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View Full Version : [Frage] [INFO] - Übergangsbestimmungen für Master Wirtschaftsingenieurwesen Informatik


salzer
19-09-2006, 12:25
Der Entwurf für die Übergangsbestimmungen vom alten auf den neuen Studienplan für das Masterstudium "Wirtschaftsingenieurwesen Informatik" ist unter http://www.logic.at/informatik/uebergang939.pdf zu finden.

Kommentare/Korrekturen dazu an uebergang@logic.at

GS

Shine
19-09-2006, 13:24
Ist das Jahr 2008 in Absatz 5 eigentlich beabsichtigt? Das wäre ja fein, d.h. ja fast man kann das alte so fertig machen, wie's war.

mfg Shine

salzer
19-09-2006, 13:51
Ist das Jahr 2008 in Absatz 5 eigentlich beabsichtigt?

Ja.

Das wäre ja fein, d.h. ja fast man kann das alte so fertig machen, wie's war.

Das können Sie in diesem Studium ja sowieso, da Sie überall Ihre eigenen Module definieren können. Der springende Punkt (in allen Studien) ist das zukünftige Angebot an alten Lehrveranstaltungen: dieses wird in vielen Studien (in diesem weniger) gleich Null sein. Daher die Übergangs- (eigentlich Fortführungs-)bestimmungen.

GS

reddi
20-09-2006, 02:45
ausgezeichnete arbeit!

einige kurze fragen, anmerkungen!

bm ingwesen:
vu telekommunikation, 5ss -> wieso gilt die nicht wie laut katalog 10 ects? dann wäre nämlich mein ects pensum für dieses modul erfüllt!

bm wirtschaft:
kann man hier nicht lvas ala unternehmensrecht, vertrags und haftungsrecht, daten- und informatikrecht auch hineinnehmen? mein problem ist nämlich, dass ich alle diese lvas gemacht habe, sie aber nicht sinnvoll zuordnen kann (siehe eintrag personal und führung...)

projektpraktikum aus neuem studienplan:
sehe ich es richtig, dass dieses praktikum nur als modul in der höhe von 7.5 ects erhalten bleibt?

7.5 ects-module:
hier kann ich 1:1 den alten studienplan übernehmen...

absatz (3) gilt für studierende, die die 939 kennzahl noch nicht haben, aber schon lvas im vorhinein gemacht haben mit einer 53x kennzahl - habe ich dies richtig verstanden?

ansonsten dürfte der plan sehr gut gemacht werden, wenn ich es richtig verstanden habe, muss ich eigentlich "nur" die übergangsbestimmungen berücksichtigen, der "neue" studienplan ist dadurch bereits erfüllt oder !?

Shine
20-09-2006, 12:14
Warum sollte Telekommunikation 10 ECTS haben, ich dachte als Berechnung wird hier ss * 1,5 herangezogen

mfg Shine

reddi
20-09-2006, 13:33
Warum sollte Telekommunikation 10 ECTS haben, ich dachte als Berechnung wird hier ss * 1,5 herangezogen

mfg Shine

weil es zum nachteil der studierenden ist, am zeugnis stehen auch 10 ects.

mdk
20-09-2006, 15:03
weil es zum nachteil der studierenden ist, am zeugnis stehen auch 10 ects.

guter witz.
eine lva mit 5 sws zählt vor ws 06 7,5 ects, und wenn mehr am zeugnis steht, ist es ein fehler.
auf meinem eti-zeugnis stehen auch 8 ects bei 4 sws (aufgrund eines fehlers). es wäre nicht fair, wenn ich davon profitieren würde.

Shine
20-09-2006, 20:53
ja glaube auch, weil für die elektrotechniker zählt ein zeugnis über telekommunikation (absolviert diesen sommer) auch 7.5 ects. Mein Ex studiert elektrotechnik und hat's genauso auf seinem zeugnis stehen.

btw. kann man nicht auf nachteil/vorteil pochen, weil im alten studienplan sind doch die ss gezählt worden, das waren 5 h, für das modul musstest du 10 h machen, jetzt 15 ects also wie soll da der umrechnungsfaktor anders sein als 1,5?? jedenfalls würde es mit den 10 ects ein vorteil für dich sein, der ungerecht ist, weil nach den stunden könntest du es ja nicht abschließen und eigentlich kannst auch nicht davon ausgehen, dass du jetzt mehr machen musst, weil du musst von den stunden her ja im endeffekt das gleiche machen. aber generell würde ich sagen, ects-wert ist erst mit diesem semester wirklich korrekt. hab z.B. astronomie-prüfung gemacht und die hat im zeugnis glaub ich sogar nur 1.2 ects oder so, also total komisch, aber es zählt laut studienplan 3 ects basta

mfg Shine

reddi
20-09-2006, 22:06
ja glaube auch, weil für die elektrotechniker zählt ein zeugnis über telekommunikation (absolviert diesen sommer) auch 7.5 ects. Mein Ex studiert elektrotechnik und hat's genauso auf seinem zeugnis stehen.

