View Full Version : [HINWEIS] - Achtung auslaendische Studierende
Fridolin
08-09-2004, 16:18
Diese Meldung betrifft primaer StudentInnen mit Staatszugehoerigkeit zu einem der folgenden Staaten:
Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Serbien und Montenegro, Albanien, Tuerkei, Weissrussland
Durch eine Novellierung des Universitaetsgesetzes 2002 verlieren die bilateralen Abkommen oben genannter Staaten mit Oesterreich, die die Befreiung vom Studienbeitrag regeln, die Gueltigkeit. Somit muessen StaatsbuergerInnen dieser Laender von nun an nicht mehr nur den OeH-Beitrag inklusive Versicherungsbeitrag in Hoehe von Euro 14,86 sondern nunmehr die doppelten Studiengebuehren fuer InlaenderInnen (Euro 363,36) und die bisherigen Beitraege zahlen - in Summe Euro 741,58.
Laut Newsmeldung auf der Homepage der Studienabteilung der TU-Wien ist eine Rueckerstattung nicht vorgesehen [1]
Im Laufe eines Telefonates am 31.08.2004 mit der Studienabteilung der TU-Wien wurde mitgeteilt, dass ueber eine moegliche Rueckerstattung im Laufe des Herbstes entschieden wird. Unserer Meinung nach wird dies in der naechsten Sitzung des Senats am 11.10.2004 entschieden. Es besteht somit die Moeglichkeit, dass ihr unter Umstaenden das Geld nicht, oder nur teilweise zurueckerstattet bekommt.
Wenn es euch moeglich ist solltet ihr mit der Einzahlung des Studienbeitrags noch warten bis Naeheres bekannt wird.
Eure Studiengebuehren koennt Ihr bis zum 29.10. ueberweisen, ohne das fuer Euch finanzielle oder studienrelevante Nachteile entstehen.
Auf der Univie wurde diese Entscheidung schon gefaellt[2]. StudentInnen mit weissrussischer Staatsangehoerigkeit muessen die gesamten Euro 726,72 bezahlen, jene aus der Tuerkei haben zumindest die Option die Haelfte zurueckerstattet zu bekommen, sofern sie ein Reifezeugnis aus Oesterreich, oder vom St. Georgskolleg Istambul haben.
Alle anderen bekommen auf Antrag zumindest die Haelfte, mit auslaendischem Reifezeugnis die gesamten Euro 726,72 zurueckerstattet.
[1] Studienabteilung TU: Infos zum Studienbeitrag (http://www.tuwien.ac.at/zv/stud/aktuelles_Studienbeitrag_neu1.shtml)
[2] Studientpoint UniVie: Änderungen bezüglich Studienbeitrag (http://www.univie.ac.at/studentpoint/artikel.php?Art_ID=1184&Sprach_ID=1)
Weitere Infos:
BM BWK: Studienbeitragsverordnung 2004 (http://www.bmbwk.gv.at/universitaeten/recht/gesetze/ug02/VO_Studienbeitragsveror11169.xml)
Studentpoint UniVie: Erlass des Studienbeitrages aufgrund der Staatsangehörigkeit (http://www.univie.ac.at/studentpoint/artikel.php?Art_ID=1196&Sprach_ID=1)
PS: Bitte diesen Thread fuers erste sticky machen
Plantschkuh!
08-09-2004, 16:56
Alle anderen bekommen auf Antrag zumindest die Haelfte, mit auslaendischem Reifezeugnis die gesamten Euro 726,72 zurueckerstattet.
Sollte das nicht "mit inländischem Reifezeugnis" heißen? Das wäre konsistenter mit den anderen Regelungen, glaube ich.
M.R.B.E.
08-09-2004, 19:03
sorry die nichtexakte aussage
leute mit inlaendischem Reifezeugnis aus den oben genannten Laendern bekommen die Haelfte zurueckerstattet, zahlen damit "nur" noch soviel, wie OesterreicherInnen/EU-/EWRBuergerInnen.
Jene mit auslaendischem Reifezeugnis bekommen die gesamte Summe (ausser Oeh-Beitrag, den alle Studis zahlen) zurueckerstattet
hoffe das war klarer
Plantschkuh!
08-09-2004, 20:07
leute mit inlaendischem Reifezeugnis aus den oben genannten Laendern bekommen die Haelfte zurueckerstattet, zahlen damit "nur" noch soviel, wie OesterreicherInnen/EU-/EWRBuergerInnen.
Jene mit auslaendischem Reifezeugnis bekommen die gesamte Summe (ausser Oeh-Beitrag, den alle Studis zahlen) zurueckerstattet
OK, das ist genauso klar wie oben. Und es ist auch das, was vom Student Point berichtet wird. Nur war mir das eben suspekt, denn es bedeutet, daß türkische Studierende für die österreichische Matura belohnt werden; andere werden aber für die österreichische Matura bestraft, für die ausländische belohnt.
