführt - was in einem Coffeshop (unter Annahme, dass dieser auch legal und ordnungsgemäß betrieben wird) tatsächlich der Fall ist.
zusammengefasst:
in der Theorie: möglich, unter Umständen
in der Praxis: unmöglich (Stand heute)

mfg
mq

Bemerkung: habe hier absichtlich keine Angabe der Übung, URLs oder genaue Quellen angegeben, da ich sonst gegen die AGB der Lehrveranstaltung verstößen würde.

gelbasack
03-05-2007, 14:19
Also beim ersten Punkt habe ich geschrieben, dass es gegen §29 verstößt, konkret habe ich da die News der Seite angefüht, wo Cannabis als Medikament angepriesen wird. Weil Kranken legt das Cannabis schon sehr nahe. Freie Meinungsäußerung hat gewisse Grenzen, ich weiß nicht, ob das hier gelten würde...
Beim 2. Punkt. Naja, solange es nach niederländischem Recht nicht strafbar ist, ist es das bei uns auch nicht. Zumindest so hätte ich das aus dem StGB interprätiert.

Ich halte es auch für unmöglich, diese Angabe vor Abgabeschluss zu diskutieren.

mdk
03-05-2007, 14:26
Also beim ersten Punkt habe ich geschrieben, dass es gegen §29 verstößt, konkret habe ich da die News der Seite angefüht, wo Cannabis als Medikament angepriesen wird. Weil Kranken legt das Cannabis schon sehr nahe. Freie Meinungsäußerung hat gewisse Grenzen, ich weiß nicht, ob das hier gelten würde...

mE ist das nicht der fall, da an anderer stelle auf nebenwirkungen, wenn auch versteckt, hingewiesen wird (psychosen, "härtefälle",...)

Beim 2. Punkt. Naja, solange es nach niederländischem Recht nicht strafbar ist, ist es das bei uns auch nicht. Zumindest so hätte ich das aus dem StGB interprätiert.es ist aber nach niederländischem recht strafbar, wird dort lediglich toleriert.

gelbasack
03-05-2007, 14:38
es ist aber nach niederländischem recht strafbar, wird dort lediglich toleriert.
Oh, wusste ich nicht.
(1) Für andere als die in den §§ 63 und 64 bezeichneten Taten, die im Ausland begangen worden sind, gelten, sofern die Taten auch durch die Gesetze des Tatorts mit Strafe bedroht sind, die österreichischen Strafgesetze:

Dann bleibt halt die Frage, ob die Taten durch Strafe bedroht sind, wenn's toleriert wird...

Christoph R.
03-05-2007, 14:41
Ich finde schon dass bei 1. gegen das SMG verstoßen wird. Auf der "Warum Legalisieren?"-Seite wird das Verbot als "lächerlich" und "nicht durchsetzbar" bezeichnet. Es werden Vorteile von Cannabis genannt ("schafft Arbeitsplätze") und ohnehin der Konsum als unproblematisch hingestellt.

Ich finde dass es in diesem Fall durchaus Auslegungssache ist. Das Gesetz ist ja sehr schwammig formuliert ("... in einer Art gutheißt, die geeignet ist den Missbrauch nahelzulegen ..."). Da lässt sich viel reininterpretieren.

Wenn das Verbot einmal als "lächerlich" bezeichnet wird, dann könnte man durchaus schon sagen, dass der Missbrauch nahegelegt wird.

mdk
03-05-2007, 14:46
Ich finde schon dass bei 1. gegen das SMG verstoßen wird. Auf der "Warum Legalisieren?"-Seite wird das Verbot als "lächerlich" und "nicht durchsetzbar" bezeichnet. Es werden Vorteile von Cannabis genannt ("schafft Arbeitsplätze") und ohnehin der Konsum als unproblematisch hingestellt.

die frage ist: würde jemand cannabis konsumieren, weil das verbot "lächerlich" ist oder weil legalisierung arbeitsplätze schaffen würde?

Ich finde dass es in diesem Fall durchaus Auslegungssache ist. Das Gesetz ist ja sehr schwammig formuliert ("... in einer Art gutheißt, die geeignet ist den Missbrauch nahelzulegen ..."). Da lässt sich viel reininterpretieren.

das ist ja auch der sinn des übungsbeispiels, dass man sich seine eigenen gedanken macht.

majinquinkx
03-05-2007, 16:25
Ein Verbot als lächerlich hinzustellen, ist imho in der Kategorie "freie Meinungsäußerung" einzutragen. Verbote ignorieren oder nicht befolgen wäre in meinen Augen strafrechtlich relevant und davon rät der Verein eindeutig ab. Auch machen sie ausdrücklich klar, dass sie sachlich, legal und gesetzlich gegen dieses Verbot vorgehen (siehe auch Kategorie: Was kann ich tun? http://www.legalisieren.at/index.php?article_id=91)

Ordovicium
03-05-2007, 18:39
Das Löschen dieses Threads bewirkt keine Ratlosigkeit bei den Studenten für die Einzelaufgabe. Ich bitte Sie daher mit den Studenten gemeinsam eine Lösung dieses Problems zu erarbeiten.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Zöhrer


Sg. Administratoren!

Ich bitte Sie den Thread http://www.informatik-forum.at/showthread.php?t=54202 so rasch als möglich zu löschen, da hier die gesamte Lösung von Übungsbeispielen enthalten ist! Dies ist sicher nicht Sinn und Zweck einer "Einzelübung".

Vielen Dank für ihre Mitarbeit!

mfg

whitegiant
04-05-2007, 04:39
österreich darf nicht china werden ;-)

grüsse

whitegiant