btw. kann man nicht auf nachteil/vorteil pochen, weil im alten studienplan sind doch die ss gezählt worden, das waren 5 h, für das modul musstest du 10 h machen, jetzt 15 ects also wie soll da der umrechnungsfaktor anders sein als 1,5?? jedenfalls würde es mit den 10 ects ein vorteil für dich sein, der ungerecht ist, weil nach den stunden könntest du es ja nicht abschließen und eigentlich kannst auch nicht davon ausgehen, dass du jetzt mehr machen musst, weil du musst von den stunden her ja im endeffekt das gleiche machen. aber generell würde ich sagen, ects-wert ist erst mit diesem semester wirklich korrekt. hab z.B. astronomie-prüfung gemacht und die hat im zeugnis glaub ich sogar nur 1.2 ects oder so, also total komisch, aber es zählt laut studienplan 3 ects basta

mfg Shine


an den vgl. mit stunden hab ich gar nicht gedacht. weiss jemand antworten auf die restlichen fragen?

PsychoTheRapist
21-09-2006, 12:38
Das mit den Basis und Vertiefrungsmodulen und ECTS ist überhaupt eigenartig:

Im neuen Studenplan werden die Basismodule mit 18 ECTS (= 2ws/modul mehr als vorher) veranschlagt, und die Vertiefungsmodule mit 6 ECTS(1 ws weniger als vorher)

--> Aber in den Übergangsbestimmungen steht:


Es sind zwei Basismodule sowie drei inhaltlich verschiedene Vertiefungsmodule zu wählen, wobei aus den Basismodulen jeweils 15.0 Ects und aus den Vertiefungsmodulen jeweils 7.5 Ects an Lehrveranstaltungen zu absolvieren sind


--> Was gilt nun? Muss ich nun je Basismodul eine lva im Vergleich zu vorher dazu machen, oder bleibts wie in den Übergangsbestimmungen zu entnehmen ist gleich?

salzer
21-09-2006, 14:08
Die Übergangsbestimmungen erlauben es Ihnen mehr oder minder, den bisherigen Studienplan weiterzuführen. Wenn Ihnen allerdings der neue Studienplan lieber ist, können Sie die Übergangsbestimmungen auch ignorieren.

GS

Shine
21-09-2006, 14:23
Also laut Absatz (2) der Übergangsbestimmungen in dem Sinne, dass die Fächereinteilung so ist, gilt für alle die eben das Bakk alt (oder anderes Studium) abgeschlossen haben und sich zumindest noch in diesem Wintersemester für 939 inskribieren.

Also bei mir etwa, ich hab im März BAkk abgeschlossen und danach inskribiert, das heißt noch im alten Plan begonnen.

Allerdings sagt Absatz (2) auch, dass man diese Übergangsbestimmungen nicht nutzen muss, das heißt also entweder du machst 939 alt + Übergangsbestimmungen oder du machst 939 neu, welche Methode für dich sinnvoller ist, musst du eben schauen.

Schauen wir einmal einen Vergleich an

2001 gab es:

Basisfach (34.0 Sst.)
Vertiefungsfach (15.0 Sst)
Freie Wahlfächer (6.0 Sst)
Magisterarbeit (30 ECTS)

Machte gesamt 55 Sst oder 120 ECTS (90 ECTS rein für die Stunden)

2006 gibt es nun
Pflichtfach 27.0 ECTS
Wahlfach 54.0 ECTS
Freie Wahlfächer und Soft Skills (9.0 ECTS)
Diplomarbeit (30 ECTS)

macht ebenso 120 ECTS (60 ECTS rein für LVAs)

also ECTS sind gleich

beim Übergang schaut'S so aus
Pflichtfach 28.5 ECTS

hier haben wir bis auf das Seminar für Diplomandinnen den Faktor 1.5 für Sst:ECTS, das Seminar zählt ja 10.5 für Studierende nach (2)

Pflichtfach ohne Seminar = 28.5 - 10.5 ECTS = 18 ECTS
das macht also 12 Sst zurückgerechnet
Vergleich von Fächern des Pflichtfachs 2006 mit den Allgemeinen BasisLVAs 2001 zeigt hier:
2001: 12 Sst entspricht 18 ECTS (ohne Seminar)
2006: 18 ECTS enspricht 12 Sst (ohne allgemeine Pflichtfächer)

Hab mich hier verlesen gehabt, sind eh genauso viele ECTS .

