View Full Version : [Frage] Übergangsbestimmungen Master auch für aktuelle Bakk-Studenten
Für Studenten die momentan in die Übergangsbestimmungen des Bakks fallen, gelten jene des Masterübergangs nicht, da ja nur der Bakk inskribiert war/ist und noch nicht das Masterstudium.
Für Studenten, die jetzt den Bakk mit den Übergangsbestimmungen machen, gilt für das darauf aussetzende Masterstudium als nur mehr der neue Master-Studienplan.
Sehe ich das so richtig?
Für Studenten die momentan in die Übergangsbestimmungen des Bakks fallen, gelten jene des Masterübergangs nicht, da ja nur der Bakk inskribiert war/ist und noch nicht das Masterstudium.
Für Studenten, die jetzt den Bakk mit den Übergangsbestimmungen machen, gilt für das darauf aussetzende Masterstudium als nur mehr der neue Master-Studienplan.
ja.
würden sich allerdings dadurch grobe nachteile ergeben, kann man beantragen, dass man den ü-bestimmungen unterworfen wird.
Green Mamba
18-07-2007, 15:24
wie ist das eigentlich, wenn man noch im Bakk ist und dort den übergangsbestimmungen unterworfen ist, jedoch schon paar LVAs ausm mag hat UND (was in meiner frage wichtig ist) das 10 stündige Informatikpraktikum fürn Mag schon hat?
im Mag (SE zb.) ist ja nur das 6 ECTS praktikum pflicht.
jedoch steht im (ohne übergangsbestimmungen) studienplan, dass man "alle basisfächer" verwenden muss.
die konkrete frage also:
kann man das Informatikpraktium (15 ECTS) voll als Basisfach nehmen und somit 15-6=9 ECTS aus den anderen basisfächern sparen? oder zählen die 9 ECTS als wahlfächer?
Paulchen
18-07-2007, 15:37
Dein Informatikpraktikum ist inkompatibel zum Studienplan deines Masterstudiums, da du nach SS 2006 mit dem Masterstudium begonnen hast/beginnen wirst und für dieses Studium daher die Übergangsbestimmungen nicht gelten. Ich nehme daher an, dass hier eine formale Anerkennung durch Rudi Freund notwendig sein wird.
Green Mamba
18-07-2007, 15:44
danke dir für die antwort. aber so ganz inkompatibel ist das praktikum an sich ja nicht, da für bereits vor 2006 abgeschlossens LVAs ja die "teilweisen" übergangsbestimmungen gelten - sprich einzelne (vor 2006 gemachte) Fächer können nach übergangsbestimmungen angerechnet werden.
der für mich konkret interessante fall ist allerdings leider (für mich nicht ausreichend) weder in den übergangsbestimmungen noch in den aktuellen master-studienplänen erklärt.
einzig erklärt wird, dass Informatikpraktikum (10h) = Informatikpraktikum 1 (6ECTS) ODER Informatikpraktikum 2 (6 ECTS)
im übergangskatalog werden die basisfächer ja stundenweise abgerechnet, im neuen studienplan kommt eben vor, dass "alle basisfächer" gemacht werden müssen.
was mit den 9 ECTS passiert, bleibt mir aber eben leider ein rätsel.
FREUND fragen ist vermutlich eine wilde sache, bevor ich überhaupt im master bin, oder? :)
Dein Informatikpraktikum ist inkompatibel zum Studienplan deines Masterstudiums, da du nach SS 2006 mit dem Masterstudium begonnen hast/beginnen wirst und für dieses Studium daher die Übergangsbestimmungen nicht gelten. Ich nehme daher an, dass hier eine formale Anerkennung durch Rudi Freund notwendig sein wird.
aber ist nicht genau sowas durch absatz 3 abgedeckt?
Paulchen
18-07-2007, 15:49
aber ist nicht genau sowas durch absatz 3 abgedeckt?Hm, hast recht. An den Absatz kann ich mich gar nicht erinnern. :shinner:
Wenn ich das richtig verstehe, ist da aber eine formale Anerkennung notwendig; da bin ich mir aber nicht sicher.
djmaecki
18-07-2007, 16:39
"(3) ... können diese gemäß der folgenden Gegenüberstellung für neue Lehrveranstaltungen anerkennen bzw. den Katalogen des neuen Studienplans zuordnen lassen."
Also ohne Anerkennung gehts bei den not-yet Mastermenschen nicht.
Green Mamba
18-07-2007, 17:01
danke, soweit war ich schon ;)
könnte FREUND denn überhaupt einen wisch oder so ausstellen, dass das praktikum mit vollen 15 ECTS als basisfach zählt und somit weniger basisfächer gemacht werden müssten?
"(3) ... können diese gemäß der folgenden Gegenüberstellung für neue Lehrveranstaltungen anerkennen bzw. den Katalogen des neuen Studienplans zuordnen lassen."
Also ohne Anerkennung gehts bei den not-yet Mastermenschen nicht.
aber gabs da nicht erst unlängst eine news, dass man das jetzt nicht mehr machen braucht?
die edith hats gefunden: http://www.informatik-forum.at/showthread.php?t=56261 leider stimmt der link im ersten post nicht mehr und ich bin zu faul zu suchen, aber da stand mal was in die richtung, vgl. auch die comments :)
Paulchen
18-07-2007, 22:26
die edith hats gefunden: http://www.informatik-forum.at/showthread.php?t=56261 leider stimmt der link im ersten post nicht mehr und ich bin zu faul zu suchen, aber da stand mal was in die richtung, vgl. auch die comments :)Der Link funktioniert (zumindest bei mir) noch.
Da geht es darum, dass keine "Kennzahlanrechungen" notwendig sind, wenn abgesehen von der Kennzahl alles passt, d.h.
das Fach kommt mit äquivalentem Typ, gleicher Semesterstunden-/ECTS-Anzahl sowie gleichem Namen im Studienplan vor und
du warst zu dem Zeitpunkt, als du das Fach gemacht hast, für irgendein Studium an der TU Wien inskribiert.
D.h., du kannst ein Zeugnis unter diesen Bedingungen auch für den Abschluss Studiums verwenden, auch, wenn die Kennzahl des Studiums, das zu abschließen willst, nicht mit der Kennzahl auf dem Zeugnis übereinstimmt. Das geht jetzt nicht nur innerhalb der Bachelor- bzw. Masterstudien der Informatik (z.B. 532 auf 534 oder 931 auf 937), sondern mit beliebigen Studien, insbesondere zwischen Bachelor- und Masterstudien (522, 526, 53x auf 922, 926, 93x).
In dem Fall, der hier diskutiert wird, ist von den oben genannten Bedingungen die erste jedoch nicht erfüllt, daher ist der Senatsbeschluss, der in dem verlinkten Thread verlinkt wird, hierfür irrelevant.
Green Mamba
19-07-2007, 12:10
na gut dann werd ich mal den meister freund nerven müssen ;)
danke jedenfalls
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