Und für mich ist das halt eine Inkonsistenz, die darauf hindeutet, daß der Senat der Uni Wien auf Drogen ist.
Ich hab gehoert, dass die Hoehe der Studiengebuehren auch mit Vereinbarungen mit einzelnen Staaten und damit wie viel Oesterreicher dort Studiengebuehren zahlen muessen zusammenhaengt.
Wenn es euch moeglich ist solltet ihr mit der Einzahlung des Studienbeitrags noch warten bis Naeheres bekannt wird.
Also, das verstehe ich nicht. Warum sollten wir mit der Einzahlung warten? Wenn im Herbst dann doch Entscheidung fällt, dass die Studenten aus oben genannten Ländern die Hälfte oder den ganzen Studienbeitrag zurück bekommen, wird es am wahrscheinlichsten so sein: zuerst den Studienbeitrag einzahlen und dann einen Antrag stellen, um die Gebühren (teilweise) rückerstattet zu bekommen.
Übrigens, ich finde's OK dass auch wir den Studienbeitrag zahlen. Es ist aber sehr unfair, dass wir gleich doppellt so viel zahlen müssen und nicht arbeiten dürfen (die 305€, die man pro Monat legal verdienen kann reichen kaum für die Miete und das Essen aus).
Wings-of-Glory
09-09-2004, 22:07
wieso unfair? :D
die gehrer hat gsagt, dass es eh nur fair ist, dass ausländer mehr zahlen, denn die kommen eh von reichen (scheichs) familen.
ps. ich denk nicht so, also bitte flamed mich nicht.
An alle ausländischen Studierende, die auf neue Informationen bezüglich Studiengebühren warten: heute wurden Richtlinien für den Erlass bzw. Rückerstattung von Studiengebühren auf der Webseite der Studien- und Prüfungsabteilung veröffentlicht.
Link: http://www.tuwien.ac.at/zv/stud/aktuelle_mitteilungen.shtml.
IceBreaker
14-10-2004, 00:48
wieso unfair? :D
die gehrer hat gsagt, dass es eh nur fair ist, dass ausländer mehr zahlen, denn die kommen eh von reichen (scheichs) familen.
ps. ich denk nicht so, also bitte flamed mich nicht.
Hi,
Wings, leider hast du in vielen Fällen sogar Recht. Viele von uns ( Ausländern ) werden durch ihre reiche Eltern gesponsort bzw finanziert ( bin nicht einer von denen :( hehe ;) ). Und genau diese sind FAUL bis zum geht nicht mehr. Ihr Motto ist es halt "ja ja.. der Papa zahlt eh alles, brauch eh nichts tun"... Leider sind nicht alle so. Genug Freunde von mir haben bereits im Juli das Studium abgebrochen, und sind nach hause zurückgekehrt. Ich befürchte dass diese Regelung viele Studenten geschockt hat, und auch 1 oder 2 Jahre des Studiums gekostet hat.
mfG
ICE
Kann jemand mir erklaeren was Reifezeugnis ist?
"reifezeugnis" ist ein anderer ausdruck für die matura bzw das abitur
morgen ist rektorenkonferenz bei der sich die rektoren aller unis treffen um über eine österreichweite einheitliche regelung zu beraten.
die plattform ausländische studierender hat dazu eine demo angekündigt um nochmal auf ihre situation (doppelt zahlen aber nicht arbeiten dürfen) hinzuweisen.
Treffpunkt: Montag um 13h vor der Hauptuni beim Eingang zum AudiMax.
Plantschkuh!
15-11-2004, 03:08
(doppelt zahlen aber nicht arbeiten dürfen)
Diese Darstellung, die anscheinend immer auftaucht, wenn es um ausländische Studierende geht, ist aber eine arge Vereinfachung: Ich persönlich bin Ausländer, habe bis inklusive SS 2004 immerhin 8 Semester lang gar keine Studiengebühren bezahlt, habe aber arbeiten dürfen.
Das ist selbstverständlich eine Situation, in der sich nicht alle (sehr wenige?) befinden.
Ja, die (doppelten) Studiengebühren sind Mist, und Aufenthaltsrecht sollte gleich Beschäftigungsrecht sein. Trotzdem finde ich, daß es der Sache schadet, wenn einfach immer nur mit dem Halbsatz "doppelt zahlen, aber nicht arbeiten dürfen" herumgeworfen wird. Wundert es irgendwen, daß niemand die Proteste ernstnimmt, wenn sie mit leicht zu falsifizierender Propaganda arbeiten?
hm ja ok.
ich lass mich gerne eines besseren belehren.
propaganda würde ich das ganze auch nicht nennen. nenen wir es mal kerniger slogan (der übrigens auf meinen mist und nicht auf den der plattform ausländischer studierender gewachsen ist).
und ich hielt das für ein faktum. (bin aber selber aber kein betroffener da at-staatsbürger)
ev. kannst du mir das ja mal darlegen warum du arbeiten darfst oder bis zu welchen ausmas.
das doppelte studiengebühren extrem unfair sind, auch wenn man arbeiten darf darüber sind wir uns ja einig.