Im Wahlfach hat man zuerst einmal die zwei Basismodule mit jeweils 15 ECTS, die ganz konkret den beiden Modulen entsprechen wie früher (also für Informatik-Bakk. Modul Ingenieurfächer und Modul Wirtschaft), die hatten ja 10 Sst (mal 1.5 und alles ist wunderbar)

und bei den Vertiefungsmodulen ist's genauso waren vorher auch 3 Vertiefungsmodule mit jeweils 5 Sst mal 1.5 macht das ja auch genau 7.5 ECTS

gesamt 52.5 ECTS

also nochmal Resume:
Pflichtfach 28.5
Wahlfach 52.5
=============
gesamt 81.0 ECTS fehlen noch 9, die für die freien Wahlfächer übrigbleiben. Ich frage mich hier nur, wozu der Zusatz angebracht ist, dass man soviele zu wählen hat, wie noch auf 90.0 ECTS fehlen, da ja eigentlich die ECTS determiniert sind. Ich mutmaße einmal es soll heißen, dass wenn man für Pflichtfach oder Wahlfach durch LVAs mit zu vielen Stunden zu viel gemacht hat, dann verringert sich die Gesamtzahl der Freifachstunden entsprechend (sorry, ects natürlich)

war blödsinn, sind genau gleich von den stunden her
dennoch gilt immer noch:
Dafür gibt's aber auch mehr ECTS für das Seminar und außerdem teilweise einen fixen Katalog (ohne Anrechnungsbemühen) und sonst zum alten einen größeren Katalog.
Ich glaube es ist ziemlich ok, wie es ist.

mfg Shine

paulweller
22-09-2006, 11:28
Ja.

Das können Sie in diesem Studium ja sowieso, da Sie überall Ihre eigenen Module definieren können. Der springende Punkt (in allen Studien) ist das zukünftige Angebot an alten Lehrveranstaltungen: dieses wird in vielen Studien (in diesem weniger) gleich Null sein. Daher die Übergangs- (eigentlich Fortführungs-)bestimmungen.

GS

Hallo Herr Prof. Salzer,
danke für den Hinweis und auch für ihr Engagement hier im Forum!

Ich habe Probleme beim Verständnis des ersten Satzes auf Seite 2 (Paragraph 5). Dort heißt es:

"Im Fall von Anerkennungen für Lehrveranstaltungen des alten Studienplans muss die der An-
erkennung zugrunde liegende Leistung in obigem Sinne dem Sommersemester 2006 oder einem
fruheren¨ Zeitpunkt zuordenbar sein; das Anerkennungsdatum spielt hierbei keine Rolle".

Heißt das: Sofern für LVs aus dem alten Plan bis 2008 noch Prüfungstermine abgehalten werden, deren Stoffsemester das SS06 oder früher war, kann ich es verwenden, andernfalls nicht? (so verstehe ich die Einschränkung dieses Satzes auf den Vorhergehenden (letzter Punkt auf Seite 1))
Falls dem so ist, werden dementsprechend alle LV-Typen mit prüfungsimmantem teil (VU,UE,SE,LU etc) wegfalllen, und sich auf die Absolvierung der VO's beschränken?

Eine letzte Frage: Wie ist der Vermerk im Studienplan z.B. bei den Ingenieursmodulen, man solle sich zur Genehmigung der selbst gewählten (Wunsch)module an das studienrechtliche Organ wenden, konkret zu verstehen? Ein formloser Zettel, auf dem man seine Wunsch-LVs hinschreibt und dann von Prof. Freund unterzeichnen lässt?


Danke & schönes Wochenende

mdk
22-09-2006, 11:31
EDIT: Unsinn

EDIT2: du kannst alte lva's noch im ss 08 (!) absolvieren!

und wenn die Lehrveranstaltung von der/dem Studierenden im Sommersemester 2008
oder fr¨uher besucht wurde. Der Zeitpunkt des Besuchs wird durch das auf dem Zeugnis
vermerkte Stoffsemester bestimmt, nicht durch das Pr¨ufungs-oder Ausstellungsdatum
(dieses kann auch nach dem 30.9.2008 liegen). Im Zweifelsfall entscheidet das studien-
rechtliche Organ ¨uber den Zeitpunkt des Besuchs.

paulweller
22-09-2006, 11:50
EDIT: Unsinn

EDIT2: du kannst alte lva's noch im ss 08 (!) absolvieren!

Hi mdk,

danke für Deine Hilfe & Einschätzung. Verstehe trotzdem nicht, wie sich das mit dem ersten Satz auf Seite 2 (oben in meinem letzten Posting zitiert) vertragen soll? Dort ist von SS06 die Rede.

PsychoTheRapist
22-09-2006, 13:41
"Im Fall von Anerkennungen für Lehrveranstaltungen des alten Studienplans muss die der An-
erkennung zugrunde liegende Leistung in obigem Sinne dem Sommersemester 2006 oder einem
fruheren¨ Zeitpunkt zuordenbar sein; das Anerkennungsdatum spielt hierbei keine Rolle".


