View Full Version : [FRAGE] - Erasmus, aber kein Student auf der TU?
Heda Leute!
Ich bin grad recht irritiert..
Kaum bin ich zurück von meinem Erasmus in Norwegen, erhalte ich Warnungsmails vom ZID, dass mein Account bald geschlossen wird, weil ich ja angeblich nicht mehr studiere.
Ist das normal? Wenn ja, wozu gibts eine Studienbeitragsbefreiung, wenn einen die TU dann ohnehin löscht? Oder was ist da schiefgerannt?
Hat da wer von euch eine Idee dazu oder das gar auch erlebt?
bei mir wars damals so: ich hab statt dem eur373-erlagschein einen eur~15-erlagschein bekommen (und zwar nachdem ich in der stubabt meinen erasmus-aufenthalt gemeldet habe.)
d.h. mal zahlt oeh-gebuehren und so und ist damit weiter inskribiert.
hmm...hab da gar nix bekommen...
sehr seltsam.
Headshot
19-01-2006, 00:40
hallo!
bin grad von england zurück und bei mir passt alles. erlagschein war bei mir selbe geschichte wie bei west. vielleicht hast du vergessen zur studienabteilung zu gehen und um befreiung anzusuchen.
lg
hi!
war zwar noch nicht auf auslandsstudium...aber hab ich mal vor in einigen jahren !....kann man sich da nicht einfach befreien lassen? also beurlauben lassen fuer das eine oder 2 semester`? sollte doch auch gehen !:.oder anerkennen die dann die Prüfungen nicht ?
mfg obelixx
mumpstar
22-01-2006, 14:35
@obelixx: wenn man ein auslandssemester macht, musst dich nicht beurlauben lassen. du musst bzw. solltest nur in die studienabteilung gehen, dort füllst du ein formular aus, dass du ein auslandssemester machst und legst eine kopie deiner nominierung bei. dann bekommt man dort einen erlagsschein mit dem öh-beitrag und muss nur diesen einzahlen..
mfg
naja aber rein theoretisch koennen die ÖH meine interessen im ausland ja nicht vertreten, also wieso wuerde ich da verpflichtet werden diesen beitrag einzuzahlen. muesste doch den selben effekt haben wie wenn ich mich beurlauben lassen wuerde...
Auch wer beurlaubt ist muss den ÖH-Beitrag bezahlen. Aber fragt mich nicht wieso.
Eine Beurlaubung wegen einem Auslandssemester bekommst du sicher nicht bewilligt, da brauchst du schon einen anderen Grund (Präsenzdienst, Zivildienst, Schwangerschaft, ...)
mmh also ich kann eigentlich auch gar nicht beurlaubt werden wenn ich zb an der TU studiere und an der WU inskribiert bin !...
und sage ich will die an der WU wegen den aufnahme bestimmungen beurlaubt werden, da ich nicht zum lernen komme...sprich das wuerde gar nicht gehen?
mmh also des is irgendwie :omg: *g*
naja muss mal schaun, wenn nicht muss ich halt komplett alles neu machen an der WU! und einfach nicht rueckmelden !...
aber irgendwie bled sowas :) *g*
mfg
Ich weiß nicht, ob ich dich richtig verstehe. Aber wenn du auf zwei Unis inskribiert bist (und nich nur mitbelegt hast), wirst du dich auf beiden um eine allfällige Beurlaubung kümmern müssen. Bei einem Auslandssemester mit Erasmus o.ä. gibt es wahrscheinlich auch eine Lösung, mit der beide Unis zufrieden sind und du nur den ÖH-Beitrag zahlen musst. Aber dazu kann ich dir nichts genaueres sagen, ich würde mich nur nicht darauf verlassen, dass da irgendwas automatisch so wie es du willst abläuft.
Falls du ein Auslandssemester machen willst, wirst du dich davor sowieso noch genauer informieren müssen, z.B. beim Außeninstitut der TU (die bieten gelegentlich Infoveranstaltungen dazu an, im Sommersemester sogar eine eigene Lehrveranstaltung) und dessen Pendant auf der WU.
naja...ich hatte vor einige VOs an der WU zu machen, aber bin draufgekommen, dass ich eigentlich grad im ersten semester keine chance habe das ganze 2gleisig zu machen. Wollte jetzt nur die WU auf eis legen sozusagen, damit ich nicht in diese aufnahmeregel falle.....da ich ja später einmal doch auch an der WU studieren will!....
aber das einfachste in dem fall ist einfach, keine rueckmeldung fuer die WU mehr zu machen, und so einfach gelöscht zu werden. Schlimmsten falls muss ich dann halt in 3 jahren oder neu inskribieren! aber naja !
macht ja nix :) gg
aber danke trotzdem fuer die infos!
sry doppelpost plz delete!
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