Pete23
23-01-2007, 16:04
hallo!
es wurden hier schon einige fragen zum "informatikpraktikum" diskutiert, folgende spezielle situation ist mir aber weiterhin unklar:
sucht man in TUWIS nach "informatikpraktikum" findet man großteils "informatikpraktikum 1/2", seltener "informatikpraktikum I/II" und kaum "informatikpraktikum" (ohne Ziffer).
"informatikpraktikum" (ohne Ziffer) steht aber im Studienplan zu 937, zumindest im alten Plan (gültig bis Oktober 06). im neuen gibts ja informatikpraktikum 1+2, "informatikpraktikum" (ohne ziffer) steht aber in den übergangsbestimmungen (wird also weiterhin von etlichen studenten gebraucht, nur angeboten wirds scheinbar kaum).
ich wollte nun wissen, ob es reicht ein 10-stündiges informatikpraktikum-zeugnis vorweisen zu können (--> Stundenanzahl und LVA-Typ würden also stimmen) und es egal ist, ob dann zb ein "II" hinten steht. oder gibt es eine spezielle Regelung, das zb "informatikpraktikum I" als "informatikpraktikum" durchgeht oder aber muss man das Zeugnis anrechnen lassen von Herrn Freund? (dann sollte das ursprüngliche Zeugnis wohl auf ne andere Kennzahl laufen, oder?). oder ... ?
hat da schon jemand Erfahrung damit gemacht?
danke schon mal!
es wurden hier schon einige fragen zum "informatikpraktikum" diskutiert, folgende spezielle situation ist mir aber weiterhin unklar:
sucht man in TUWIS nach "informatikpraktikum" findet man großteils "informatikpraktikum 1/2", seltener "informatikpraktikum I/II" und kaum "informatikpraktikum" (ohne Ziffer).
"informatikpraktikum" (ohne Ziffer) steht aber im Studienplan zu 937, zumindest im alten Plan (gültig bis Oktober 06). im neuen gibts ja informatikpraktikum 1+2, "informatikpraktikum" (ohne ziffer) steht aber in den übergangsbestimmungen (wird also weiterhin von etlichen studenten gebraucht, nur angeboten wirds scheinbar kaum).
ich wollte nun wissen, ob es reicht ein 10-stündiges informatikpraktikum-zeugnis vorweisen zu können (--> Stundenanzahl und LVA-Typ würden also stimmen) und es egal ist, ob dann zb ein "II" hinten steht. oder gibt es eine spezielle Regelung, das zb "informatikpraktikum I" als "informatikpraktikum" durchgeht oder aber muss man das Zeugnis anrechnen lassen von Herrn Freund? (dann sollte das ursprüngliche Zeugnis wohl auf ne andere Kennzahl laufen, oder?). oder ... ?
hat da schon jemand Erfahrung damit gemacht?
danke schon mal!