Ich würde sagen das bedeutet, wenn du eine lva vor/einschließlich dem ss06 gemacht hast, die aber nicht im alten Studienplan drinnen stand, und du eine Anerkennung = Anrechnung dafür willst. Dann ist sie nur für lvas aus dem alten Studienplan anzuerkennen. Wenn das lva Zeugnis nach ss06, dann kannst du es dir für die neuen lvas anerkennen lassen.

paulweller
22-09-2006, 20:48
Hi Psycho,

danke auch dir für die Hilfe.

Ich würde sagen das bedeutet, wenn du eine lva vor/einschließlich dem ss06 gemacht hast, die aber nicht im alten Studienplan drinnen stand,


Welchen Sinn würde das machen (LVs, die nicht im alten Plan waren)?


und du eine Anerkennung = Anrechnung dafür willst. Dann ist sie nur für lvas aus dem alten Studienplan anzuerkennen. Wenn das lva Zeugnis nach ss06, dann kannst du es dir für die neuen lvas anerkennen lassen.
[/quote]

Aha, mein Verständnis jetzt: Diese Klausel richtet sich an Leute, die schon im Bakk - also ohne Zulassung zum Mag - aus dem Mag-Studienplan Sachen gemacht haben. Die abgelegten LVs bis SS06 werden als Äquivalenzen des jetzt alten Studienplans (bis 01.10.06) angesehen.

Aber: Diese Klausel widerspricht doch wiederum dem Satz davor (Seite 1 unten), in dem die Passage mit "alte LV wird anerkannt, wenn der Studierende die LV bis einschließlich SS08 besucht hat" steht.

Shine
23-09-2006, 01:00
nein ich glaube, das bezieht sich eher darauf, wenn du dir einfach fächer anrechnen lässt für eine lva aus dem alten plan. keine ahnung du hast elektrotechnik studiert und lässt dir elektrotechnik 1 (und 2) für elektrotechnische grundlagen der info anrechnen, keine ahnung ob das geht, aber jedenfalls geht das als anrechnung nur, wenn du's schon bis ss06 gemacht hast.

Oder auch generell der Ingenieurkatalog, da gab's ja auch schon früher die Möglichkeit andere LVAs für die im Katalog befindlichen anrechnen zu lassen oder so (könnt ich mir vorstellen).

Wie auch immer, der Satz mit Sommersemester 2006 in Paragraph 5 bezieht sich nur auf Anerkennungen nicht auf "normale" Prüfungen und das sollte ja für die meisten reichen.
oder anders gesagt, vielleicht gibt's fürs Masterstudium generell keine Anrechnungen mehr, also nur für Studenten, die schon vorher 939 inskribiert hatten, weil es da noch möglich war.

alles nur Mutmaßungen.

mfg Shine

PsychoTheRapist
23-09-2006, 04:24
Welchen Sinn würde das machen (LVs, die nicht im alten Plan waren)?


Bei mir würde es folgenden Sinn machen:

Statt :

VO Rechnungswesen
UE Rechnungswesen

im alten plan gibts im neuen:

VU Rechnungswesen 1
VU Rechnungswesen 2

Im TUWIS hab ich vor einem Jahr zusätzlich zu diesen lva's diese gefunden:

VU Rechnungswesen für Wirtschaftsinformatik 1
VU Rechnungswesen für Wirtschaftsinformatik 2

Dort war eine Beschreibung zu finden, dass diese VU's eigentlich für WING gedacht sind, und ich hab sie deshalb gewählt. Terminlich ist sich bei mir die zweite VU nicht ausgegangen, und ich möchte sie dieses Semester nachholen, da beide VU's als Kombination gedacht sind. Ich habe schon nachgefragt und ich muss mir die VU's für die Rechnungswesen lvas im Plan anerkennen lassen. Nun würde ich sagen, dass der Absatz bedeutet:

Da ich die VU 1 schon gemacht hab, werde ich aufs Anerkennungsformular draufschreiben:

"VU RW 1 für Wirschaftsinformatik" für "VO RW"

Und auf die zweite, die ich dieses Semester noch machen will:

"VU RW 2 für Wirschaftsinformatik" für "VU RW 1" oder "VU RW 2"

Ich glaub aber, dass dies nicht oft vorkommt ;)

Arturo
23-09-2006, 12:24
Also ich muß sagen, dass mir der Absatz nun auch etwas Kopfzerbrechen bereitet:

(5) Zeugnisse ¨uber alte Lehrveranstaltungen k¨onnen f¨ur den Studienabschluss verwendet werden,
– wenn das Zeugnis von der Technischen Universit¨at Wien, der Universit¨at Wien oder der
Medizinischen Universit¨at Wien ausgestellt wurde
– und wenn die Lehrveranstaltung von der/dem Studierenden im Sommersemester 2008
oder fr¨uher besucht wurde. Der Zeitpunkt des Besuchs wird durch das auf dem Zeugnis
vermerkte Stoffsemester bestimmt, nicht durch das Pr¨ufungs- oder Ausstellungsdatum
(dieses kann auch nach dem 30.9.2008 liegen). Im Zweifelsfall entscheidet das studienrechtliche
Organ ¨uber den Zeitpunkt des Besuchs.
-Im Fall von Anerkennungen für Lehrveranstaltungen des alten Studienplans muss die der Anerkennung
zugrunde liegende Leistung in obigem Sinne dem Sommersemester 2006 oder einem
früheren Zeitpunkt zuordenbar sein; das Anerkennungsdatum spielt hierbei keine Rolle

