PDA

View Full Version : Studienberechtigungsprüfung für Info


weez
23-11-2006, 15:41
Hallo!

Ich habe ein Paar Fragen zur Studienberechtigungsprüfung und hoffe mal dass es hier jemanden gibt der mir weiterhelfen kann.:)

Also folgendes, ich habe vor mich im Februar ( da werd ich 22 ), zur Studienberechtigungsprüfung fuer Informatik anzumelden.

Im Moment mach ich als Externist die AHS Matura nach, mir fehln noch 2 Prüfungen ( Franze und Bio ), wenn ich die allerdings nicht im Jänner schaffe kann ich nicht rechzeitig zur Matura im Herbst nächsten Jahres antreten und ich würde gerne im nächsten Wintersemester zu studieren beginnen.
Ja, deswegen will ich sozusagen als Absicherung die Studienberechtigungsprüfung ablegen, damit ich sicher im Herbst zum Studieren beginnen kann.

Meine Fragen:

Geht es sich zeitlich aus, wenn ich mich im Februar anmelde dass ich noch vorm Beginn des Wintersemesters die Prüfungen ablegen und mit dem Studium beginnen kann?

Hat die SBP vielleicht jemand von euch auch gemacht und weiß bzw kann mir schon mal ca. sagen was da Stoffmäßig auf mich zukommen wird?


Ich werde natürlich morgen anrufen und mich erkundigen, heute war ich leider schon zu spät dran - bin aber zu neugierig.:D

Mfg

Weez

mdk
23-11-2006, 18:55
blöde frage: wieso inskribierst du eigentlich für die zwischenzeit nicht als außerordentlicher hörer und lässt dir einfach danach die prüfungen anrechnen?

weez
23-11-2006, 20:18
i denk mal dass ich in der zeit als außerordentlicher hörer keine beihilfen etc bekommen werd wenn ich ned einen fortschritt vorweisen kann - ueber externisten bekomm ich ab naechstem jahr auch nix mehr.

oder kannman die prüfungen die man als außerordentlicher hörer ablegt anrechnen lassen?

auch wenn ich im jaenner die 2 pruefungen schaffen wuerd haett ich dann a halbes jahr sperre bis ich zur matura antreten kann und dann steh i fast a dreiviertel jahr, im schlimmsten fall a ganzes jahr ohne beihilfen da.

mfg

mdk
23-11-2006, 20:38
i denk mal dass ich in der zeit als außerordentlicher hörer keine beihilfen etc bekommen werd wenn ich ned einen fortschritt vorweisen kann - ueber externisten bekomm ich ab naechstem jahr auch nix mehr.

stimmt, du bekommst als ao-hörer eigentlich keine beihilfen. allerdings gibt es m.w. eine ausnahme für diejenigen, die kurz vorm abschluss einer externistenmatura bzw. studienberechtigungsprüfung stehen. prof. futschek vom ifs fragen, der kennt sich damit aus.

oder kannman die prüfungen die man als außerordentlicher hörer ablegt anrechnen lassen?

für die beihilfen: nein, für das studium: ja.

auch wenn ich im jaenner die 2 pruefungen schaffen wuerd haett ich dann a halbes jahr sperre bis ich zur matura antreten kann und dann steh i fast a dreiviertel jahr, im schlimmsten fall a ganzes jahr ohne beihilfen da.

siehe oben, m.w. gibt es da eine ausnahme. aber studienberechtigungsprüfung so kurzfristig zu machen und auch zu schaffen, könnte schwer werden.

weez
23-11-2006, 20:48
ok danke :)