View Full Version : [Frage] Master-Übergangsbestimmungen: Wie zu verstehen?
Hallo!
Ich habe eine Frage, wie die Übergangsbestimmungen zu verstehen sind, da mir das auch nach wochenlangem meditieren darüber nicht klar ist, weil das meiner Meinung nach auch nicht direkt aufgeführt ist. Konkret geht es um die Übergangsbestimmungen für den Master Software Engineering & Internet Computing (937). Im Speziellen verstehe ich nicht, wie die Fächer für das Basisfach zu wählen sind. Ich habe zwei Varianten, wie dies zu interpretieren wäre:
1. Ich wähle 54 ECTS aus der Liste der Basislehrveranstaltungen in den Übergangsbestimmungen, wobei ich LVAs von der rechten und linken Seite mischen kann, aber natürlich nicht zwei aus der gleichen Zeile nehmen kann.
2. Ich wähle 54 ECTS aus der Liste der Basislehrveranstaltungen im neuen Studienplan, wobei ich entweder direkt die dort angeführten LVAs mache oder die dortigen LVAs jeweils durch ihr Äquivalent aus den Übergangsbetimmungen ersetzen kann (also z.B. Software Wiederverwendung statt dem neuen Software Design und Wiederverwendung, aber ich muss halt Software Design und Wiederverwendung irgendwie "erfüllen"). Weiters gilt, dass die ECTS der tatsächlich absolvierten (alten) LVA gelten sowie das Seminar für Diplomanden 10.5 ECTS wert ist und ich so eben insgesamt auf 54 ECTS kommen muss.
Welche Variante ist nun die richtige? Die zweite ist die "schlechtere", weil nach der ersten könnte man Fächer, die früher Pflichtfächer waren und nun Wahlfächer sind (etwa Computer Networks und Network Services) für die Basis-LVAs verwenden, nach der zweiten Variante nicht.
Ich fürchte aber, dass es die zweite Variante ist, die gilt, da ich gestern nach 6 Stunden warten beim Rudi wegen einer anderen Angelegenheit dann auch gleich deswegen nachgefragt hab und er gesagt hat, dass auch mit den Übergangsbestimmungen der neue Studienplan zu erfüllen ist, aber eben LVAs mit den Bestimmungen ausgetauscht werden können.
Weiters frage ich mich noch, falls wirklich die zweite Variante gilt, ob dann Folgendes geht:
*) Ich müsste das Pflichtfach Advanced Software Engineering machen -> laut Übergangsbestimmungen ist Software Engineering 2 äquivalent -> SE2 habe ich schon im Bakk. gemacht -> ich verwende statt dessen irgend ein Wahlfach, das dann als Advanced SE gilt (oder geht das nicht und ich muss jetzt Advanced SE nachmachen?)
*) Ich müsste das Pflichtfach Internet-Applikationen machen -> das habe ich schon im Bakk. gemacht -> ich verwende daher statt dessen z.B. Verteiltes Programmieren mit Space Based Middleware -> Verteiltes Programmieren hat aber 6 ECTS, Internet-Applikationen nur 3 -> ich rechne 6 ECTS dazu, um meine 54 ECTS zu erreichen
Wär super, wenn mir jemand sagen könnte, welche Variante gilt und ob das alles so geht, wie ich das denke...
Ich habe eine Frage, wie die Übergangsbestimmungen zu verstehen sind, da mir das auch nach wochenlangem meditieren darüber nicht klar ist, weil das meiner Meinung nach auch nicht direkt aufgeführt ist. Konkret geht es um die Übergangsbestimmungen für den Master Software Engineering & Internet Computing (937). Im Speziellen verstehe ich nicht, wie die Fächer für das Basisfach zu wählen sind. Ich habe zwei Varianten, wie dies zu interpretieren wäre:
hängt davon ab, seit wann du im master bist, siehe unten.
1. Ich wähle 54 ECTS aus der Liste der Basislehrveranstaltungen in den Übergangsbestimmungen, wobei ich LVAs von der rechten und linken Seite mischen kann, aber natürlich nicht zwei aus der gleichen Zeile nehmen kann.wenn du vor ws06 (d.h. im ss06) schon im master warst, ja.
2. Ich wähle 54 ECTS aus der Liste der Basislehrveranstaltungen im neuen Studienplan, wobei ich entweder direkt die dort angeführten LVAs mache oder die dortigen LVAs jeweils durch ihr Äquivalent aus den Übergangsbetimmungen ersetzen kann (also z.B. Software Wiederverwendung statt dem neuen Software Design und Wiederverwendung, aber ich muss halt Software Design und Wiederverwendung irgendwie "erfüllen"). Weiters gilt, dass die ECTS der tatsächlich absolvierten (alten) LVA gelten sowie das Seminar für Diplomanden 10.5 ECTS wert ist und ich so eben insgesamt auf 54 ECTS kommen muss.nur, wenn du erst seit ws06 im master bist, wobei das diplsem dann allerdings auch nur 3 ects zählt.