Da ich ich im alten Plan angefangen habe und mir aus dem allgemeinen Lehrveranstaltungskatalog Wirtschaft und Recht noch 4 Sws fehlen, wollte ich dieses Semester folgenden Weg einschlagen:

Entweder ich mache die VU's Rechnungswesen für Wirschaftsinformatik 1 und 2 oder die VU Rechnungswesen für Wirtschaftsinformatik 1 + VO Innovationsmanagement.

Nun sind ja diese LVA's im "alten" Plan nicht vorhanden sondern man mußte sie sich ja wie folgt anerkennen lassen:

VU Rechnungswesen für Wirschaftsinformatik 1 --> VO Rechnungswesen
VU Rechnungswesen für Wirschaftsinformatik 2 --> UE Rechnungswesen
VO Innovationsmanagement --> VO Informations- und Anreizsysteme in Unternehmen

Nun ist es bei mir so, dass ich die UE und VO Daten und Informatikrecht schon andersweitig verwendet habe. Somit fallen mir diese weg. Laut "altem" Katalog habe ich nun ohne Anrechnung keine Chance mehr auf die 6 Stunden . Somit habe ich nach meinem Verständnis des obigen Absatzes einen Deadlock, den ich nur dadurch umgehen kann, dass ich aus dem "neuen" Plan zusätzlich ein oder 2 LVA's (z.B.: Personal und Führung) wähle, weil eingereicht wird ja sowieso nach dem "neuen" Plan.

Kurzum: Ich kann nur jene LVA's aus dem "alten" Plan bis Sommersemester 2008 absolvieren, die auch die gleiche Bezeichnung wie diese haben. Anerkennungen gibts nur für absolvierte LVA's bis SS 2006. Wenn ich nun also Innovationsmanagement (Mit Stoffsemester WS200607) machen könnte ich diese maximal als FRW verwenden.

Frage an Herrn Prof. Salzer:
Liege ich da mit meiner Einschätzung richtig, dass wenn ich z.B.: die VU Rechnungswesen für Wirtschaftsinformatik 1 besuchen würde, mir diese für die VO Rechnungswesen nicht mehr angerechnet wird?

Mfg
Arturo :confused:

@PsychoTheRapist
Du wirst ja die Rechnungswesen LVA's auch für das Pflichtfach Wirtschaft und Recht verwenden oder? Im neuen Plan kommen die Rechnungswesen VU's aber nur mehr im Basislehrveranstaltungskatalog vor, und da ich aus Winf komme muß ich diesen nicht absolvieren. Also ich würde einmal sagen, vorsicht mit deinen Anrechnungsvorhaben, weil ich glaube du vermischt da etwas!

paulweller
23-09-2006, 12:35
Hi Leute, danke für Eure Einschätzungen. Da sind jetzt nochmals zwei (zum Teil) neue Interpretationen dabei, die sich nicht unplausibel anhören.
Vielleicht kann tatsächlich Prof. Salzer nochmal Stellung dazu nehmen (und den von Arturo zuletzt fett gestetzten Teil erklären).
Danke!

PsychoTheRapist
23-09-2006, 13:11
@PsychoTheRapist
Du wirst ja die Rechnungswesen LVA's auch für das Pflichtfach Wirtschaft und Recht verwenden oder? Im neuen Plan kommen die Rechnungswesen VU's aber nur mehr im Basislehrveranstaltungskatalog vor, und da ich aus Winf komme muß ich diesen nicht absolvieren. Also ich würde einmal sagen, vorsicht mit deinen Anrechnungsvorhaben, weil ich glaube du vermischt da etwas!

Hast prinzipell Recht ;) Hab aber vorher Medieninformatik gemacht, und brauche eh noch lvas für die Basislehrveranstaltungen --> die VU 1 würde ich fürs Pflichtfach Wirtschaft verwenden, und die VU 2 für die Basislehrveranstaltungen... Wäre aber wirkich interessant zu wissen, ob das Ganze richtig interpretiert ist.

xolo
27-09-2006, 17:52
hallo,

ich habe rechnungswesen RU für das alte 939 als basisfach (für das RW UE) gemacht. nun gibts im neuen 939 RW im basismodul wirtschaft, aber nur als RW VU 1 und 2, die laut anrechnungskatalog in keinem verhältnis zu RW RU stehen. meine frage ist: habe ich RW RU umsonst gemacht? danke!

mfg

xolo
27-09-2006, 19:07
noch eine frage (sorry falls sie schon mal gepostet wurde):

wenn ich 2 vertiefungsmodule aus informatik (laut spinfa, tabelle seite 85 oben, und abschnitt "vertiefungsmodule aus informatik" seite 86 mitte/unten) nehme, müssen sie aus 2 verschiedenen magisterstudien sein, oder kann ich zb. "basisfach software engineering" und "basisfach theoretische informatik" - beide aus 937, nehmen?

danke,
mfg

Birdland
27-09-2006, 20:22
Folgendes:
alter Studienplan benötigte man 5.0 Sst --> im neuen 7.5 ECTS

ich hab nun bereits Europäisches Technologierecht (laut Zeugnis 2.0 ECTS, aber 2.0 Sst.) und Internationes Patenrecht (laut Zeugnis 1.0, und 1.0 Sst. )absolviert.

