View Full Version : höchstverdienstgrenze ferialjob / wärend Studium
meine frage:
wie viel darf man in einem Jahr verdienen? (Brutto oder Netto?)
wie verhält sich das bei einem ferialjob und/oder nebenjob
um die studienbeihilfe nicht zu verlieren
mit freundlichen Grüßen
wolk
soweit ich weiss gibts in den ferien keine verdienstgrenze.
wieviel es während dem semester is weiss ich aber nicht.
Original geschrieben von Lukas
soweit ich weiss gibts in den ferien keine verdienstgrenze.
das war einmal ...
siehe: http://oeh.ac.at/oeh/infopoint/100143571281/101388120857/101561494448/101562543009
http://oeh.ac.at/oeh/infopoint/1001...48/101562543009
is ja schön und gut, aber da steht nicht drin ob jetzt in den ferien was anderes gilt als während des semesters
ich hab was von 120000 ATS gehört
findet ihr 80.000,- ATS bzw. 5814,- € (brutto minus Sozialversicherungsbeiträge) nicht ein bischen wenig
was meinen die überhaupt mit brutto minus svbeiträge ?
was ist mit den leuten, welche angeben nichts zu arbeiten, dann aber doch was tolles finden ? die haben beim stipendiumantrag ja keinen verdienst betrag bekanntgegeben ?
ich tappe noch im dunkeln
bringt licht ins dunkel
mfg wolk
soweit ich weiß, darfst du für die studienbeihilfe 80.000 brutto minus sozialversicherung bei selbständiger und 99.000 bei unselbständiger verdienen. brutto und netto bin ich mir nicht so sicher.
die 120.000 sind wegen der familienbeihilfe...
Zarathustra
07-08-2002, 11:41
also sprach Zarathustra
ich hab mich letztes jahr schlau gemacht (also wird sich da wohl kaum was geändert haben) und es ist so:
du kannst im gesamten jahr 120.000 ATS (euro weiß ich nicht) verdienen, egal ob ferien oder nicht, du kannst ein monat arbeiten gehen und 120.000ATS verdienen oder 12 monate festangestellt sein (=> 14 gehälter), das ist egal.
die 120.000ATS sind aber nicht dein brutto-gehalt, sondern ist dieses ein bißchen abgespeckt:
das 13. und 14. monatsgehalt (wenn du eines hast) wird nicht als berechnungsgrundlage herangezogen, genauso werden von deinem monatslohn die sozialversicherungsbeiträge abgezogen und nur der "rest" des lohns hergenommen,
zusätzlich werden dir noch ein paar tausender abgezogen (irgendwelche pauschalen...) und somit wird deine einkommensgrenze ermittelt.
ich hoffe ich habe nicht zur verwirrung beigetragen...
lg Zarathustra
schau ... 120.000,-- ATS/Jahr ist die Verdienstgrenze damit du die Kínderbeihilfe bekommen darfst. Wenn du diesen Betrag überschreitest musst du die Kinderbeihilfe die du kassiert hast zurückzahlen.
Früher war es so, dass du monatl. nicht über ca. 4100 ATS verdienen durftest aber in den Ferien unbegrenzt abräumen kontest.
Ich glaub eh unsere neue Regierung hat diese tollen Verdienstgrenzen eingeführt... wer auch immer .. DANKE!!!!
Es war nämlich früher möglich, dass in den normalen Monaten bis zu dieser Geringfügigkeitsgrenze verdient hast aber du hast dann mehr gearbeitet und dann in den Ferien habens dich dann voll bezahlt für die restlichen Monate. Jetzt kannst halt nicht mehr gscheit verdienen.
Zarathustra
07-08-2002, 11:43
also sprach Zarathustra
ZUSATZ: die 120.000 sind für die familienbeihilfe, korrekt!
für die studienbeihilfe sind die von steve angeführten beträge richtig! die brutto - netto - geschichte ist aber die gleiche wie bei der fam.beihilfe
ja es ist halt ein Pseudo-Brutto ... vom Brutto Betrag muss man SV Beiträge wegrechnen
ok schönen dank auch an alle
ich fasse mal kurz zusammen
ich verdiene im Jahr 7000 Euro ->
96322,1 ATS
verdienstgrenze bei unselbstständiger arbeit
99000 ATS
und jetzt ziehe ich noch von meinem gehalt die sozialversicherung ab
-17337,978
dann bleiben
78984,122
-->> das ergibt, dass ich noch 20000 ATS von der höchstgrenze entfernt bin oder ?
mfg wolk
Vielleicht kann ich hier ein bisschen Licht in die Sache bringen. Da ich selber Studienbeihilfebezieher bin (Selbsterhalter) und nebenbei arbeite, habe ich mich natürlich schon ziemlich ausführlich mit der Materie beschäftigt.
Verdienstobergrenze bei (ausschließlich!) unselbstständiger Arbeit: 100.000/Jahr NETTO !! Also nach Abzug aller Steuern bzw. Abgaben.
ansonsten 80.000/Jahr NETTO!!
Div. Pensionen (zB. Halbwaisenpension) müssen von der Verdienstobergrenze abgezogen (!) werden. Kinderbeihilfe reduziert nur den dir ausbezahlten Studienzuschuss, nicht aber die Verdienstobergrenze!.
Es ist weiters volkommen egal ob du den Betrag in einer Woche verdienst oder im Laufe eines Jahres. Insofern erübrigt sich die Frage, was man in den Sommermonaten verdienen darf.
J.Smith
PS.: Die Angaben stimmen 100% bei Selbsterhaltern und werden zu 99,9% auch bei den anderen Beziehern gelten.
Kamikaze
13-08-2002, 10:50
Es gibt auf der Hauptuni eine Art Steuerberater, bei dem man sich genaue Infos einholen kann.
Und auf der Seite der ÖH gibt es ein Pdf File, das sich mit dem Thema Arbeiten und Studieren beschäftigt!
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