Ich fürchte aber, dass es die zweite Variante ist, die gilt, da ich gestern nach 6 Stunden warten beim Rudi wegen einer anderen Angelegenheit dann auch gleich deswegen nachgefragt hab und er gesagt hat, dass auch mit den Übergangsbestimmungen der neue Studienplan zu erfüllen ist, aber eben LVAs mit den Bestimmungen ausgetauscht werden können.siehe oben.
*) Ich müsste das Pflichtfach Advanced Software Engineering machen -> laut Übergangsbestimmungen ist Software Engineering 2 äquivalent -> SE2 habe ich schon im Bakk. gemacht -> ich verwende statt dessen irgend ein Wahlfach, das dann als Advanced SE gilt (oder geht das nicht und ich muss jetzt Advanced SE nachmachen?)da SE2 und ASE äquivalent sind, stattdessen wahlfächer.
*) Ich müsste das Pflichtfach Internet-Applikationen machen -> das habe ich schon im Bakk. gemacht -> ich verwende daher statt dessen z.B. Verteiltes Programmieren mit Space Based Middleware -> Verteiltes Programmieren hat aber 6 ECTS, Internet-Applikationen nur 3 -> ich rechne 6 ECTS dazu, um meine 54 ECTS zu erreichendann werden die überschüssigen ECTS-punkte dem vertiefungsfach zugeordnet, so wie ich es verstanden hätte. aber du kannst auch zur vereinfachung irgendein 3 ECTS-wahlfach nehmen und damit inetapp ersetzen.
Also ich bin schon seit WS05 im Master, also sollten die Übergangsbestimmungen für mich gelten. Ich habe mir ja auch gedacht, dass die erste Variante gilt. Mich wundert's eben nur, weil ich gestern extra den Rudi gefragt habe und er mir dezidiert gesagt hat, dass in jedem Fall der neue Studienplan zu erfüllen ist, nur eben LVAs anhand der Bestimmungen ersetzt werden können.
Weil wenn Variante 1 gilt, heißt das, dass praktisch die Übergangsbestimmungen statt dem neuen Studienplan gelten, weil man sich ja nur nach den dortigen Katalogen richten muss. Genau so habe ich das auch gefragt und die Antwort war eben nein, dass trotzdem der neue Plan gilt.
nur, wenn du erst seit ws06 im master bist, wobei das diplsem dann allerdings auch nur 3 ects zählt.
Ok, dass Variante 2 gilt, wenn man erst später im Master war, aber schon vorher LVAs gemacht hat, die man sich dann Umrechnen lassen kann, dass geht aus §3 hervor.
Für mich gilt §2 und der müsste dann bedeuten, dass die Übergangsbestimmungen den neuen Studienplan für mich ersetzen. Das würde auch so Sinn machen bzw. hab ich's so ursprünglich verstanden, nur ganz dezidiert steht das ja auch nicht drinnen. Vielleicht hat der Rudi nicht bedacht (war ja auch schon 11 am Abend), dass ich schon lang genug im Master bin, dann könnte seine Antwort Sinn machen. Ich hab halt gerade nur Heidenangst, dass ich dann beim Einreichen draufkomme, dass mir LVAs fehlen und ich ein Semester dranhängen kann...
Für mich gilt §2 und der müsste dann bedeuten, dass die Übergangsbestimmungen den neuen Studienplan für mich ersetzen. Das würde auch so Sinn machen bzw. hab ich's so ursprünglich verstanden, nur ganz dezidiert steht das ja auch nicht drinnen. Vielleicht hat der Rudi nicht bedacht (war ja auch schon 11 am Abend), dass ich schon lang genug im Master bin, dann könnte seine Antwort Sinn machen. Ich hab halt gerade nur Heidenangst, dass ich dann beim Einreichen draufkomme, dass mir LVAs fehlen und ich ein Semester dranhängen kann...
ich nehme an, dass es sich dabei um einen irrtum gehandelt hat.
ich nehme an, dass es sich dabei um einen irrtum gehandelt hat.
ich hoffe... nur klarerweise machen mich solche aussagen von so einem "mächtigen mann" doch irgendwie nervös...
Für mich gilt §2 und der müsste dann bedeuten, dass die Übergangsbestimmungen den neuen Studienplan für mich ersetzen. Das würde auch so Sinn machen bzw. hab ich's so ursprünglich verstanden, nur ganz dezidiert steht das ja auch nicht drinnen. Vielleicht hat der Rudi nicht bedacht (war ja auch schon 11 am Abend), dass ich schon lang genug im Master bin, dann könnte seine Antwort Sinn machen. Ich hab halt gerade nur Heidenangst, dass ich dann beim Einreichen draufkomme, dass mir LVAs fehlen und ich ein Semester dranhängen kann...