Genügt es jetzt wenn ich noch eine zweistündige LVA mache um dieses Modul zu vervollständigen und abzuschließen, oder muss ich noch ingesamt 4,5 ECTS aus VO´s auswählen.

und bei ABWL: steht auf meinem Zeugnis 4.0 ECTS für die VO-Prüfung, darf ich diese jetzt annehmen oder gelten muss ich die 2 Stunden mal 1,5 und dann 3.0 ECTS annehmen?

Bitte um Aufklärung, weil ich bin mir nicht sicher, ob ich den Absatz (9) so richtig interpretiert habe.

mdk
27-09-2006, 20:34
vor ws 06 gilt 1 sws = 1.5 ects.

Birdland
27-09-2006, 20:51
vor ws 06 gilt 1 sws = 1.5 ects.

danke, aber das beantwortet die frage nicht ganz :-(,

ich würde gerne wissen was mit bereits absolvierten lvas passiert, die mehr ects punkte haben (siehe bsp. ABWL) und die Fußnote zu Absatz (9).

mdk
27-09-2006, 20:58
danke, aber das beantwortet die frage nicht ganz :-(,

ich würde gerne wissen was mit bereits absolvierten lvas passiert, die mehr ects punkte haben (siehe bsp. ABWL) und die Fußnote zu Absatz (9).

vor ws 06: ects = sws * 1.5. ausnahme dipl-sem. die ects-punktezahl muss nicht korrigiert werden, da bei zeugnissen vor dem ws 06 die ects-punktezahl am zeugnis nicht gilt (sondern es gilt ects = sws * 1.5).

jakamos
27-09-2006, 21:55
(2) Die Übergangsbestimmungen gelten für Studierende, die den Studienabschluss gemaß neuem Studienplan an der Technischen Universität Wien einreichen und die sowohl vor dem 1.1.2007
zu diesem Masterstudium an der Technischen Universitat Wien oder der Universitat Wien zugelassen waren als auch den Abschluss jenes Studiums, auf dem dieses Masterstudium aufbaut,vor dem 1.10.2006 eingereicht haben....

frage: Wenn ich nach dem 1.10.2006 mein Bakk. einreichen würde und danach für Masterstudium inskribiere, dann gelten diese Übergangsbestimmungen für mich nicht oder???

mdk
27-09-2006, 22:22
nein, dann gelten sie nicht.

jakamos
27-09-2006, 22:29
nein, dann gelten sie nicht.

danke für schnelle Antwort. dann muss ich morgen zum einreichen gehen.:ahhh: ich glaube dass ich schwein gehabt habe, weil so kurz vor den 1.10.2006 habe ich es erfahren...

PsychoTheRapist
27-09-2006, 23:03
vor ws 06: ects = sws * 1.5. ausnahme dipl-sem. die ects-punktezahl muss nicht korrigiert werden, da bei zeugnissen vor dem ws 06 die ects-punktezahl am zeugnis nicht gilt (sondern es gilt ects = sws * 1.5).

--> Daher danach haben die lva's die ECTS pkte zahl wie sie im TUWIS angegeben ist? Damit hätte ich nämlich ein Problem:

Nach den Übergangsbestimmungen brauche ich noch eine lva aus Kommunikation und sozial-wissenschaftliche Aspekte. Ich habe mich eigentlich für Arbeitspsychologie entschieden, nur ist diese lva heute abgesagt worden. Alle restlichen lvas (seien es jetzt die "Kommunkiationslvas--> wobei die mittlerweile eh schon ausgebucht sind) oder Kooperatives arbeiten oder Folgeabschätzung von Informationstechnologien haben laut TUWIS nur 2 ECTS ... Das würde nämlich bedeuten, dass ich mehr lvas als vorher machen müsste, um auf die insgesamt 9 ECTS zu kommen.. Das kanns ja wohl nicht sein??? Es müsste dann eigentlich die ECTS zahl gelten die in den Übergangsbestimmungen für die jeweilige lva zu finden ist gelten... oder?

mdk
27-09-2006, 23:13
frag einmal die lva-leiter, ob es sich dabei nicht nur um einen fehler handelt