Ja, die (doppelten) Studiengebühren sind Mist, und Aufenthaltsrecht sollte gleich Beschäftigungsrecht sein
ja, sehe ich auch so.
Plantschkuh!
17-11-2004, 02:50
ev. kannst du mir das ja mal darlegen warum du arbeiten darfst oder bis zu welchen ausmas.
Ich habe einen Befreiungsschein [1]. Das ist eine besondere Art der Beschäftigungsbewilligung, die man kriegen kann, wenn man lang da ist. Ich hab sie gekriegt, weil ich mehr als die Hälfte meiner Pflichschulzeit in Österreich verbracht habe, es gibt da diverse Klauseln. Damit darf ich ohne Einschränkung in ganz Österreicht jede Arbeit annehmen; der zuständige Minister kann per Verordnung bestimmte Berufsfelder eine zeitlang schützen oder so, aber das war's schon.
Bzw. seit Mai habe ich überhaupt Anrecht auf eine... ähm... Freizügigkeitsbewilligung oder wie die heißt. Damit dürfen Bürger aus den neuen EU-Staaten, die irgendwelche Minimalkriterien erfüllen, auch jede Arbeit annehmen.
Und schließlich: Ich arbeite derzeit nur als Tutor, und soweit ich das verstanden habe, braucht man dafür gar keine Beschäftigungsbewilligung irgendeiner Art (http://www.tuwien.ac.at/zv/pers2/Tutoren.shtml Punkt 19). Tja, die Republik stellt sozusagen Schwarzarbeiter an. Ich find das gut :thumb:
Die Studiengebühren hab ich so lang nicht zahlen müssen, weil ich Ungar bin und es vor dem EU-Beitritt da bilaterale Abkommen gegeben hat, daß Österreicher in Ungarn keine Studiengebühren zahlen und vice versa.
[1] Frei nach dem Motto "Arbeit macht frei". Wer sich den Namen für den Wisch ausgedacht hat...
Christoph
19-11-2004, 11:34
Wie hoch sind die Studiengebühren wenn man die Österreichische Staatsbürgerschaft abgibt und z.B die Italienische annimmt oder übergangsweise staatenlos ist ?
Doppelstaatsbürgerschaft gibt es in Österreich nur in Ausnahmefällen.
als deutscher kann ich dir sagen, dass der eu-gleichbehandlungsgrundsatz gilt
also nichts bei mir mit: österreicher zahlen in deutschland nichts, also muss ich nichts zahlen.
in diesem fall ist ein eu'ler ein österreich'ler (oder so..)
Wie hoch sind die Studiengebühren wenn man die Österreichische Staatsbürgerschaft abgibt und z.B die Italienische annimmt oder übergangsweise staatenlos ist ?
Doppelstaatsbürgerschaft gibt es in Österreich nur in Ausnahmefällen.
Doppelstaatsbürgerschaft gibt es in Österreich nur in Ausnahmefällen.
Also soweit ich das mitbekommen hab, isses einfacher als das klingt. Wenn du zuerst eine österreichische Staatsbürgerschaft hast und dann eine andere bekommst, wird dir die österreichische nicht aberkannt (warum auch, die wissen ja gar nix davon).
EWR-BuergerInnen sind OesterreicherInnen gleichgestellt.
(Darum gilt fuer diese natuerlich auch das passive Wahlrecht bei OeH-Wahlen).
Skunk.
Christoph
08-12-2004, 21:08
als deutscher kann ich dir sagen, dass der eu-gleichbehandlungsgrundsatz gilt
also nichts bei mir mit: österreicher zahlen in deutschland nichts, also muss ich nichts zahlen.
in diesem fall ist ein eu'ler ein österreich'ler (oder so..) Was meinst Du damit ?
Wenn ein österr. Student nichts in Deutschland zahlt, dann auch kein deutscher Student in Ö.. Das wäre doch Gleichberechtigung.
Also konkret auf Italien bezogen zahle ich die gleiche Studiengebühr also ob ich auf die TU gehen würde, nur eben an eine ital. Uni. ??
Naja, sehe schon - werde mal zur Studienberatung oder sonstwohin gehen ..
aber danke fürs antworten
wg. Doppelstaatsbürgerschaft: In manchen Staaten ist es so,, daß man die alte Staatsbürgerschaft aufgeben muß(Dokument etc..) und erst dann die neue bekommt. Weiß nicht ob das in Italien auch so ist.
Österreich ist übrigens eines der wenigen,, wenn nicht das einzige in Europa welches Doppelstaatsbürgerschaften nicht erlaubt. Höchstens nach Gnade und Gutdünken der Behörden...
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