View Full Version : [Frage] Einsichtnahme in WählerInnenverzeichnis
Bis 12. Mai kann noch in das WählerInnenverzeichnis für die ÖH-Wahlen 2005 (31.5.-2.6.2005) genommen werden, um etwaige Einsprüche einzubringen. Wenn keine Weltwunder mehr geschehen sind alle auf der TU inskribierten Studierenden auf der Uni Wien nicht wahlberechtigt, auf der Uni Wien inskribierte auf der TU allerdings schon.
Auf der TU-Wien liegt das Verzeichnis im HTU-Sekretariat, Freihaus, Wiedner Hauptstrasse 8-10, 1040 Wien auf.
Öffnungszeiten: Mo-Fr: 9:00-13:00, Mi auch 14:00-16:00
Auf der Uni Wien liegt das Verzeichnis im Beratungszentrum der HochschühlerInnenschaft an der Universität Wien, Uni Campus, Spitalgasse 12, Hof 1, 1090 Wien auf.
Öffnungszeiten: Mo-Do 9:00-15:00, Fr: 9:00-11:00.
Wings-of-Glory
08-05-2005, 15:44
Wenn keine Weltwunder mehr geschehen sind alle auf der TU inskribierten Studierenden auf der Uni Wien nicht wahlberechtigt, auf der Uni Wien inskribierte auf der TU allerdings schon.
Woran liegt das eigentlich, gibt es dafür einen plausiblen Grund?
Woran das liegt?
<Gesetzestexte>
Laut HochschuelerInnenschaftswahlordnung (HSWO) sind alle ordentlichen Studierenden zur Wahl berechtigt.
laut UG02 gibt es eine Zweiteilung der Studierenden in die zwei Kategorien der ausserordentlichen Studierenden und der Ordentlichen Studierenden.
Der Status der/des MitbelegersIn existiert demnach nicht wirklich.
Nun stellt sich die Frage, ob wir in erstere (was sicher nicht der Fall ist) oder zweitere Kategorie fallen, wonach wir wahlberechtigt waeren
</Gesetzestexte>
In diesem nicht wirklich eindeutigen Fall entschied das Bundesministerium jedenfalls, dass wir nicht wahlberechtigt sind.
Nun mag dies legitim erscheinen fuer Studis, die auf einer Uni nur mitbelegen, damit sie eine tolle LVA machen, allerdings ist das ja bei uns nicht wirklich der Fall. Unser Studium ist nach wie vor interuniversitaer, nur wird dem nicht wirklich in den Gesetzen Rechnung getragen.
Allerdings hat das Ministerium auch gesagt, dass es sich hierbei um eine Rechtsauslegungssache handelt, und dass die jeweiligen Wahlkommissionen an den HochschuelerInnenschaften sehr wohl fuer sich selbst entscheiden koennen.
Die Wahlkommission der univie hat offensichtlich dagegen entschieden.
Die Fachschaft hat gestern noch Einspruch gegen das WaehlerInnenverzeichnis erhoben, und uns wurde gesagt, dass dieses Problem auf der naechsten Sitzung thematisiert wird.
Den Ausgang verlautbaren wir sobald wir ihn wissen.
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