PsychoTheRapist
28-09-2006, 00:09
Naja, ein Fehler in dem Sinn, ist es eigentlich nicht, da es in diesem Fall "Kooperatives Arbeiten" oder "Folgeabschätzung von Informationstechnologien" im neuen Plan nicht mehr gibt. Arbeitspsychologie müsste ich nun nach dem neuen Plan machen, die aber abgesagt wurde. ;)
Die Frage ist eher ob der Absatz 5:

und wenn die Lehrveranstaltung von der/dem Studierenden im Sommersemester 2008 oder früher besucht wurde. Der Zeitpunkt des Besuchs wird durch das auf dem Zeugnis vermerkte Stoffsemester bestimmt, nicht durch das Prüfungs- oder Ausstellungsdatum

(dieses kann auch nach dem 30.9.2008 liegen). Im Zweifelsfall entscheidet das studienrechtliche Organ über den Zeitpunkt des Besuchs.



Implizit beinhaltet, ob die Formel ECTS = sws * 1,5 für Zeugnisse bis 2008 für WING gilt.

Shine
28-09-2006, 16:50
nachdem sowohl in neuem plan wie auch in den übergangsbestimmungen ects und Sst. angegeben sind, denke ich, es könnte folgendermaßen gehandhabt werden, dass lvas bei denen, die ects-anzahl nicht passt, aber zumindest die Sst, dann mit genau den ects gewertet werden, die im plan stehen (übergang)
btw. bei lvas aus dem alten plan muss man ja eigentlich mit sws *1,5 rechnen, denn nach dem maßstab sind ja auch die katalog-ects berechnet, zumindest habe ich das mir so gedacht

mfg shine

PsychoTheRapist
28-09-2006, 16:56
nachdem sowohl in neuem plan wie auch in den übergangsbestimmungen ects und Sst. angegeben sind, denke ich, es könnte folgendermaßen gehandhabt werden, dass lvas bei denen, die ects-anzahl nicht passt, aber zumindest die Sst, dann mit genau den ects gewertet werden, die im plan stehen (übergang)
btw. bei lvas aus dem alten plan muss man ja eigentlich mit sws *1,5 rechnen, denn nach dem maßstab sind ja auch die katalog-ects berechnet, zumindest habe ich das mir so gedacht

mfg shine

Hi Shine

Danke für die Antwort! Ich denke mir das eigentlich auch so... Alles andere wäre eigentlich ein Unsinn...

lg

lexx
01-10-2006, 16:55
Hi, ich hab da eine Frage. Ich check den Übergang alt>neu nicht ganz. Ich habe letztes Semester z.B. VO Europaeisches Technologierecht und RU Controlling gemacht und jetzt im Oktober wollte ich die Prüfung aus VO Sachverständigenrecht machen, das ich im SS06 besucht habe.
Alles war aus dem alten WING-Studienplan

Ich finde diese Fächer weder im neuen WING-Studienplan, noch in den Übergangsbestimmungen für WING. Wofür kann ich das jetzt bitte anrechnen lassen? Oder waren die um sonst?

Danke für die Hilfe,
lexx

PsychoTheRapist
02-10-2006, 20:06
Die kannst du so, wie du es vorgehabt hast, weitermachen. Im Übergang unter "Vertiefungsmodule" findest du:


Je gewähltem Modul sind Lehrveranstaltungen im Umfang von 7.5 Ects zu absolvieren. Die Liste der wählbaren Module besteht aus den Modulen des alten Studienplans unter der Überschrift...


lg

lexx
02-10-2006, 22:04
Erstmal danke f. die Antwort.

Die kannst du so, wie du es vorgehabt hast, weitermachen. Im Übergang unter "Vertiefungsmodule" findest du:
Je gewähltem Modul sind Lehrveranstaltungen im Umfang von 7.5 Ects zu absolvieren. Die Liste der wählbaren Module besteht aus den Modulen des alten Studienplans unter der Überschrift...
lg

Ja das ist richtig. Ich habe nur folgendes problem: ich werde zu dem Masterstudium erst ab SS07 zugelassen, da ich den Bakk erst dieses Semester beenden kann :(


(2) Die Übergangsbestimmungen gelten für Studierende, die den Studienabschluss gemäß neuem Studienplan an der Technischen Universit¨at Wien einreichen und die sowohl vor dem 1.1.2007 zu diesem Masterstudium an der Technischen Universit¨at Wien oder der Universit¨at Wien zugelassen waren als auch den Abschluss jenes Studiums, auf dem dieses Masterstudium aufbaut, vor dem 1.10.2006 eingereicht haben. Die Nutzung der ¨Ubergangsbestimmungen ist diesen Studierenden freigestellt, d.h., sie k¨onnen auch gem¨aß neuem Studienplan ohne ¨Ubergangsbestimmungen
einreichen.

