PDA

View Full Version : [Frage] Gleichwertig


superlufti
17-01-2007, 09:49
Die 3.0/2.0 VO Grundz¨uge der Artificial Intelligence

und


1.5/1.0 VO Einfuhrung in die AI

sind laut Übergangsbestimmen vom Bakk gleichwertig.
Dh. sie können im Bakk nicht gleichzeitig eingereicht werden.

Wie schaut das mit Bakk und Master aus?
Kann man
1.5/1.0 VO Einfuhrung in die AI
im Bakk einreichen und

3.0/2.0 VO Grundz¨uge der Artificial Intelligence
im Master?

mdk
17-01-2007, 10:09
nein. die äquivalenz bezieht sich auch auf darauf aufbauende studien.

superlufti
17-01-2007, 11:45
nein. die äquivalenz bezieht sich auch auf darauf aufbauende studien.

echt, steht das auch irgendwo?

superlufti
20-01-2007, 20:21
nein. die äquivalenz bezieht sich auch auf darauf aufbauende studien.

steht das irgendwo, oder ist das legende?

mdk
20-01-2007, 20:27
steht das irgendwo, oder ist das legende?

habe deine frage beim ersten mal wohl übersehen, siehe absatz (6) der ü-bestimmungen eines beliebigen masterstudiums:

(6) Zeugnisse über Lehrveranstaltungen, die inhaltlich äquivalent sind, können nicht gleichzeitig für den Studienabschluss eingereicht werden. Weiters können Zeugnisse nicht für den Studienabschluss verwendet werden, wenn äquivalente Lehrveranstaltungen bereits zur Erreichung jenes Studienabschlusses notwendig waren, auf dem das Masterstudium aufbaut. An ihrer Stelle sind beliebige noch nicht gewählte Lehrveranstaltungen aus den Wahlfachkatalogen des Masterstudiums zu absolvieren. Im Zweifelsfall entscheidet das studienrechtliche Organ über die Äquivalenz. In jedem Fall gelten Lehrveranstaltungen, die im folgenden Katalog in der selben Zeile gegenübergestellt sind, als äquivalent.

mikegr
28-09-2007, 16:26
Gibt es irgendwo eine Liste von äquivalenten LVAs? Oder einfach alle Übergangsbestimmungen aus dem Bakk aufheben, damit man sie im Masterstudium dann hat? Wenn ich 2008 den Master inskribiere, gelten ja die Übergangsbestimmungen des Masters von 2007 nicht.

mdk
28-09-2007, 16:38
Gibt es irgendwo eine Liste von äquivalenten LVAs? Oder einfach alle Übergangsbestimmungen aus dem Bakk aufheben, damit man sie im Masterstudium dann hat? Wenn ich 2008 den Master inskribiere, gelten ja die Übergangsbestimmungen des Masters von 2007 nicht.

Ja, die Ü-Bestimmungen gelten nicht, aber das ist egal, weil sich auch im neuen Studienplan ein ähnlicher Passus befindet. Für die Äquivalenz entscheidend sind die Listen in allen Ü-Bestimmungen.