bics
09-10-2006, 16:00
"Weiters können Zeugnisse nicht für den Studienabschluss engereicht werden, wenn äquivalente Lehrveranstaltungen bereits zu Erreichung jenes Studienabschlusses notwendig waren, auf dem das Masterstudium aufbaut. An ihrer Stelle sind beliebige noch nicht gewählte Lehrveranstaltungen aus dem Wahlfachkatalogen des Masterstudiums zu absolvieren"
heisst das:
ich hab die Vorlesung Neural Computation 1 im Bakk verwendet, wäre im Matser eine BasisLVA (CI), und somit muss ich 3 ects weniger basisECTS und dafür 3 ECTS mehr Vertiefung im master machen?
klingt gut, oder?
ps.
bissi was anderes:
wenn ich noch keine masterkennzahl hab gilt für mich ja der neue plan, und die übergangsbestimmungen nur zum anrechnen, nicht als studienplan.
somit hab ich bei Computational intelligence robotik (bereits gemacht) nur als vertiefungsfach und nicht wie im anrechnungskatalog auch als basisfach.
stimmts, oder hab ich recht.
heisst das:
ich hab die Vorlesung Neural Computation 1 im Bakk verwendet, wäre im Matser eine BasisLVA (CI), und somit muss ich 3 ects weniger basisECTS und dafür 3 ECTS mehr Vertiefung im master machen?
klingt gut, oder?
ps.
bissi was anderes:
wenn ich noch keine masterkennzahl hab gilt für mich ja der neue plan, und die übergangsbestimmungen nur zum anrechnen, nicht als studienplan.
somit hab ich bei Computational intelligence robotik (bereits gemacht) nur als vertiefungsfach und nicht wie im anrechnungskatalog auch als basisfach.
stimmts, oder hab ich recht.