(3) Studierende dieses Masterstudiums, die von Absatz 2 nicht erfasst werden, die aber bereits vor Wintersemester 2006 alte Lehrveranstaltungen absolviert haben, k¨onnen diese gem¨aß der folgenden Gegen¨uberstellung f¨ur neue Lehrveranstaltungen anerkennen bzw. den Katalogen des neuen Studienplans zuordnen lassen.

Mich betrifft also dieser Punkt (3). Das heist, ich muss den Katalogen des Neuen Plans Folgen und kann mir lediglich die alten LVAs f. neue anerkennen lassen???

falls ja: die betroffenen LVAs befinden sich aber in diesem Katalog in keiner "Gegenüberstellung" mit neuen LVAs. Wofür kann ich sie also anerkennen lassen?

oder kann ich eh die liste der Wählbaren Module des Alten Studienplans nehmen, wie du es geschrieben hast?

Danke
lg.lexx

PsychoTheRapist
03-10-2006, 01:59
Ich denke ja: Nur aufpassen, da die Module im neuen plan nur noch 6 ECTS statt 7,5 ECTS haben. Laut neuem Studienplan muss man sich die Module, die nicht im Studienplan aufscheinen, genehmigen lassen. Da es beide lvas im neuen Plan nicht mehr gibt, solltest du dir lvas bzw. deine Module auf ein Blatt Papier zusammenschreiben und sie beim Prof. Futschek oder Prof Freund in der Sprechstunde unterschreiben lassen...

lg

Keyser_Sozo
07-10-2006, 17:54
hat es die VO Arbeitspsychologie schon früher gegeben?
dann reicht es sich das skript zu holen und einen prüfungstermin auszumachen - falls das jemand so macht, ich würd auch gerne die prüfung demnächst machen.


lg,
andi

eins_
09-10-2006, 18:15
noch eine frage (sorry falls sie schon mal gepostet wurde):

wenn ich 2 vertiefungsmodule aus informatik (laut spinfa, tabelle seite 85 oben, und abschnitt "vertiefungsmodule aus informatik" seite 86 mitte/unten) nehme, müssen sie aus 2 verschiedenen magisterstudien sein, oder kann ich zb. "basisfach software engineering" und "basisfach theoretische informatik" - beide aus 937, nehmen?

danke,
mfg

Hat jemand Antwort diese Frage gefunden?..
danke..
mfg..

Shine
09-10-2006, 19:41
ich würde mal sagen, wenn der studienplan dazu keine einschränkung festlegt, dann gibt es auch keine implizite einschränkung, also versteckt oder so.
steht glaub ich nix drinnen oder?

aber du musst dir die module ohnehin genehmigen lassen -> studiendekan freund oder futschek.

mfg shine

royals
13-10-2006, 09:51
Ich versuche 2 magisterstudium(937 &939) zu absolvieren aber es gibt einige LVAs, die ich für beides studium brauche wie GBWL ,Rechnungswesen usw.

@gbwl :soweit ich erfahren habe, braucht man nur eine kennzahl änderung.

@rechnungswesen: für 937 braucht man immer noch rechnungswesen aber für 939 braucht man Rechnugswesen 1 VU (und laut homepage !!!Anrechenbar für VO Rechnungswesen 320.183!!!) .Also wenn ich das Rechnungswesen 1 VU anrechnen lasse für 939 , kann ich Rechnungswesen VO für 937 auch benutzen oder nicht?

Kutz
18-10-2006, 23:36
ich hab das magstudium wirtschaftsingenieurswesen letztes semester schon inskribiert gehabt. Kann ich jetzt einfach nach dem alten Plan weiterstudieren oder muss ich den neuen machen ? Bin nämlich fast fertig, nur hätte ich im neuen kein Controlling und kein Praktikum gemacht.

Kann mir wer bestätigen, dass ich den alten fertigmachen kann und nach diesem einreichen kann ?

lg kutz

reddi
18-10-2006, 23:38
ich hab das magstudium wirtschaftsingenieurswesen letztes semester schon inskribiert gehabt. Kann ich jetzt einfach nach dem alten Plan weiterstudieren oder muss ich den neuen machen ? Bin nämlich fast fertig, nur hätte ich im neuen kein Controlling und kein Praktikum gemacht.

Kann mir wer bestätigen, dass ich den alten fertigmachen kann und nach diesem einreichen kann ?

lg kutz

wieso stöberst du nicht einfach hier im forum herum. seit dem 1.10. kannst du NICHT mehr nach dem alten studienplan einreichen und musst den neuen studienplan verwenden. für dich glückliche person gelten aber die übergangsbestimmungen.

Kutz
19-10-2006, 10:35
okay danke dir, das heisst ich richt mich einfahc nach den übergangsbestimmungen und brauch demnach auch kein projektpraktikum von 4h richtig ?,


lg kutz

PsychoTheRapist
19-10-2006, 11:59
okay danke dir, das heisst ich richt mich einfahc nach den übergangsbestimmungen und brauch demnach auch kein projektpraktikum von 4h richtig ?,

richtig