Es haben beide Recht. Praktisch gesehen können Sie die Übergangsbestimmungen als Ihren Studienplan betrachten und danach studieren. Wenn Sie dann aber am Ende einreichen, wird Ihnen das Dekanat ein Formular mit den vorgedruckten LVs und der Prüfungsfacheinteilung des seit 2006 aktuellen Studienplanes geben. Da müssen Sie dann eben manche LVs streichen bzw. die LVs aus der vorigen Studienplanversion im richtigen Prüfungsfach dazuschreiben.
Seit UG2002 gibt es immer nur einen Studienplan, der gilt, und zwar immer der jeweils aktuelle. Übergangsbestimmungen regeln, wie LVs aus früheren Versionen unterzubringen sind. Die Aussage von Herrn Freund bezieht sich auf diesen juristischen Standpunkt.
GS
Danke für die schnelle Antwort, damit wäre das Problem aus der Welt geschafft und ich bin sehr erleichtert...
DonGrandioso
03-05-2007, 15:28
ich studier master computergraphik & digitale bildverarbeitung (932) und fall in die übergangsbestimmungen...
möglicherweise sind ein paar fragen schon abgehandelt wurden in anderen threads, aber vielleicht kann mir trotzdem jemand folgendes bestätigen/korrigieren (punkt 1-4 als "einleitung" ;):
1) ich brauch 9 grundlagenfächer (inkl. praktikum+seminar)
2) + fächer aus den vertiefungskatalogen sodass ich insgesamt auf 81 ects komme
3) + freifächer -> insgesamt 90 ects
4) + diplomarbeit = studium fertig :)
5) PR Praktikum aus CG und DBV = 15 ects
6) SE Seminar für Dipl. = 10,5 ects
7) ich verwend bei allen fächern die sws*1,5 um auf die ects zu kommen (= die ects die in der tabelle in den übergangsbestimmungen drinnen stehen) und nicht die ects die auf den zeugnissen draufstehen (egal wann ich die zeugnisse gemacht hab). ich hab nämlich relativ viele 2sws/4ects zeugnisse...
8) was ist mit freistunden? da hab ich ein paar mit 2sws/2ects??? bekomm ich dafür jetzt 2ects oder 2sws*1,5=3ects??? z.b. PROST (https://tuwis.tuwien.ac.at/zope/_ZopeId/04546204A21hKQwdGMw/tpp/lv/lva_html?num=320126&sem=2007S)
mfg Toni
möglicherweise sind ein paar fragen schon abgehandelt wurden in anderen threads,
ja, und zwar in ca. 34.248.
1) ich brauch 9 grundlagenfächer (inkl. praktikum+seminar)
2) + fächer aus den vertiefungskatalogen sodass ich insgesamt auf 81 ects komme
3) + freifächer -> insgesamt 90 ects
4) + diplomarbeit = studium fertig :)
5) PR Praktikum aus CG und DBV = 15 ects
6) SE Seminar für Dipl. = 10,5 ects
7) ich verwend bei allen fächern die sws*1,5 um auf die ects zu kommen (= die ects die in der tabelle in den übergangsbestimmungen drinnen stehen) und nicht die ects die auf den zeugnissen draufstehen (egal wann ich die zeugnisse gemacht hab). ich hab nämlich relativ viele 2sws/4ects zeugnisse...
8) was ist mit freistunden? da hab ich ein paar mit 2sws/2ects??? bekomm ich dafür jetzt 2ects oder 2sws*1,5=3ects??? z.b. PROST (https://tuwis.tuwien.ac.at/zope/_ZopeId/04546204A21hKQwdGMw/tpp/lv/lva_html?num=320126&sem=2007S)
ja. (obwohl eigtl. bei LVAs ab ws06 die ects am zeugnis zählen sollten, wird aber praktisch nicht exekutiert).
DonGrandioso
03-05-2007, 16:11
@7) es wird zuungunsten der studenten net exekutiert? mein ws06 zeugnis 2sws/4ects zählt dann 3ects?
@8) was rechne ich jetzt da bei einem zeugnis ss07 wo oben steht 2sws/2ects?
danke - toni
@7) es wird zuungunsten der studenten net exekutiert? mein ws06 zeugnis 2sws/4ects zählt dann 3ects?
ja.
@8) was rechne ich jetzt da bei einem zeugnis ss07 wo oben steht 2sws/2ects?
theoretisch: 2 ects, praktisch: 3 ects.
DonGrandioso
03-05-2007, 16:46
danke
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